Angemahnt durch Wasserversorger trotz fehlendem Vertrag

28. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Koko1705
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angemahnt durch Wasserversorger trotz fehlendem Vertrag

Mein Mann und ich haben das folgende Problem:
Wir haben vor knapp zwei Jahren einen Garten in einem Kleingartenverein übernommen. Bei der Übernahme wurde uns angeboten, den Posten des Wasserwarts zu übernehmen. Es wurde dazugesagt, dass es dann unsere Aufgabe wäre, regelmäßig die Stände der Wasserzähler abzulesen und an den Wasserversorger weiterzuleiten, die Rechnungen an die Gärtner zu schreiben und das eingenommene Geld an den Wasserversorger zu zahlen. Wir kannten uns im Bereich Vereinsrecht nicht sonderlich gut aus und gingen davon aus, wir würden all das im Namen des Vereins tätigen. Es wurde bei mehrmaligen Gesprächen nie erwähnt, dass wir in irgend einer Weise unser privates Geld einsetzen müssten. In diesem Falle hätten wir das Amt als Wasserwart nie angenommen.

Im Nachhinein fanden wir dann heraus, dass die Gärtner dieses Vereins als Selbstversorger im Rahmen einer GbR vom Wasserversorger Wasser bekommen und die Rechnungen des Wasserversorgers von einem "Verantwortlichen" der GbR im Voraus gezahlt werden, welcher hinterher das Geld von den einzelnen Gärtnern einfordert.

Beim Wasserversorger wurde ein Eigentümerwechsel bezüglich des Hauptwasserzählers auf uns gemeldet. Dieser muss beiderseitig unterschrieben werden, d.h. derjenige, der die Verantwortung abgibt und derjenige, der sie annimmt hat dieses Dokument zu unterzeichnen. Wir haben diese Ummeldung nie unterzeichnet, stattdessen hat der vorherige "Eigentümer" des Hauptwasserzählers zweimal unterschrieben, mit unterschiedlicher Signatur in unterschiedlichen Kugelschreiberfarben. Vermutlich ging der Wasserversorger daher davon aus, wir hätten unser Einverständnis in die Übernahme des Wasserzählers gegeben.

Nachdem wir den Wasserversorger auf die Gegebenheit hingewiesen haben, dass wir die Änderungsmitteilung nie unterschrieben haben, dieses Schriftstück somit nichtig ist und wir nicht verantwortlich für jegliche Zahlungen an den Wasserversorger sind, wurde das einfach ignoriert ohne weiter darauf einzugehen und es werden weiterhin Abschlagszahlungen von uns gefordert mit der Drohung, die Wasserversorgung kostenpflichtig einzustellen.

Nun unsere Fragen: Sind wir im Recht in der Annahme, keine Zahlungen an den Wasserversorger tätigen zu müssen? Und können wir den vorherigen Verantwortlichen wegen Urkundenfälschung anzeigen?

Einen schönen Abend an alle!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wenn man Wasser entnimmt, kommt ein Vertrag durch die Entnahme automatisch zustande.

Und wenn man Gesellschafter der GbR ist, dann haftet man gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, das der Gläubiger sich aussuchen kann wen er zur Zahlung heranzieht und der Gesellschafter dann später selbst schauen muss, wie er an das Geld von der GbR / den anderen Gesellschaftern kommt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und wenn man Gesellschafter der GbR ist

In dem Zusammenhang wäre interessant, was man da so beim Beitritt alles unterzeichnet hat.

Davon abgesehen klingt mir das, was der Vorgänger gemacht hat, nach Urkundenfälschung und ich persönlich würde - unabhängig von der Frage nach dem Wasserversorger - das mal anzeigen. Soweit der Vorgänger nicht mehr im Verein tätig ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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