Hallo angenommen,
ich hole mir ein Angebot über Druckerzeugnisse ein, erteile daraufhin einen Auftrag und unterzeichne einen Vertrag indem es heist das das Recht auf Kündigung ausgeschlossen ist.
Im zuge der Abwicklung erteile ich auch eine Druckfreigabe, die Ware wird produziert... Bei Annahme stelle ich einen Fehler fest der mir vorher nicht auffiel.
Der Dienstleister bietet mir nachproduktion zur Vergünstigung von 50% der Produktionskosten an ich gehe darauf ein, der Fehler wird beseitigt, ich erteile mündlich wegen Zeitdruck die Druckfreigabe...
Ware wird produziert... bei Abholung der Ware bemerke ich einen weiteren Fehler, bin ich ich dann zur Abnahme und Zahlung der gesamten Rechnung verpflichtet?
Da ich den Erhalt der Ware zu dem Preis auf der Rechnung nicht quittierten würde, würde ich die Ware auch nicht erhalten.
Muss man dann auch für eventuelle Einlagerung aufkommen?
Darf man die Grafiken, die man als Zeichnung liefern würde die aber noch bearbeitet werden müssten, geringfügig geändert wurden durch den Dienstleister verwenden oder würden diese dessen Copyright unterliegen?
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"THX"
Angebot, Auftrag Vertrag?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

quote:
bei Abholung der Ware bemerke ich einen weiteren Fehler, bin ich ich dann zur Abnahme und Zahlung der gesamten Rechnung verpflichtet?
Eine Fehler den Du voher hättest bemerken können? Also vor Druckfreigabe bzw. bei der ersten Fehlproduktion?
quote:
Darf man die Grafiken, die man als Zeichnung liefern würde die aber noch bearbeitet werden müssten, geringfügig geändert wurden durch den Dienstleister verwenden oder würden diese dessen Copyright unterliegen?
Copyright gibt es in Deutschland nicht. Hier haben wir das Urheberrecht. Das ist unveräußerlich.
Dir könnten also höchstens Nutzungsrechte eingeräumt worden sein. In welchem Umfang müsste man dann den vertraglichen Unterlagen entnehmen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ja Fehler jeweils vor Druckfreigabe ...
Wie ist das wenn ich doch Zeichnungen vorgelegt habe die etwas geändert wurden ... Also farbig befüllt wurden und ein kleiner Teil hinzu gezeichnet wurde sind da dann die Rechte beim Dienstleister?
Wenn mir jetzt der Preis zu hoch ist könnte man da von Betrug reden?
Behauptung Rücktritt ausgeschlossen und kaufverpflichtet weil kundenspezifisch
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"THX"
-- Editiert please_help am 05.04.2013 23:50
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nun, dann wären die Fehler Dein Problem, der 50% Rabatt ist da schon eine sehr schöne Kulanz.
Zitat:Wie ist das wenn ich doch Zeichnungen vorgelegt habe die etwas geändert wurden ... Also farbig befüllt wurden und ein kleiner Teil hinzu gezeichnet wurde sind da dann die Rechte beim Dienstleister?
Das liest sich zwar nicht so, müsste aber im Einzelfall geprüft werden.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn mir jetzt der Preis zu hoch ist könnte man da von Betrug reden? <hr size=1 noshade>
1. Angebot mit allen Details
2. bewußter Auftrag Deinerseits auf Basis des Angebotes
§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
Erkläre im Detail wo da die Voraussetzungen gegeben sind.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
-- Editiert Harry van Sell am 06.04.2013 00:03
Angebot beinhaltet die Mengen Preise und Leistungen ...
Auf Grundlage dessen wird der Auftrag erteilt...
Es wird kostenpflichtig nachproduziert da der erste Druck falsch ...
Kosten dafür wurden mitgeteilt ...
Freigabe wie es sich nennt würde erteilt... Druck falsch da Fehler übersehen ...
Jetzt möchte ich die Ware zu dem Preis nicht ... Die bestehen aber auf den Preis
Wie kommt man da raus? Geht um Ca 700euro
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"THX"
quote:
Jetzt möchte ich die Ware zu dem Preis nicht ...
Das ist unerheblich, da du genau das ja bereits verbindlich zugesagt hast.
quote:
Die bestehen aber auf den Preis
Verbindlich bedeutet einklagbar. Die nächsten Schritte bei weiterer Weigerung wären dann außergerichtliche Mahnung, anwaltliche Zahlungsaufforderung, Gerichtsverfahren und dann Gerichtsvollzieher.
quote:
Wie kommt man da raus? Geht um Ca 700euro
Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)
Dieses alte römische Rechtsprizip hat es bis in unsere moderne Gesetzgebung und Rechtssprechung geschafft.
Du bist einen Vertrag eingegangen, alle Details waren vorher bekannt.
Es wurde nach Deinen Vorgaben produziert.
Du hast bei den Vorarbeiten schlicht geschlampt (sogar 2x), dafür bist nur DU haftbar, nicht der Produzent (genau deswegen machen die ja die Druckfreigaben).
Ich sehe derzeit nur 2 Alternativen:
1. Zahlen
2. vor Gericht gehen und hoffen das der Richter die Sache anders sieht. Kostenrisiko: ca. 600 EUR + die 700 EUR um die gestritten wird.
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