Angaben zur Geschwindigkeit DSL: Nichteinhaltung = unbegrenztes Recht zur fristlosen Kündigung?

1. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
IchhabdamalneFrage2020
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Angaben zur Geschwindigkeit DSL: Nichteinhaltung = unbegrenztes Recht zur fristlosen Kündigung?

Hallo Ihr Lieben, mal eine Frage bzgl. eines DSL Anschlusses und den ewigen Geschichten zum Tempo.

Nehmen wir einmal an jemand will DSL 250000 buchen, ein Provider sagt das ist so möglich und der Speed sollte auch so ankommen, soweit so gut.

Zwei tage nach telefonischem Vertragsschluss würde dem Kunden eine Auftragsbestätigung ins Haus flattern per Email.

Darin wäre in zunächst von den üblichen Floskeln die Rede:

250000 max, 100000 Minimum

Darunter dann aber:

An Ihrem Anschluß normalerweise verfügbar: 250000.

Durch diese dritte Zeile kann der Kunde doch davon ausgehen, wird er gar müssen dass die 250000 auch anliegen werden, da AN SEINEM Anschluß und NORMALERWEISE.

Normalerweise würde ich hier als...wenn keine temporäre Störung etwa vorliegt...interpretieren als Laie?

Der Provider würde also die Lage gecheckt haben mit dem Ergebnis dass ein 250000er Port frei ist und zugeteilt wird?

Zum ANschlußtermin stünden dann aber nur 175000 zur Verfügung, eine Rückfrage hätte ergeben dass der Provider bei der Telekom als Inhaber des Netzes 250000 angefordert hätte die Telekom aber eben nur 250000 zugeteilt.

Ob weil die Leitung technisch nicht mehr kann oder nicht sei mal dahin gestellt, evtl. waren einfach alle schnellen Ports im Verteiler doch schon belegt.

Da der Porvider hier aber eben 250000 im Sinne von ...bei Ihnen normalerweise zur Verfügung stehend.... bestätigt hätte würde er nun doch nicht vertragskonform liefern was so lange er nicht liefert jederzeit zur fristlosen Kündigung berechtigen würde?

Ggfs. würde man ihm einmalig eine Frist von 14 Tagen setzen wollen/müssen um eben doch 250000 herbei zu schaffen, andernfalls hätte man quasi einen DSL Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit, aus dem man per fristloser Kündigung jederzeit raus könnte?

Gruß und einen schönen Pfingstmontag noch

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von IchhabdamalneFrage2020):

250000 max, 100000 Minimum...
Zum ANschlußtermin stünden dann aber nur 175000 zur Verfügung...
An Ihrem Anschluß normalerweise verfügbar: 250000
Durch diese dritte Zeile kann der Kunde doch davon ausgehen...


Sofern der Internetserviceprovider das liefert wozu er sich vertraglich verpflichtet hat, ist der Vertrag erfüllt - Wovon der Kunde ausgeht, ist unerheblich. Wenn also eine Geschwindigkeit "von 100000 bis max. 250000" vereinbart ist u. wenn "175000" ankommen, dann erfüllt der ISP seine vertraglichen Pflichten.
Also in die AGB/Leistungsbeschreibung nachsehen was tatsächlich als vertragsgemäße Leistung vereinbart ist u. erst wenn dass nicht der Fall ist, kann man weiter reden.

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#2
 Von 
IchhabdamalneFrage2020
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, zweiter Versuch:

Tarif XL = mindestens 100k, bis zu 250k

nach Buchugn da Aussage am Telefon 250k möglich eben besagter Passus:

normalerweise an Ihrem Anschluß verfügbar: 250k

somit ist der Zusatz....normalerweise an Ihrem Anschluß verfügbar als vertraglich bindend zu sehen da er sonst ja sinnfrei wäre.

allenfalls über was normalerweise ist könnte man sich streiten, aber da sagt die Bundesnetzagentur und/oder AGB doch wohl zu mindestens 9x% der Zeit, also quasi fast immer

wohingegen gedeckelte 175k per Profil nicht nur nicht normalerweise sondern nie die Zusicherung erfüllen

und so lange die nicht erfüllt wird, ob nicht gewollt oder nicht gekonnt kann der Kunde aus dem Vertrag ohne Fristen raus?

