Hallo miteinander
Ich hätte eine Frage zum Vertragsrecht.
Zwei Leute schließen eine Vertrag. Dieser stellt sich als ungültig heraus. Ein Vertragspartner stirbt.
Haben die Erben des verstorbenen Vertragspartners grundsätzlich das Recht, diesen Vertrag anzufechten? Oder endet das Recht den Vertrag anzufechten mit dem Tod?
Anfechtung vererbbar?
9. Februar 2020
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Frage vom 9. Februar 2020 | 20:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfechtung vererbbar?
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#1
Antwort vom 9. Februar 2020 | 21:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Kommt darauf an,
A) wann der Vertrag endet
B) was genau da angefochten werden soll
#2
Antwort vom 9. Februar 2020 | 21:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zum Beispiel wenn es sich um einen Grundstücksübergabevertrag mit Auflagen handelt, dessen Auflagen nicht erfüllt wurden.
Dieser Vertrag endet doch normalerweise mit dem Tod?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Februar 2020 | 15:30
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatZum Beispiel wenn es sich um einen Grundstücksübergabevertrag mit Auflagen handelt, dessen Auflagen nicht erfüllt wurden. :
Das passt alles vorne und hinten nicht zusammen. Will sagen, die Beschreibung ist so unverständlich, dass zumindest ich mir keinen Reim drauf machen kann.
Und in dem Zusammenhang noch die Frage nach einer Anfechtung ohne irgendeine Erklärung zu der Form der Gestaltungserklärung.
Wenn vertragliche Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt wurden, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Dann ggf. der Rücktritt.
Eher nicht.ZitatDieser Vertrag endet doch normalerweise mit dem Tod? :
Grundsätzlich ja. Nur scheitert das oft an der Unmöglichkeit.ZitatHaben die Erben des verstorbenen Vertragspartners grundsätzlich das Recht, diesen Vertrag anzufechten? :
Die Rechte sind in diesem Fall an den Vertrag gebunden, nicht an den Vertragspartner. Es ist ja keine persönliche Erfüllung geschuldet.ZitatOder endet das Recht den Vertrag anzufechten mit dem Tod? :
Ich halte aber - vorsichtig ausgedrückt - den ganzen Denkansatz für falsch.
Berry
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