Anwalt bittet um Herausgabe des Vertrages

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt bittet um Herausgabe des Vertrages

sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter war letztes Jahr fünf mal im Krankenhaus. Und ich schloss (mit Unterschrift Bruder) einen Vertrag mit der Pflegeagentur. Seitdem war ich nicht mehr Ansprechpartner, nur bekam ich weiterhin die Rechnungen.
nun geht es Mutter wieder so gut (schwere psychische Störungen, Demenz wird nicht beurteilt dass Sie innerhalb eines Monats drei mal den Anwalt einschaltete.
Nun werde ich aufgefordert innerhalb von 48 Stunden dem Anwaltsbüro den Vertrag mit der Pflegeagentur zugesandt zu haben.
Meine Adresse ist falsch, ist dennoch angekommen.
Inwiefern kann es für mich
- Konsequenzen geben.
- bin ich berechtigt/verpflichtet dem Anwalt den Vertrag zuzusenden.
- wie verhält es sich mit dem Datenschutz.

Ich bin natürlich mehr wie wütend, wie hier ein Anwaltsbüro mit 3 Aufträgen die fette Kohle mittellosen Alten aus der Tasche zieht die hilflos sind. Vor allem muß er ja selbst einschätzen können wie der Gesundheitszustand der Mandantin ist.

Leider ist bis jetzt keine Betreuung beantragt, da dies angeblich ja schwer durchsetzbar ist.
Kann ich mich ggf. auf die damalig existierende Vorsorgevollmacht beziehen- falls ich auch noch Ärger bekomme?
Ist Mutter berechtigt die Zahlung zu verweigern und muss ich am Ende noch die Kosten des Vertrages bezahlen obwohl Sie ja die Hilfe beanspruchte und jeder Kraft eingewilligt hat?




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
Anwalt bittet um Herausgabe des Vertrages

Zitat (von marianne 12):
Nun werde ich aufgefordert

Was denn nun, Bitte oder Forderung?



Zitat (von marianne 12):
Ich bin natürlich mehr wie wütend, wie hier ein Anwaltsbüro mit 3 Aufträgen die fette Kohle mittellosen Alten aus der Tasche zieht die hilflos sind.

Wieso? Offenbar weis sie sich doch zu helfen, in dem sie sich professionelle Unterstützung sucht.
Und wenn sie so hilflos ist, warum hast Du ihr nicht geholfen?



Zitat (von marianne 12):
Vor allem muß er ja selbst einschätzen können wie der Gesundheitszustand der Mandantin ist.

Die wenigsten Juristen haben nebenbei noch vertiefende medizinische Kenntnisse. Im übrigen reicht es wenn sie geschäftsfähig ist.



Zitat (von marianne 12):
- Konsequenzen geben.
- bin ich berechtigt/verpflichtet dem Anwalt den Vertrag zuzusenden.

Da der Sachverhalt unbekannt ist, wird man das nicht beantworten können.
Allerdings kann der Anwalt auch auf Herausgabe klagen.



Zitat (von marianne 12):
Seitdem war ich nicht mehr Ansprechpartner, nur bekam ich weiterhin die Rechnungen.

Die man auch bezahlt hat?



Zitat (von marianne 12):
muss ich am Ende noch die Kosten des Vertrages bezahlen

Man ist Vertragspartner, damit haftet man auch für die Zahlung.



Zitat (von marianne 12):
obwohl Sie ja die Hilfe beanspruchte und jeder Kraft eingewilligt hat?

Wieso hat sie "jeder Kraft eingewilligt"? Wo ist ihre Unterschrift auf dem Vertrag?



Zitat (von marianne 12):
Leider ist bis jetzt keine Betreuung beantragt, da dies angeblich ja schwer durchsetzbar ist.

Nö, die ist ganz einfach durchsetzbar - wenn derjenige tatsächlich der Betreuung bedarf.



Zitat (von marianne 12):
Kann ich mich ggf. auf die damalig existierende Vorsorgevollmacht beziehen- falls ich auch noch Ärger bekomme?

Eventuell - kommt auf deren Inhalt an.
Und wieso existiert die Vorsorgevollmacht jetzt nicht mehr?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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