-- Editiert von IchhabdamalneFrage2020 am 01.06.2020 22:06

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von IchhabdamalneFrage2020):
Zum ANschlußtermin stünden dann aber nur 175000 zur Verfügung,

Warum genau?



Zitat (von IchhabdamalneFrage2020):
An Ihrem Anschluß normalerweise verfügbar: 250000.

Wenn man Pech hat, ist man halt nicht der "normalerweise" Fall, sondern halt der welcher aus "normalerweise" herausfällt.



Zitat (von IchhabdamalneFrage2020):
bestätigt hätte würde er nun doch nicht vertragskonform liefern

Doch, denn er hat ja eine Bandbreite vereinbart: "250000 max, 100000 Minimum"



Zitat (von IchhabdamalneFrage2020):
ndernfalls hätte man quasi einen DSL Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit, aus dem man per fristloser Kündigung jederzeit raus könnte?

Nö, der hat einen Vertrag den er fristlos kündigen kann, wenn die gelieferte Leistung unzumutbar ist. Dafür das diese Leistung unzumutbar ist, wäre er beweisbelastet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zweiter Versuch.: Der ISP hat sich vertraglich dazu verpflichtet einen Internetanschluss mit der Bandbreite "von 100000 bis max. 250000" zur Verfügung zu stellen. Wenn er das tut u. der Kunde 175000 nutzen kann, dann ist der Vertrag erfüllt.

Du kannst also nachweisen das ein Callcenter-Mitarbeiter dir über 9x,xx% der Zeit die volle Bandbreite von 250000 garantiert hat u. da kannst auch nachweisen das der Callcenter-Mitarbeiter durch den ISP bevollmächtigt war diese Aussage/Zusage zu treffen?

Les dir doch eifnach mal die AGB durch u. du wirst feststellen das du das bekommst wofür du bezahlst...

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#5
 Von 
IchhabdamalneFrage2020
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

@Heisenzwerg

ich frage mal so:

der Kunde entschliesst sich während des Telefonats dazu den 250000er zu buchen weil die an seiner Wohnanschrift ankommen sollen.

das Unternehmen bestellt bei der Telekom als Netzbetreiber die Leitung und bestätigt dem Kunden daher die Leistung mit eben jenem Zusatz an seiner Ansschrift seien 250000 normal anliegend

und trotzdem kann sich das Unternehmen herausreden wenn der bestätigte Port dann nicht geliefert wird?

ich zitiere mal weiter:

Der reine (V)DSL Verfügbarkeitstest stellt erst einmal sicher, dass Ihr Hausanschluss eine schnelle Breitbandverbindung zulässt. Sobald wir das geprüft und bestätigt haben, steht Ihnen die Welt von DSL offen.

DSL Verfügbarkeit prüfen: Adresse genügt

Die Verfügbarkeitsprüfung können Sie direkt online durchführen. Dafür müssen Sie noch nicht einmal Ihren Namen angeben – die genaue Anschrift reicht schon aus. Einfach PLZ und Ort sowie Straße und Hausnummer eintippen, fertig. Dadurch können wir innerhalb weniger Sekunden prüfen, ob DSL und VDSL zur Auswahl stehen und welche Geschwindigkeiten Ihr Festnetzkabel ermöglicht.


Das Unternehmen hätte also einmal binnen Sekunden geprüft ob/dass an der Adresse 250 gehen und etwas später eben das Maximum als normal in Textform zugesichert.

Aber ok, wir wären nicht das wirtschaftsfreundliche Land DE wenn das nicht trotzdem zu Ungunsten des Kunden ausgelegt werden dürfte, kennt man ja

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von IchhabdamalneFrage2020):
bestätigt dem Kunden daher die Leistung mit eben jenem Zusatz an seiner Ansschrift seien 250000 normal anliegend

Wo haben sie das denn gemacht? Und mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von IchhabdamalneFrage2020):
... andernfalls hätte man quasi einen DSL Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit, aus dem man per fristloser Kündigung jederzeit raus könnte?
Na so einfach geht es nicht.
Für das Vorhaben spricht im Prinzip die entsprechende EU-Verordnung.
Dagegen spricht, das es bei längerfristiger Nutzung zu einer Akzeptanz der Leistung kommt.
Außerdem - was soll das Manöver? Gibt es eine Alternative?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
IchhabdamalneFrage2020
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von IchhabdamalneFrage2020):
bestätigt dem Kunden daher die Leistung mit eben jenem Zusatz an seiner Ansschrift seien 250000 normal anliegend

Wo haben sie das denn gemacht? Und mit welchem Wortlaut?


