Hallo,
wie würdet Ihr die folgende Konkurrenzklausel deuten. Ich bin mir nicht ganz sicher ob dies nur für die Schweiz gilt, weil dort folgender Satz "sowie branchenspezifisch auf die Branche in dem der Arbeitgeber tätig ist." beinhaltet. Dies könnte man so auslegen, dass es auch in der Deutschen Branche gilt und nicht nur in der Schweiz.
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16. Konkurrenzklausel
Bei der Kündigung des Arbeitnehmers tritt ein Konkurrenzverbot von 6 Monaten in Kraft, da der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit innerhalb der Firma XX in den Besitz von vertraulichen Informationen kommen wird. Geographisch bezieht sich das Konkurrenzverbot auf die Schweiz, sowie branchenspezifisch auf die Branche in dem der Arbeitgeber tätig ist. Falls gegen diese Klausel verstossen wird, wird eine Summe in der Höhe von drei Brutto-Monatslöhnen zur Zahlung an die Firma XX fällig.
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Danke !
Jochen
Arbeitsvertrag - Konkurrenzklausel
7. Januar 2007
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Frage vom 7. Januar 2007 | 16:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - Konkurrenzklausel
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#1
Antwort vom 8. Januar 2007 | 14:03
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Ich würde hier auch ein logisches Und ('Schweiz und Branche') sehen.
(Wäre auch reichlich behämmert, weil sonst z.B. ein Schweizer IT-Spezialist in der Schweiz auch nicht mehr als Straßenkehrer arbeiten dürfte. )
Im übrigen ist AFAIK ein Konkurrenzverbot sowieso nur für dieselbe Branche zulässig.
#2
Antwort vom 10. Januar 2007 | 18:19
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 10. Januar 2007 | 18:20
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 11. Januar 2007 | 20:03
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Hm,
habe mal gelesen, daß ein slches Konkurrenzverbot nicht in ein Berufsverbot ausarten darf. Das wäre aber doch bei dieser Klausel so gegeben, oder ?
Der AG müsste doch die Konkurenzfirmen namentlich nennen ??
Grúß
Michael
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