Anwalt hört nicht auf Mandanten

1. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
bgma
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Anwalt hört nicht auf Mandanten

Der Mandant bekommt eine fehlerhafte Lieferung. Die Verkäuferin hat laut Handelsregister, Facebook, Instagram, Firmenseite noch einen zweiten Vornamen.

Jedoch gibt sie überall (den Kauf von Privat zu Privat betreffend) nur diesen zweiten Namen, sowie im Nachnahmen einen anderen Buchstaben an. (Paypal, eBay, Absender)

Der Anwalt des Geschädigten hört nicht auf seinen Mandanten und sendet ein Schreiben an sie. Es wird der zweite Vorname, sowie der fehlerhaft geschriebene Nachname verwendet. Natürlich erfolgte keine Reaktion. Nun hat dieser eine Anfrage beim Anwohnermeldeamt gestellt.

Ungewiss, ob der Anwalt den korrekten Namen oder die Auskunft "diese Person ist unbekannt" erhält. Die Beschuldigte verwendet sonst ihren ersten Vornamen.

Ist dieses Verhalten zu akzeptieren? Dem Mandanten entsteht durch diese "Korrektheit" eine massive zeitliche Verzögerung.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

So wie ich die Frage verstehe, soll der Anwalt einen Anspruch gegen eine Person, welche einen falschen Namen verwendet.
Folglich muss die Forderung gegen eine Person X mit dem Nachweis geführt werden, dass diese Person X die tatsächliche Verkäuferin ist.

Wie soll der Anwalt diesen Nachweis führen ? Hat der Mandant dem Anwalt dafür Beweise geliefert ?
Wenn Zahlungen erfolgt sind, wer ist Kontoinhaber ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
bgma
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
So wie ich die Frage verstehe, soll der Anwalt einen Anspruch gegen eine Person, welche einen falschen Namen verwendet.
Folglich muss die Forderung gegen eine Person X mit dem Nachweis geführt werden, dass diese Person X die tatsächliche Verkäuferin ist.
Wie soll der Anwalt diesen Nachweis führen ? Hat der Mandant dem Anwalt dafür Beweise geliefert ?
Wenn Zahlungen erfolgt sind, wer ist Kontoinhaber ?


Dem Anwalt wurden sämtliche Nachweise übermittelt. Firmenseite der Beschuldigten, Handelsregister, soziale Netzwerk-Accounts.
Sie verwendet wie bereits geschrieben bei dieser Transaktion ihren zweiten Vornamen und den Nachnamen mit vertauschten Buchstaben.
Als Kontoinhaber ist nur der Nachname mit vertauschten Buchstaben angegeben.

Ansonsten ist überall ihr erster Vorname und richtig ausgeschriebener Nachname in Verwendung.

Die Handynummer stimmt mit der Firmennummer überein und im WhatsApp-Status ist die Homepage angegeben. Ist gibt keinerlei Zweifel.

Der Mandant hat Detektivarbeit geleistet.....

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat:
Der Mandant hat Detektivarbeit geleistet.....

Wäre schön wenn das immer so wäre, dann ginge viels bei den Verfahren schneller.


Der Anwalt muss das ganze jetzt halt formal juristisch korrekt verifizieren.
Das bedeutet den Parteivortrag des Mandanten durch Belege unabhängiger Dritter (Post, EMA) zu belegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

Zitat:
Als Kontoinhaber ist nur der Nachname mit vertauschten Buchstaben angegeben.


War nicht die Frage. Und auf dieses Konto wurden Zahlung geleistet ?
Und dieses Konto besteht ?? Wie kann das sein ?
Ich würde meine Bank mal fragen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
bgma
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:Als Kontoinhaber ist nur der Nachname mit vertauschten Buchstaben angegeben.
War nicht die Frage. Und auf dieses Konto wurden Zahlung geleistet ?
Und dieses Konto besteht ?? Wie kann das sein ?
Ich würde meine Bank mal fragen.


Die Zahlung ist über PayPal erfolgt. Als Alterative war aber auch ein Bankkonto angegeben.

-- Editiert von bgma am 01.06.2016 12:56

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

Der Anwalt könnte es sich einfach machen und diejenige verklagen, welche du ihm nennst.
Nur benötig er für das Verfahren dann einen Nachweis, dass dieses die von dir ausgesuchte Person ist.
Daran scheint es ihn zu fehlen.
So wie ich das lese, bestätigen die Angaben die du lieferst nur dass es eine Person mit einen korrekten und ähnlichen Namen gibt.
Dies bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass diese den falschen Namen benutzt hat.

Zitat:
Die Zahlung ist über PayPal erfolgt.

Und von dort ist der korrekte Name des Empfängers nicht in Erfahrung zu bringen ?

Signatur:

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#7
 Von 
bgma
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Der Anwalt könnte es sich einfach machen und diejenige verklagen, welche du ihm nennst.
Nur benötig er für das Verfahren dann einen Nachweis, dass dieses die von dir ausgesuchte Person ist.
Daran scheint es ihn zu fehlen.
So wie ich das lese, bestätigen die Angaben die du lieferst nur dass es eine Person mit einen korrekten und ähnlichen Namen gibt.
Dies bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass diese den falschen Namen benutzt hat.
Zitat:Die Zahlung ist über PayPal erfolgt.
Und von dort ist der korrekte Name des Empfängers nicht in Erfahrung zu bringen ?


Unter derselben Anschrift kann es keine weitere "Dame" mit einem ähnlichen Nachnamen geben, die dieselbe Handynummer wie die von mir ermittelte Person benutzt.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

Ein Betrüger kann sich doch einen existierenden Namen mit Anschrift usw. aussuchen, den Namen geringfügig verändern und damit "Geschäfts" betreiben.
Ich finde nicht, dass die bisher geschilderten Ermittlungsergebnisse zwingend den/die Täter/in identifiziert.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
bgma
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ein Betrüger kann sich doch einen existierenden Namen mit Anschrift usw. aussuchen, den Namen geringfügig verändern und damit "Geschäfts" betreiben.
Ich finde nicht, dass die bisher geschilderten Ermittlungsergebnisse zwingend den/die Täter/in identifiziert.


Der Artikel wurde im Auto abfotografiert. Ebenso wie die von mir die ermittelte Person auf ihrer Profilseite. Selber Luxusschlitten, selbe Innenausstattung.
Zufall? Ich denke nicht ;)

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

Ein Richter muss es glauben.
Und nach der Schilderung hat selbst der eigene Anwalt Zweifel. Frag ihn, statt ihm Vorwürfe zu machen.

Signatur:

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat:
Weisungen des Mandanten müssen Folge geleistet werden
(§ 665 BGB )

Knapp daneben ist auch vorbei ...

Der BGH sah das anders (V ZR 136/13 , Anwaltsblatt 2013, 826 ) und auch die BRAO (§ 1 und § 3) festigt die Unabhängigkeit des Anwalts und schränkt das Weisungsrecht des Mandanten recht deutlich ein. Und zwar zu seinem Schutz.
Wäre ja auch nicht Sinn der Sache wenn Leute ohne Anhung von einer komplexen Materie das sagen hätte und nicht die Fachleute.

Wenn der Mandant also eine Weisung erteilt die für ihn schädlich wäre, dann muss der Anwalt diese nicht ausführen, er wäre eventuell sogar verpflichtet diese Weisung nicht auszuführen. Und sei es durch Niederlegung des Mandates wenn der Mandant sich als beratungsresistent erweist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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