Anfechtung eines Kaufvertrages

16. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Miou
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfechtung eines Kaufvertrages

Hallo!
Ich habe einen Kaufvertrag über eine Einbauküche geschlossen, weil mit der Verwalter der Wohnung sagte, diese Wohnung bekäme nur derjenige, der auch die Küche der Vormeiterin abkaufe. Dies sei eine Bedingung des Vermieters.Schließlich stellte sch raus, daß der selbsternannte Verwalter gar nicht Verwalter, sondern der Freund der Vormieterin ist und er von dem Vermieter gar keine Vollmacht hatte, eine solche Bedingung in seinem Namen zu stellen Der sog. Verwalter hat darüberhinaus einen Vorab-Mietvertrag mit mir geschlossen, den er "i.A." für den Vermieter geschlossen hat. Weiter war die Küche, die als maßangefertigt duch einen Schreiner verkauft wurde im nachhinein eine ganz normale Einbauküche, gekauft in einem Möbelhaus. Mir wurde sie jedch nicht als solche vorgestellt. Ich habe den Kaufvertrag angefochten und von der Verkäuferin und tatsächlichen Vormieterin dann einen Anruf erhalten, indem sie mir mitteilt, sie erkläre nun alle mit mir geschlossenen Verträge für "Null und nichtig" Sie würde nun einen neuen Nachmieter und einen neuen Käufer für die Küche suchen, dies se ihr Recht. Die Sache mit dem neuen Nachmeiter wüde sie jetzt mit dem Vermieter klären. Damit war das Thema mit der Küche für mich vom Tisch. Drei Tage später bekam ich Post von ihrem RA, der mich auffordert, die Küche und seine Gebühen unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatztes zu tragen. Meine Anfechtung beruhe auf unrichtigen Vorwänden und ei sener Mandantin sei der Eindruck entstanden, ich habe den Kaufvertrag nur unterschrieben, damit ich die Wohnung bekomme. Den Kaufvertrag wollte ich jedoch aus ihrer Sicht von Anfang an nicht erfüllen. Dies stimmt jedoch nicht, da ich ja glaubte, es sei eine Bedingung des Vermieters. Und nun? Besteht überhaupt noch ein Kaufvertrag über die Küche, obwohl mir die Verkäuferin gegenüber alle mit mir geschlossenen Verträge für "Null und Nichtig" erklärt hat?????

-----------------
"Biene"

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.668 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen