Angebot eines Handwerkers

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)
Angebot eines Handwerkers

Ein Handwerker hat meinem Freund am 08.10.2014 ein schriftliches Angebot für eine handwerkliche Dienstleistung am Haus in Höhe von 10000 € gemacht.
Dieses Angebot hat er per Mail für den genannten Preis angenommen.

Die Leistung sollte Anfang Dezember 2014 erbracht werden.
Anfang Dezember hieß es dann, dass die Leistung erst Ende Februar 2015
erbracht werden kann.
Jetzt heißt es auf einmal, dass Anfang Februar angefangen werden soll.
Dazu kommt, dass die Leistung anders als besprochen ausgeführt werden soll und deshalb auch ca. 1000 € teurer wird.
Kann der Bekannte den Auftrag stornieren?
Danke



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2016 13:00:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst mal muss geprüft werden ob hier ein Vertrag zustande gekommen ist:

Also eine Willensklärung seitens dem Handwerker ist hier durch das schriftliche eingehen des Angebots gegeben (§ 130 BGB ). Wichtig ist, dass es sich um Angebot und keinen Kostenvoranschlag handelt. Laut § 145 BGB ist der Handwerker also an den Antrag (=Angebot) gebunden. Ich vermute mal dass der Handwerker das Angebot nicht zurückgezogen hat. Dieser Widerruf hätte gleichzeitig mit dem Angebot eingehen müssen (§ 130 I BGB ).
Jetzt kommt es drauf an ob dein Freund das Angebot rechtzeitig angenommen hat. Stand auf dem Angebot eine Annahmefrist? Wenn nicht, muss der Vertrag zu einem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. (§ 147 II BGB ).

Wenn das Angebot ohne Änderungen rechtzeitig angenommen wurde kam also ein Vertrag zustande!

Dann würde ich jetzt so vorgehen, dass ich dem Handwerker schriftlich eine Frist von 2 Wochen setzen würde, den Vertrag zu dem vereinbarten Preis zu erfüllen (Mahnung). Sollte er dies nicht tun kannst du nach meinem Ermessen , vom Vertrag nach § 323 I zurücktreten. Bei einem entstanden Schaden hättest du i.d.R. auch noch Anspruch auf Schadenersatz.


-- Editiert kusse am 21.01.2015 10:43

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Was ist denn überhaupt der Auftrag an den Handwerker?



quote:<hr size=1 noshade>Anfang Dezember hieß es dann, dass die Leistung erst Ende Februar 2015 erbracht werden kann. <hr size=1 noshade>

Welche Begründung des Handwerkers gab es dafür?



quote:<hr size=1 noshade>Jetzt heißt es auf einmal, dass Anfang Februar angefangen werden soll. <hr size=1 noshade>

Welche Begründung des Handwerkers gab es dafür?



quote:<hr size=1 noshade>Dazu kommt, dass die Leistung anders als besprochen ausgeführt werden soll und deshalb auch ca. 1000 € teurer wird. <hr size=1 noshade>

Welche Begründung des Handwerkers gab es dafür?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Auftrag - Hausfassade mit Platten versehen-
Termine wurden nur dem Nachbarn, welcher auch beteiligt ist, gesagt.
Begründung, weil der Nachbar etwas geändert haben wollte- im Übergang zu uns.
Danke


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auftrag - Hausfassade mit Platten versehen- <hr size=1 noshade>

Da muss man schon mit wetterbedingten Verschiebungen rechnen.



quote:<hr size=1 noshade>Termine wurden nur dem Nachbarn, welcher auch beteiligt ist, gesagt. <hr size=1 noshade>

Dann wäre schon mal fraglich, ob der Bekannte den Auftrag überhaupt alleine stornieren kann/darf oder ob die Zustimmung des Nachbarn erforderlich ist.



Wie das mit den Mehrkosten aussieht, müsste man schauen. Wenn der Nachbar die verursacht hat und sie technisch nicht notwendig waren, müsste er diese auch übernehmen .





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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