Anzahlung aus Reservierungsvertrag einbehalten

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vengo11
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Anzahlung aus Reservierungsvertrag einbehalten

Hallo,
wir verhielte es sich, wenn man z.b. einen reinrassigen Hund (Welpe) kaufen möchte (bei einem eingetragenem Züchter) und vorher einen Reservierungsvertrag abschließt, wo man eine Anzahlung in Höhe von z.b. 200,00 EUR leistet. Man unterschreibt zum gleichen Zeitpunkt den Hauptvertrag welchen man am Tage der Übergabe im Original mitbekommt. Im Reserierungsvertrag wurde festgehalten, dass der Züchter den Betrag der Anzahlung in Höhe von 200,00 EUR für seine Aufwendung einbehalten darf, sofern man von dem Kauf Abstand nimmt.

Den Restbetrag in Höhe von z.b. 1.300,00 EUR bezahlt man am Tage der Übergabe des Hundes und bekommt dann ein Exemplar des Hauptvertrages über den Kauf mitgegeben.

Nun kann man aus persönlichen Gründen den Hund nicht mehr halten und vereinbart mit dem Züchter einen Rückkauf (c. 5 Tage nach dem Kauf). Dieses Rückkaufsrecht hatte sich der Züchter im Hauptvertrag gesichert.

Im Rückübereignungsvertrag steht eine Summe von 1.300,00 EUR. Man unterschreibt und nimmt den Betrag an, wobei man den Hund dem Züchter übergibt.

Nun die Frage:
- darf der Züchter in dieser Situation den Betrag der Anzahlung einbehalten?

Viele Grüße
Vengo11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120150 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Vengo11):
darf der Züchter in dieser Situation den Betrag der Anzahlung einbehalten?

Ja, darf er.

Probleme könnte es erst geben, wenn der Käufer damit nicht einverstanden ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vengo11
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Und wenn der Käufer nicht damit einverstanden ist?

Also unterschrieben wurde der Vertrag nun bei Rückgabe des Hundes leider. Auch weil man nicht die Ruhe dazu hatte, da z.b. im Auto nachts die eigenen Kinder saßen und warteten.
Wäre da im Nachhinein noch etwas machbar?
Zudem bezieht sich der Rückübereignungsvertrag ausdrücklich auf den eigentlichen Kaufvertrag mit Nennung des Datums. Oder auch wie folgt:

"Dem Käufer wird der Kaufpreis in Höhe von 1.300,00 EUR (Eintausenddreihundert) am Tag der Übergabe des Hundes zurückerstattet."

Zum einen war der Kaufpreis im Hauptvertrag aufgeschlüsselt in 200,00 EUR Anzahlung + 1.300,00 EUR Restbetrag. Somit ist die Rede vom Kaufpreis in Höhe von 1.300,00 EUR unvollständig. Weiter ist die Bezeichnung Käufer falsch, da im Rückübereignungsvertrag der Verkäufer (der den und an den Züchter zurückverkauft) einen Kaufbetrag zurückerstattet bekommt.
Als Käufer hat sich der Züchter auch zurecht in dem Rückübereignungsvertrag bezeichnet, da er schrieb, dass der Käufer das Tier binnen 3 Werktagen bei seinem Tierarzt zur Prüfung vorstellen wird. Also kann das Wort Käufer in dem Satz mit Anführungsstrichen nicht falsch verstanden werden.

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