Am 29.5. haben wir einen Kaufvertrag über eBay-Kleinanzeigen für ein hochwertiges Schlauchboot mit Motor (vereinbarte Kaufsumme: 300 €) abgeschlossen.
Der Käufer hat mir geschrieben, dass er erst am 13.6. seinen Lohn bekommt und daher erst dann den vollen Kaufpreis bezahlen kann. Er hat jedoch einer Anzahlung von 50€ zugestimmt und diese auch umgehend überwiesen. Ich habe Ihm die Frist zur Zahlung des gesammten Kaufpreises bis zum 15.6. gewährt.
Am 14.6. habe ICH den Käufer angeschrieben was denn jetzt los sei.
Der Käufer hat mir geantwortet, dass er nun schon auf dem Weg in den Urlaub sei und es davor nicht mehr schaffen würde. Er hat mir die Möglichkeit gegeben, das Geld zurückzuüberweisen oder das Boot erst am 30.6. abzuhoen.
Ich habe ihm eine erneute Frsit bis zum 30.6. gewährt.
Am 30.6. habe ich ihn erneut angeschrieben...keine Reaktion.
Am 1.7. erneut...keine Reaktion.
Am 2.7. habe ich ihm eine Frist bis zum 9.7. genannt und darin erwähnt, dass ich sonst das Boot wieder anbieten werde.
Am 10.7. habe ich das Schlauchboot an jemanden anderes verkauft.
Der Käufer meldet sich nun am 11.7. und möchte seien Anzahlung von 50€ zurück haben.
Hat er überhaupt noch einen Anspruch auf Rückzahlung?
Kann ich einen Teil der Anzahlung als Lagerkosten (in der eigenen Garage) und Schadensersatz (Für Arbeitsaufwand) einbehalten.
Anzahlung - Ware trotz Frist nicht angeholt - Anzahlung einbehalten rechtmäßig?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Was enthält denn dieser Kaufvertrag alles?ZitatAm 29.5. haben wir einen Kaufvertrag über eBay-Kleinanzeigen für ein hochwertiges Schlauchboot mit Motor (vereinbarte Kaufsumme: 300 €) abgeschlossen. :
Eine Klausel, dass Anzahlungen möglich sind und dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich ist, wenn...?
Nach deiner Schilderung hast du nur Fristen gesetzt, aber erst am 2.7. eine Konsequenz genannt.
Das weiß ich nicht, weil ich den Kaufvertrag nicht kenne.ZitatHat er überhaupt noch einen Anspruch auf Rückzahlung? :
Kannst du tun. Ob der Käufer das akzeptiert, wirst du merken.ZitatKann ich einen Teil der Anzahlung als Lagerkosten (in der eigenen Garage) und Schadensersatz (Für Arbeitsaufwand) einbehalten. :
Lagerkosten und Schadensersatz solltest du jeweils einzeln in € beziffern, damit du wenigstens ein Argument für den Einbehalt hast.
Betreibst du den Schlauchbootverkauf gewerblich?
VIelen Dank für die Antwort.
Das bringt Klarheit.
Mir geht's vor allem um zukünftige Käufe mit Anzahlungen.
Das habe ich jetzt für mich herausgelesen:
Ich sollte also !bei der Vereinbarung der Anzahlung! klar machen, dass ich bei Nicht-Abholung eine Frist von 14 Tagen gewähre und dannach die Ware wie die Anzahlung einbehalten werde.
Alternativ könnte ich bei Vereinbarung der Anzahlung auch erwähnen dass ich bestimmte Lager und Schadensersatzkosten pro Tag nach dem vereinbarten Termin von der Anzahlung abziehe.
Damit wäre ich dann auf der sicheren Seite und kann mir dann nach der Frist überlegen ob ich noch kulant sein möchte und die Anzahlung zurück überweise, oder die Ware wie die Anzahlung ganz oder zum Teil einbehalte oder?
Mit herzlichen Grüßen
Fuchur
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ZitatIch sollte also !bei der Vereinbarung der Anzahlung! klar machen, dass ich bei Nicht-Abholung eine Frist von 14 Tagen gewähre und dannach die Ware wie die Anzahlung einbehalten werde. :
Eine solche Klausel wäre wohl rechtswidrig und damit nichtig. Das einzige was diese bringen würde, wären hohe Anwalts- und Gerichtskosten.
ZitatAlternativ könnte ich bei Vereinbarung der Anzahlung auch erwähnen dass ich bestimmte Lager und Schadensersatzkosten pro Tag nach dem vereinbarten Termin von der Anzahlung abziehe. :
Erwähnen bringt nicht, dann auch das wäre nichtig. Vereinbaren muss man es.
Und in der Form wäre es wohl ebenfalls nichtig, den ohen helleseherische Fähigkeiten wird man wohl kaum wissen können was als Schadensersatz anfällt.
ZitatDamit wäre ich dann auf der sicheren Seite :
Nicht mal ansatzweise.
ZitatDer Käufer meldet sich nun am 11.7. und möchte seien Anzahlung von 50€ zurück haben. :
Damit dürfte man ganz gut fahren, denn so wie es aussieht, hätte der Käufer noch Anspruch auf das Schlauchboot bzw. entsprechenden Schadenersatz.
ZitatHat er überhaupt noch einen Anspruch auf Rückzahlung? :
Man fragt jetzt nicht ernsthaft, ob man fremdes Geld behalten darf?
ZitatKann ich einen Teil der Anzahlung als Lagerkosten (in der eigenen Garage) und Schadensersatz (Für Arbeitsaufwand) einbehalten. :
Klar kann man das. Können kann man ja immer ...
Hier sollte man den Ball flach halten, nicht das der Käufer sich noch motoviert sieht eine rechtliche Beratung einzuholen - das könnte für den Verkäufer am Ende recht teuer werden,
ZitatAm 2.7. habe ich ihm eine Frist bis zum 9.7. genannt :
Dafür (und für die ganzen Mitteilungen davor) hat man welche Zustellnachweise genau?
Zitatund darin erwähnt, dass ich sonst das Boot wieder anbieten werde. :
Was genau veranlasste einen zu der Annahme, das man fremde Sachen einfach so weiterverkaufen dürfe?
Zitat:Ich sollte also !bei der Vereinbarung der Anzahlung! klar machen ...
Nein, das sollten Sie vor oder spätestens bei Abschluss des Kaufvertrags machen. Es ist ja gut möglich, dass der Käufer zu Ihren Bedingungen nicht kaufen möchte. Und wenn Sie mit Ihren Bedingungen erst nach Abschluss des Kaufvertrags ankommen, muss sich der Käufer nicht darauf einlassen.
Hallo,
eigentlich sehe ich hier einen bestehenden Kaufvertrag. Dein Glück war, dass der Käufer am 11.7. faktisch zurückgetreten ist. Sein Angebot solltest du dringend annehmen.
Lagerkosten müsstest du beziffern, an wie viel hast du denn gedacht?
Und Schadenersatz für Arbeitsaufwand - ab da wird es völlig lächerlich.
Stefan
Für die Zukunft:
Zitat:Der Käufer hat mir geantwortet, dass er nun schon auf dem Weg in den Urlaub sei und es davor nicht mehr schaffen würde. Er hat mir die Möglichkeit gegeben, das Geld zurückzuüberweisen oder das Boot erst am 30.6. abzuhoen.
An dieser Stelle hättest du schon den Verkauf abbrechen sollen und das Geld zurücküberweisen sollen. ICH wütrde mich jedenfalls nicht von so jemanden hinhalten lassen
Zahle die 50 EUR jetzt zurück und alles ist gut
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