Arglistige täuschung ?

17. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb332535-9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige täuschung ?

Hallo.

Ich habe mir einen Roller gekauft und mit der Verkäufer einen vertrag geschrieben. Mehr dazu in meinem Text.

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Arglistige Täuschung:

Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.

Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.

Neben der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung regelt der § 123 BGB auch die Anfechtung aufgrund einer widerrechtlichen Drohung.


Auf Mobile.de wurde der Roller als Top gepflegt und in Top zustand angeboten. ( leider hab ich mir das nicht ausgedruckt, aber vielleicht kann man bei mobile.de anrufen und die fragen ob sie das Inserat noch gespeichert haben und mir zum Ausdruck zu Verfügung stellen. )

Darauf bin ich bin einem Kollegen der als Zeuge dienen sollte dort hin gefahren um uns diesen besagten Roller an zu schauen.

Der Verkäufer zählte leglich diese Mängel auf:

Die Blinker müssten noch angeschlossen werden.
Der Vergaser müsste auch noch eingestellt werden.
Die Verkleidung wurde nur provisorisch fest gemacht.
DIe Bremsbeläge wurden erneuert

Das war es dann auch schon.


Mängel die verschwiegen wurden:

1.Es wurde gesagt das die Blinker noch an zuschließen sind. Dabei war sämtliche Elektrik Kaputt und musste komplett neu gemacht werden. ( Auch dafür ist ein Zeuge vorhanden )
2.Die Schläuche waren Hinüber und wurden von mir erneuert ( kaputte stellen mit einem Schrumpfschlauch verschlossen)
3.der Motor weißt am Zylinder so wie der Zylinderdeckel Macken auf.
4.Am Polrad Gehäuse ist eine abgebrochene Stelle.
5.Das Polrad selbst wurde an den Vier stellen wo das m5 Gewinde mit Muttern unterlegt wo eigentlich Abstandshalter sein müssten.
6.Die Bremsbeläge wurden laut Verkäufer erneuert! Diese sind doch letztendlich auch nicht ausgetauscht.
7.Die Dichtung am Auspuff zum Motor wurde mit Alufolie umwickelt.
8.Der Variodeckel war nur mit 2 Schrauben Provisorisch festgemacht. Später stellte sich Raus das dort die Gewinde alle samt defekt waren so wie an der unteren Seite die Gewinde stellen raus gebrochen sind.
9.Das Halbmondritzel war auf der Ritzel Seite halb abgefressen. ( wurde von mir erneuert )
10.Die Sternscheibe war Runter ( wurde von mir erneuert )
11.Die Muttern die die Vario und die Kupplung halten sind fast rund ( war gerade bei diese neu zu bestellen )
12.Rost an dem Gestell, was auch nicht erwähnt wurde.

Verkäufer hatte ohne das ich erwähnt hatte wie groß das ausgebrochene Stück ist gesagt, „ das ist doch nur die eine kleine Ecke da" somit war mir klar, das der Verkäufer an dem Roller gebastelt hatte, auch wer er dies verneint hatte.

Diese Mängel wurden alle beim Kauf verschwiegen und stellten sich später heraus!

Der Verkäufer selbst ist 17 Jahre und somit in beschränkter Geschäftsfähigkeit laut § xxx (weiß ich grad nicht) also ist der Vertrag denn wir schriftlich auf

„gekauft wie gesehen „ festgehalten haben nichtig ?!

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-- Editiert fb332535-9 am 17.03.2012 16:18

-- Editiert fb332535-9 am 17.03.2012 16:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bei "gekauft wie gesehen" müsstest Du Dir das Kaufobjekt halt genau ansehen, dann hättest Du wohl einige dieser Mängel feststellen können.

Das Problem nun wäre wohl zu beweisen, dass der Verkäufer diese Mängel kannte und sie Dir bewusst nicht mitgeteilt hat.

Mein Auto ist auch Top-gepflegt und kann evtl. nicht durch den Tüv kommen, weil da Defekte da sind, die ich gar nicht erwartet hätte.


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb332535-9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Danke für die schnelle Antwort. :)


Die Sache ist so, um in das Gehäuse vom Polrad zu gucken muss man den Roller auseinander nehmen, das kann man ja nicht vorort machen auch die Elektrik kann man so nicht begutachten, da ja alles unter der Verkleidung steckt.

Durch ein Telefonat, ohne das ich erwähnt hatte, wie groß der Schade ist, hat der Verkäufer mir schon gesagt, "das ist nur ein kleine Stück, was da raus gebrochen ist". Daraus schließe ich, das der Verkäufer schonmal an dem Roller rum gefuscht hat und somit auch bescheid weiß, was mit dem Roller los ist. Die Macken die im Zyliderkopf so wie auf dem Zylinder selber sind kann man ja auch nur einsehen, wenn man diesen aufschraubt.

Also heißt das jetzt für mich, das ich nun die A-Karte gezogen habe oder hab ich noch eine Chance den Roller dem Verkäufer zurück zu geben?

Danke im vorraus.

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-- Editiert fb332535-9 am 18.03.2012 12:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Daraus schließe ich, das der Verkäufer schonmal an dem Roller rum gefuscht hat und somit auch bescheid weiß, was mit dem Roller los ist.


Denkbar, aber wie willst du das beweisen, wenn es nur deine Aussage gibt, was der VK angeblich am Telefon gesagt haben soll?

quote:
das ich nun die A-Karte gezogen habe


Denkbar. Das ist nun mal das Risiko beim Privatkauf; beim Händler ist teurer, dafür ist man abgesichert (Gewährleistung).

Wie gesagt, beweispflichtig für das arglistige Verschweigen bist du.

quote:
hab ich noch eine Chance den Roller dem Verkäufer zurück zu geben?


Wenn die Eltern den Vertrag nicht genehmigen, dürfte er unwirksam sein. Hast du mal mit denen geredet? Vielleicht stellen die sich ja auf deine Seite und sagen ihrem Junior "also so eine Nummer machst du nicht mit diesem netten Herrn, wir verweigern die Zustimmung zum Verkauf". Oder du hast Pech und die sagen "uns doch egal, unser Junge ist kein Schwindler".

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#4
 Von 
fb332535-9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. In diesen Fall lassen die Eltern nicht mit sich reden.
somit hab ich halt pech gehabt und werde das beste draus machen. Ich danke vielmals für die Antworten. :)


Kann geclosed werden. :)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Hallo. In diesen Fall lassen die Eltern nicht mit sich reden.



ich weiss nicht, was das bedeutet, aber es gibt 2 Möglichkeiten:

- Die Eltern genehmigen den schwebend unwirksamen Vertrag nicht. Dann sind die Leistungen ohne Rechtsgrund erfolgt, d.h. der Kaufpreis muss zurückgezahlt, der Roller muss zurückgegeben werden.

- Die Eltern genehmigen den Vertrag. Dann kommt arglistige Täuschung, Sachmängelhaftung, das ganze Repertoire in Betracht.

Schuldner wäre immer der mj. VK, ob sich das durchsetzen lässt, ob man das will, ist eine andere Frage.

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