Arcor/Vodafone Kündigung&Ausgleichszahlung

12. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Becca99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Arcor/Vodafone Kündigung&Ausgleichszahlung

Hallo!

Da das Internet keinen passenden Fall für meine Situation ausspuckt, versuche ich mein Glück einmal hier.

Ich habe im Mai 09 einen Acror Telefon- und Internetanschluß für meine Wohnung abgeschlossen.

Nun bin ich im April 10 zurück in den Haushalt meiner Eltern gezogen, wo es ein Telefon & Internet gibt, für Beides ist bereits Arcor Vertragspartner.
Ein Telefon und zweimal ein Arcorvertrag für diesen Anschluß, das ist ja recht unsinnig.

Also hatte ich meinen Arcorvertrag gekündigt zu Ende April '10 und die Bestätigung und das Einverständnis per Telefonanruf von Arcor bekommen.

Jetzt werden 232,00 € von meinem Konto abgebucht, obwohl ich mit der Kündigung meine Einzugsermächtigung widerrufen hatte.

Bei meinem Anruf wurde mir mitgeteilt, daß es sich dabei um eine Ausgleichszahlung handelt, welche es seit 01. Januar geben würde.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob solch eine Ausgleichszahlung rechtens ist, wenn ich vor dem 01. Januar den Vertrag abgeschlossen habe und nicht über solch eine Änderung informiert wurde.
Außerdem lies meine Situation ja kein anderes Handeln zu.

Kann ich mich dagegen irgendwie wehren? Die Dame am Telefon des Kundenservices sagte nur sie könne da nichts machen und ich solle einen Brief schreiben.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann würde ich mir die damaligen, also für dich gültigen AGB + Preisliste nehmen und prüfen was dort drinsteht. Wenn es die Klausel erst ab 1.1.2010 gibt, dann ist dies nicht wirksam, sofern mit dir die neuen AGB nicht wirksam vereinbart wurden. Arcor/Vodafone wendet seit jeher und schon immer fälschlich die jeweils aktuellen AGB an.
Andererseits ist eine Ausgleichszahlung für entgangenen Gewinn normal bei einseitiger Kündigung vor vereinbartem Vertragsende. Üblich waren früher knapp unter 100.-€.

Dann je nach Ergebnis der Prüfung Beschwerdebrief an Geschäftsleitung in Düsseldorf (freundlich, aber bestimmt, Verweis auf Elternvertrag) und 3 Wochen warten. Sei dir aber bewusst - Verträge sind eigentlich einzuhalten, d.h. 24 Monate zahlen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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