Hallo,
ich habe vor 10-Monaten ein Auftrag für eine 15000,- EUR Softwarelösung, unterschrieben bekommen. Wir einigten uns auf eine Teilrealisierung. Ich entwickelte den ersten Teil der Lösung. Diese wurde auch fristgerecht bezahlt. Die Firma unterschrieb den nächsten Teil-Auftrag, ich realisierte diesen ebenfalls im Oktober, nach 14 Tagen stellte ich keinen Zahlungseingang fest ich rief die Firma an und fragte wie es aussieht. Daraufhin wurde ich vertröstet und erhielt die mdl. Zusage das im November die Rechnung beglichen sei. Fruchtlos verstrich die Zeit ebenfalls, ich sendet die schriftliche Zahlungserinnerung per Post ab es vergingen wieder 14 Tagen. In meinem nächsten Schreiben drohte ich mit Abschaltung einer wichtigen Teilschnittstelle wovon das Unternehmen erheblich profitiert. Dies stoß auf Anklang die hälfte wurde bezahlt und mir wurde wieder einmal mdl. zugesichert das im Januar der rest ebenfalls beglichen werden sollte. Bis heute ist dies nicht erfolgt, ich habe mittlerweile auch ab und zu nach telefoniert jedoch wird es immer schwieriger den Geschäftsführer zu erreichen.
Meine Frage: Kann ich von meinem ersten Angebot, was die komplette Lösung beschrieb, zurücktretten, aufgrund der offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit?
Angebots Rücktritt möglich, aufgrund ausbleibender Zahlungen?
27. März 2006
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Frage vom 27. März 2006 | 13:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebots Rücktritt möglich, aufgrund ausbleibender Zahlungen?
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#1
Antwort vom 27. März 2006 | 15:16
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 981x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. März 2006 | 17:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für deine Hinweise.
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#3
Antwort vom 28. März 2006 | 07:19
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 981x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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