Der Anbieter verschickt(e) zwei Schreiben:

Ihr DSL Auftrag sowie Willkommen bei XY

Zitat A:

Beworbene bzw. maximale Datenübertragungsrate 250 MBit/s Download und 40 MBit/s Upload. Minimale Datenübertragungsrate 105 MBit/s Download und 20 MBit/s Upload. Informationen zu der an Ihrem Anschluss normalerweise zur Verfügung stehenden Down- und Upload-Datenübertragungsrate finden Sie in der Auftragsbestätigung.

Zitat B aus Willkommen bei XY = Auftragsbestätigung:

Mit Ihrem Produkt XL erhalten Sie bis zu 250 Mbit/s im Download und bis zu 40 Mbit/s im Upload.

Die Geschwindigkeit eines DSL-Anschlusses hängt im Wesentlichen von der Länge der Leitung zu Ihrem Haus ab und ist daher von keinem DSL-Anbieter beeinflussbar. An Ihrer Anschlussadresse erhalten Sie eine minimale Datenübertragungsrate von 100 Mbit/s im Download und 20 Mbit/s im Upload eine maximale Datenübertragungsrate von 250 Mbit/s im Download und 40 Mbit/s im Upload

Normalerweise steht Ihnen eine Bandbreite von 250 Mbit/s im Download und 40 Mbit/s im Upload zur Verfügung.


Aus dem letzten Satz würde ich ahlt schließen dass man sich hier bzgl. der Adresse schon aufs Max festgelegt hätte und daher eine Nachbesserung, sprich Schaltung auf den Port mit der vollen Kapazität erwartet werden kann?

Sonst eben das Recht zurückzutreten?

Hat mich halt nur einmal interessiert ob man damit quasi jederzeit raus könnte aus dem Vertrag.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von IchhabdamalneFrage2020):
... Normalerweise steht Ihnen eine Bandbreite von 250 Mbit/s im Download und 40 Mbit/s im Upload zur Verfügung.
Es macht doch keinen Sinn physikalische Beschränkungen mit § aufheben zu wollen. Gerade wenn man die Leitungen ausreizt, dann klappt es oft nicht so wie gewünscht. Welche Leitungslänge und Leitungsquerschnitt liegt denn bis zum DSLAM vor?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
IchhabdamalneFrage2020
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Länge sind 350 Meter, bei der 100000er Leitung vorher waren es nur 40.

Spricht also dafür dass am Verteiler ums Eck alle Ports belegt waren und man daher ein paar Straßen weiter aufgelegt wurde.

Der Querschnitt wäre welcher Wert in der FritzBox?

Und was heißt Paragraphen, hat halt mal interessiert zu sehen woran man hier ist.

Würde man davon ausgehen müssen, dass wenn ein Provider bei der Telekom anmietet und für in 2-3 Wochen nen 250000er Port bestellt, zwischenzeitlich aber ein "original" Telekom Kunde bucht dieser von eben jener bevorzugt wird?

Und je länger man auf dem kleinen Port sitzen würde desto eher wäre das eine stillschweigende Akzeptanz der geringeren Leistung?

Beste Lösung wäre dann wohl sich ein paar Euronen Rabatt auf die monatliche Grundgebühr eintragen zu lassen, dann wäre das Ding vom Tisch.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bekanntlich werden Eigenkunden der T. bevorzugt! Die Leitungsanbindung ist aber manchmal so kurios, das es nicht sichergestellt ist, das man überhaupt an den nächsten Outdoor-Kasten rankommt. Ich kann auf meinen Kasten draufspucken - es sind aber 100m Leitungslänge. Der Querschnitt liegt nur in der Telekom-Datenbank und kann man erfragen. Die Fritzbox kann es nicht berechnen.
Mit einer geschickten und frühzeitigen Reklamation und Aufforderung den Mißstand zu beseitigen könnte man den Zeitraum ziehen und den Provider zu einer Stellungnahme ("wir beantragen baldmöglichst Umschaltung ..."?) bewegen. Dann kann man keine Akzeptanz unterstellen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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