Angebot angenommen mit Unterschrift - aber nun die Zusage zurückgenommen

7. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go562189-75
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebot angenommen mit Unterschrift - aber nun die Zusage zurückgenommen

Guten Morgen zusammen,
ich habe eine kurze Frage zum Vertragsrecht.

Ich habe seit 2012 eine Webdesignfirma nebenher.

Sachlage:
- Kunde sucht jemanden der Webseite und Onlineshop neugestaltet
- Der Kunde bekommt von mehrere Mitbewerbern Angebote
- Nach 2 Tagen ruft der Kunde mich an, ob ich vorbei kommen kann um alles zu besprechen
- Bei dem Treffen haben wir Details beredet und ich habe Ihn auf dem Angebot unterschreiben lassen (dafür gab es nun kein spezielles Feld). Einfach als Sicherheit, das ich einen Abschluss habe und die Arbeiten auführen werde. Nicht das es später heißt, nein er bezahlt nicht etc.
- der Termin mit Unterschrift war am 19.03.2021
- nun schreibt der Kunde, nach zweimaligem Nachfragen: "das Projekt wurde auf Eis gelegt.
Ggf. melde ich mich zu einem späteren Zeitpunkt wieder."

Was kann ich hier nun tun? Es geht um einen Auftragswert von ca. 2200€

Was machen andere in solchen Fällen? Tatsächlich ist das der erste Fall dieser Art bei mir.

Grüße und danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119608 Beiträge, 39749x hilfreich)

Zitat (von go562189-75):
Was kann ich hier nun tun?

Als erstes mal alle vertraglichen Vereinbarungen lesen die den Kunden betreffen, ob es da was von einem (verbindlichen) Anfangstermin o.ä. gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go562189-75
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein sowas habe ich auf dem Angebot nicht stehen.
Ist ein unterschriebenes Angebot nicht gleich Vertragsschluss?

Wir haben nur beredet, dass ich nach dem Termin damit anfange.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Sowas erlebe ich öfters,
Du hast mit einem Unternehmer einen gültigen Vertrag. Wie schon beschrieben: Lies alle Bestimmungen durch. Und zumindestens die Kosten die bereits angefallen sind würde ich ihm in Rechnung stellen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go562189-75
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi danke! Welche Bestimmungen meinst du?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119608 Beiträge, 39749x hilfreich)

Zitat (von go562189-75):
Ist ein unterschriebenes Angebot nicht gleich Vertragsschluss?

Stimmt.
Das Problem ist hier aber, wenn ein konkretes, verbindliches Datum zur Ableistung / Ausführung fehlt, kann der Kunde das ganze auf "später" verschieben. Diese Option hat er hier wohl genutzt.



Zitat (von cirius32832):
Und zumindestens die Kosten die bereits angefallen sind würde ich ihm in Rechnung stellen.

Man hat wohl noch gar nicht angefangen, somit dürfte es keine Kosten geben die berechnet werden können.



Zitat (von go562189-75):
Welche Bestimmungen meinst du?

Diese:
Zitat (von Harry van Sell):
alle vertraglichen Vereinbarungen lesen die den Kunden betreffen,



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go562189-75
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, dann mach ich das so!

0x Hilfreiche Antwort

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