Anzahlung zurückbekommen möglich?

16. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ardonos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlung zurückbekommen möglich?

Guten Tag,

ich hoffe hier bin ich richtig, auch wenn es sich nicht um einen Kauf eines KFZ handelt.

Bei mir handelt es sich um folgenden Fall: Mein KFZ sollte durch einen Umbau einer Firma verändert werden. Diese hatte in einem Forum damit geworben und dadurch, dass es auch schon viele zufriedene Kunden gab, hab ich mich ebenfalls dazu entschlossen.

Laut Forumspost würden die Kosten des Umbaus demnächst steigen, da der Hersteller (ist nicht die Firma um die es hier geht) die Preise erhöhen würde. Um sich den alten Preis zu sichern könnte man eine Anzahlung von einem mittleren dreistelligen Betrag (ungefähr 6-7% der Gesamtkosten) machen und man sollte den Umbau innerhalb von einem Jahr durchführen. Einen Vertrag hab ich nicht unterschrieben, es wurde mir nur ein Angebot (Musterbeispiel ohne persönliche Informationen) zugeschickt.

Den Betrag hab ich dann auch überwiesen. Aufgrund von diversen Schwierigkeiten mit meinem KFZ hat sich das etwas länger hingezogen (5 Jahre, war aber mit der Firma bzgl. den Problemen abgesprochen) und letztendlich hab ich vor ein paar Monaten die Info bekommen, dass ich innerhalb einer Woche das restliche Geld für den Umbau überweisen sollte (vierstelliger Betrag), wenn ich den Umbau noch machen lassen möchte.

Da ich weiterhin an dem Umbau interessiert war und es auch jetzt möglich gewesen wäre, hab ich das restliche Geld überwiesen. Im weiteren Mail-Verlauf stellte sich heraus, dass mein KFZ bestimmte Änderungen hat, die in Kombination mit dem Umbau nicht eintragbar wären (TÜV Prüfung bestehen/legal im Straßenverkehr zu sein). Es wurden dann weiter per Mail mit der Firma und seinem TÜV Prüfer hin und her abgeklärt und der legale Umbau mit Eintragung wäre nur mit Rückbau einiger meiner Teile möglich gewesen, was auch wieder einiges an Kosten für mich verursacht hätte und so auch nicht von mir gewünscht war. Andererseits waren diese Änderungen noch vor einem Jahr bei anderen Kunden überhaupt kein Problem in Kombination mit dem Umbau. Auch in dem Angebot war nie vermerkt, dass bestimmte Änderungen des bestehenden KFZ Probleme bei dem legalen Umbau machen könnten.

Habe ihm dann geschrieben, dass er mir bitte das vollständige Geld zurückzahlen soll, da das so keinen Sinn für mich gemacht hat. Das zusätzlich gezahlte Geld hab ich dann auch nach ein bis zwei Wochen bekommen, aber nicht das Geld für die Anzahlung. Nach einer weiteren Mail bzgl. diesem Betrag hat er mir geschrieben, dass er das Geld wegen Reservier- und Bearbeitungsgebühr einbehält.

Hab ich ein Anrecht auf dieses Geld? Ich wollte ja eigentlich Kunde werden.

Falls ja, wie soll ich vor gehen? Erstmal ein Einschreiben mit Fristsetzung verschicken oder direkt zum Anwalt was aufsetzen lassen? Lohnt sich das bei einem mittleren dreistelligen Betrag? (Keine Ahnung was so ein Schreiben kostet)

Oder soll ich das eher als Lehrgeld abschreiben?

Vielen Dank schonmal für jeden der seine Zeit dafür investiert!

-- Editiert von Ardonos am 16.12.2021 16:14

-- Editiert von Moderator topic am 16.12.2021 17:52

-- Thema wurde verschoben am 16.12.2021 17:52

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Ardonos):
Andererseits waren diese Änderungen noch vor einem Jahr bei anderen Kunden überhaupt kein Problem in Kombination mit dem Umbau.

Irrelevant.



Zitat (von Ardonos):
der legale Umbau mit Eintragung wäre nur mit Rückbau einiger meiner Teile möglich gewesen

Und die Teile waren der Werkstatt im Detail bekannt?



Zitat (von Ardonos):
Auch in dem Angebot war nie vermerkt, dass bestimmte Änderungen des bestehenden KFZ Probleme bei dem legalen Umbau machen könnten.

Dann dürfte so manches Angebot den Umfang der Bibel erreichen.



Zitat (von Ardonos):
Nach einer weiteren Mail bzgl. diesem Betrag hat er mir geschrieben, dass er das Geld wegen Reservier- und Bearbeitungsgebühr einbehält.

Wie war denn da der genaue Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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