Genügt ein Einwurfeinschreiben mit Rückschein zum Beweiß für den Zugang des Schreibens?
Anfechtung Kaufvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Wenns hart auf hart kommt, müssen Sie uU auch noch beweisen, dass sich die Anfechtungserklärung auch in dem zugstellten Brief befunden hat.
Übrigens: Beweis, nicht Beweiß...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Hallo Captain... :-)
Nimm dir am besten einen Zeugen mit an den Postschalter, dem du zeigst was du in den Brief steckst und der sieht dass du´s abschickst...
Mehr Sicherheit kannst dann denke ich nicht haben.
Vince
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Wenns hart auf hart kommt, müssen Sie uU auch noch beweisen, dass sich die Anfechtungserklärung auch in dem zugstellten Brief befunden hat.
Das habe ich bisher aber noch nicht erlebt.
Ich denke, hier müßte dann die Gegenseite zunächst plausibel machen, welchen anderen Inhalt denn das Einschreiben gehabt haben soll.
Das macht dann Sinn, wenn der eine behauptet, er habe einen Widerruf gesandt, die Gegenseite hingegen, nur eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung erhalten zu haben.
Das müßte die Gegenseite dann aber auch durch Vorlage des Schriftstückes beweisen.
Daß jemand seinen Einkaufszettel per E/R verschickt, ist jedenfalls relativ lebensfremd.
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