Anrecht auf ordentliche Rechnung / Zahlung unter Vorbehalt

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Anrecht auf ordentliche Rechnung / Zahlung unter Vorbehalt

Hallo, ich habe grade ein Problem mit einer Schiffswerft und hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Ich und mein Bruder haben von meinem Vater eine Segelyacht übernommen, welche wir Anfang März zu einer Schiffswerft gebracht haben, zwecks Überholung. Während der Anmeldung mussten wir natürlich auch die AGB’s der Werft anerkennen, in denen steht dass sämtliche Preise und Leistungen laut Werft-Preisliste (welche auch im I-Net vorher von uns zur Kenntnis genommen wurde) erfolgen.
Beispielsweise: Hallenmiete pro Monat und m² Standfläche 8€ / Aus- und Einkranen je 220€ /Boot verfahren 23,50 je angefangene 20 Min / etc.
So weit so klar.

Nun wollen wir am 28.06. mit dem Schiff ins Wasser und die Werft hat uns eine Rechnung geschickt über ca. 4200 €. Leider stehen in dieser Rechnung nur „Pakete" drin, z.B. „Boot aus Wasser holen, anschließen wieder zu Wasser lassen, Verfahren auf Werftgelände, Abprallen (Boot auf Ständer stellen), Boot von Außen abspritzen 768,63€ „. So sieht die GANZE Rechnung aus, lediglich eine Position lässt sich 1:1 mit der Preisliste vergleichen. Ich habe versucht mir diese Paketpreise herzuleiten, leider ohne Erfolg. Auch Arbeitszeiten/Stundenlöhne sind nirgends ausgewiesen. Somit ist die Rechnung für mich als Kunde nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt dass die Mitarbeiter der Werft an unserem Schiff kleinere Schäden verursacht haben (Defekte Leiter, Verschmorter Teppich durch Schweißarbeiten).

Ich und mein Bruder haben daraufhin vor ca. 2 Wochen das Gespräch mit der Werft gesucht in Person des techn. Leiters. Wir haben Ihn unser Problem bei der Rechnung erklärt und die Schäden mitgeteilt. Seine Aussage war, dass das mit den Paketpreisen so üblich sein, er aber noch eine aufgeschlüsselte Rechnung uns zugehen lassen werde. Mit den Schäden müsste er mal schauen, er bat uns den Teppich, den wir ja nun tauschen mussten unters Schiff zu legen zur Begutachtung. Dies haben wir auch getan.
Jetzt am Freitag hatte ich eine 1.Mahnung im Briefkasten zu der Rechnung. Ich habe darauf Hin einen Brief geschrieben, dass ich eine Zahlung anweisen werde wenn ich wie vereinbart eine ordentliche Rechnung erhalte, zudem behielt ich mir das Recht vor den Rechnungsbetrag um den Betrag der Schäden zu kürzen.
Nun zum eigentlichen Problem: Mit den AGB’s haben wir auch anerkannt, dass sämtliche finanziellen Forderungen vor Abfahrt beglichen sein müssen. Nun habe ich natürlich die Bedenken, dass die unser Schiff nicht am 28. zu Wasser lassen falls es sich bis dahin mit der Rechnung nicht geklärt hat. Dies würde für uns erhebliche organisatorische als auch finanzielle Umstände bedeuten, ganz davon zu schweigen dass wir das Schiff nicht nutzen könnten.

Fragen falls es zum Worst Case kommt:

1. Können wir eine Herausgabe des Schiffes verlangen, da der Fehler nicht durch uns verursacht wurde, sondern die Werft keine ordentliche Rechnung erstellt hat? Gibt es den rechtlichen Anspruch auf eine ausführliche Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitslöhnen und Std.?
2. Können wir eine Zahlung unter Vorbehalt machen und wie müsste die aussehen? Ich weiß bisher wenn ich eine Rechnung bezahle erkenne ich diese automatisch an.
3. Können wir bei einem einbehalten des Schiffes einen Nutzungsausfall und unsere Unkosten (Nochmaligen Urlaub nehmen, überflüssige Liegeplatzgebühr in unserem Hafen, etc.) durchsetzen?
4. Hab Ihr vielleicht sonst einen guten Rat für uns?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Anrecht auf ordentliche Rechnung

Hat man denn überhaupt ein Anrecht auf eine Rechnung, wurde die irgendwie vertraglich vereinbart?

Ansonsten hätte man nur Anspruch auf eine Abrechnung, die muss aber verständlich und nachvollziehbar sein.



Ansosnten würde ich erst mal: Schriftlich reklamieren, mit Zustellnachweis. Und unstrittiges lt. Preisliste zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen