Anbieter ordnet Zahlung vorsätzlich fehlerhaft zu welches Vergehen ist nun sinnvoll?

12. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)
Anbieter ordnet Zahlung vorsätzlich fehlerhaft zu welches Vergehen ist nun sinnvoll?

Hallo ich bin gespannt was ihr für Ideen habt:

Zur Sache:
Anbieter stellt in Rechnung A vom Monat 12 einen Posten auf der nicht berechtigt ist. Der Rechnung A wird widersprochen mit Aufforderung zur Gutschrift oder Rücküberweisung.
Rechnung B vom Monat 1 wird zunächst regulär durch SEPA Lastschrift eingezogen. Nachdem zwei mal die Frist zur Rücküberweisung abgelaufen ist wird die Lastschrift zu Rechnung B storniert und der unstrittige Restbetrag überwiesen. Es musste Rechnung B genommen werden weil der Betrag von Rechnung A wegen einer Gutschrift, wegen früher ungerechtfertigter Postenabrechnung die auch reklamiert wurde, zu gering ist.
Rechnung C vom Monat 2 wird weil in Ordnung vollständig überwiesen im Verwendungszweck wird Rechnungsnummer und Rechnungsdatum korrekt angegeben.
In der ersten Mahnung macht der Anbieter den Fehlbetrag von Rechnung B gelten plus Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten es wird auch die Rechnngsnummer von B genannt.
Eine Woche später zweite Mahnung hier macht jetzt der Anbieter den Betrag von Rechnung C und noch einiges andere geltend es ist auch Rechnungsnummer C angegeben von Rechnung B wird nichts mehr erwähnt.

Ich habe bisher mit dem Gedanken befasst jetzt einfach eine Feststellungsklage beim AG ein zureichen damit festgestellt wird, dass die Rechnung C vollständig und auch rechtzeitig (2 Tage nach Rechnungsdatum wurde der Betrag verbucht) beglichen wurde also kein Anspruch mehr besteht.
Als Beweismittel könnten die Mahnung, den Beleg der Überweisung und den "Kontoauszug" des Anbieters vorgelegt werden.

Für mich sieht die Sache im ersten Moment völlig klar und ohne Risiko aus das die Klage ganz klar durchgeht was meint ihr dazu?

Und zweite Frage wenn dann festgestellt wird das die Rechnung vollständig bezahlt wurde wie wirkt sich das auf den noch offenen Betrag aus der ja noch da aber falsch bezeichnet geltend gemacht wird?

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3 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man könnte auch einfach die Mahnung zu C ignorieren und sobald die Rechnung D kommt, diese überweisen. Im schön im Verwendungszweck den Bezug klar machen.
Dann ist und bleibt der Anbieter in Zugzwang, denn er will ja Geld und dann müsste der Anbieter dieses Geld einklagen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Das abwarten hat aber den Nachteil dass es dann wieder zu einer Zugangssperrung kommen könnte worauf ich keine Lust mehr habe denn genau das ist ja beim letzten Versuch die Sache so ablaufen zu lassen eingetreten.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann würde ich mit einem Anwalt drohen.

Ich würde es so schreiben: "Werter Anbieter. Wie Sie wissen habe ich der Rechnung A widersprochen. Nachdem sie sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert haben, mir eine Gutschrift zu erteilen, habe ich, wie es mein Recht ist, die Lastschrift vom XX. zurück geholt und den unstrittigen Teil wieder überwiesen.
Ihre Darstellung, dass Rechnung C nicht bezahlt ist, weise ich zurück. Sollten Sie weiterhin der Meinung sein, dass Beträge bei Ihnen offen sind, werde ich gezwungen, auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzu zu ziehen. Gegebenenfalls wird dieser vor Gericht die Sachlage klären (negative Feststellungsklage). Die Kosten fallen Ihnen zur Last. Wollen Sie das wirklich?"

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