Hallo,
habe eine Frage, hoffe die Rubrik passt. Ich habe ein laut Brief Angbot einer Firma bekommen diese bietet mir eine neue Wohnungstür, weil unsere alte kaputt ist. Über der Auflistung der Leistungen steht Angebot-Nr: XXXXXX Nun ist meine Frage, ob dies Angebot bezahlt werden muss. Soweit ich weiß muss ein Kostenvoranschlag bezahlt werden. Da es sich aber um ein Angbot handelt, wir das auf keinen Fall annehmen werden (da es deutlich zu teuer ist). Meine Frage daher: Müssen wir jetzt etwas für ein Angebot zahlen? Wie sieht das rechtlich aus? Gilt das schon als Kostenvoranschlag?
Vielen Dank!!
Angebot oder Kostenvoranschlag
25. Juni 2004
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Frage vom 25. Juni 2004 | 17:38
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebot oder Kostenvoranschlag
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