Androhung eines Mahnverfahrens ohne Zugang einer fälligen Rechnung

29. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nemtheanga
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Androhung eines Mahnverfahrens ohne Zugang einer fälligen Rechnung

Hallo liebe Foristen,

Ich hoffe ihr könnt helfen. Vielen Dank schon mal fürs Lesen.

Ein Patient ist 2019 in Behandlung (PKV) bei einer Fachpraxis. Dabei werden neben Zustimmung zur privaten Abrechnung auch andere gängige Formulare zum Thema Datenschutz und Kontaktaufnahme durch die Praxis ausgefüllt. Anfang 2020 zieht der Patient um. Im Herbst 2020 findet eine erneute Therapie statt, dabei wird der Arztpraxis mündlich (telefonisch) der Wohnortswechsel mitgeteilt. Da z.B. Überweisungen postalisch an die neue Adresse zugestellt werden, geht der Patient davon aus, dass der Adresswechsel erfolgreich auf seiten der Praxis vermerkt wurde. Zu dieser Zeit findet zudem Kontakt über Telefon und SMS statt (Online-Sprechstunde wegen Covid).

Zeitsprung Ende März 2021. Am Freitag liegt die Rechnung für die Behandlung im Herbst 2020 im Briefkasten (natürlich des neuen Wohnsitzes): es ist eine Rechnung mit Datum Ende Dezember im Umschlag, dazu eine Zahlungserinnerung von Ende Februar. Dabei ist die alte Adresse angeschrieben worden. Die Rechnung wird sofort ausgeglichen, da ohnehin der Stapel zur PKV fertig gemacht wird.

Am Samstag liegt ein Schreiben von einem unbekannten Anwalt im Briefkasten.
Im Namen einer bisher unbekannten Ärztin möchte die Kanzlei die Zahlungsverpflichtung, die an diese abgetreten wurde, durchsetzen, dabei werden auch noch anwaltliche Gebühren in Rechnung gestellt, sodass der neue Betrag rund 100€ höher liegt als die eigentliche Arztrechnung. Rechtliche Grundlage für die Forderungen soll §§12 GOÄ /10 GOZ sein, nachdem privatärztliche Honorarrechnungen mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig sind. Tatsächlich ist die Rechnung aber erst am Vortag zugegangen. Begriffe wie Mahnbescheid und Klage sind fett gedruckt und hervorgehoben, Angaben zu einem möglichen Widerspruch werden nicht gemacht.
Jedoch fällt auf, dass sowohl Rechnungssumme von unserer Rechnung am Freitag abweicht, ebenso das Rechnungsdatum sowie die behandelnde Ärztin. Letztere ist laut Google nicht in der Fachpraxis beschäftigt, sondern in der Pathologie einer anderen Klinik. Möglicherweise hat die Fachpraxis dort Analysen durchführen lassen, über das Rechtsverhältnis ist sich der Patient jedoch unklar. Mit den Angaben aus dem Anwaltsschreiben kann nicht einwandfrei ermittelt werden, um welche strittige Rechnung es sich handelt.

Die Theorie ist, dass die Fachpraxis die Adressänderung nicht ordentlich eingepflegt hat und somit die Rechnung unzustellbar war. Erst mit Einschalten des Anwalts und einer Einwohnermeldeamtsauskunft (wird dem Patienten auch in Rechnung gestellt) konnte die Rechnung zugestellt werden.

Was wären die klügsten Schritte an dieser Stelle? Soll man die Anwaltskanzlei informieren, dass die Angaben unklar und nicht mit der Rechnung des Facharztes übereinstimmen oder korrigiert man hier unnötig Formfehler, die später zu Gunsten des Patienten gewichtet werden können?
Kann man sich darauf berufen, dass sowohl telefonische Kontakte jederzeit möglich gewesen wären (z.B. nachdem die erste Rechnung nicht zugestellt werden konnte) und die Praxis auch imstande war, dem Patienten Überweisungen erfolgreich zuzuschicken?
Muss ein Widerspruch gegen das anwaltliche Schreiben erfolgen (es ist noch kein gerichtlicher Mahnbescheid).
Die Hauptschuld (um die es ja mutmaßlich geht) wurde nun ja auch schon beglichen.

Vielen Dank und liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Nemtheanga):
dass die Angaben unklar und nicht mit der Rechnung des Facharztes übereinstimmen

Warum eine so nebulöse Umschreibung für klare Tatsachen?
Zitat (von Nemtheanga):
Im Namen einer bisher unbekannten Ärztin



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nemtheanga
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Update:

Die ursprüngliche Fachpraxis steckt nicht hinter dem anwaltlichen Schreiben. Sie haben Proben an ein Labor geschickt und dabei wahrscheinlich noch die alte Anschrift weitergegeben. Die Rechnung des Labors (unbekannte Ärztin) kam bisher nie an, auch keine Mahnungen. Es war vor allem daher verwirrend, da die Rechnung der Originalpraxis und des Labors (Info aus dem Anwaltsschreiben) nur um 20ct voneinander abweichen (bei einem mittleren dreistelligen Betrag).
Die Anwaltskanzlei wurde kontaktiert und darauf hingewiesen, dass bis zum heutigen Tage keine Rechnung zugegangen ist. Nach deren Aussage wird nun die Originalrechnung an die neue Adresse geschickt und man solle nur diese begleichen (nicht die 100€ der zusätzlichen Mahn+Anwaltskosten). Klingt so als ob die Sache damit gegessen wäre.

Jetzt bleibt es spannend, ob es tatsächlich damit getan ist.

0x Hilfreiche Antwort

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