Auf Kaufvertrag bestehen?

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Auf Kaufvertrag bestehen?

Hallo liebe Forumsmitglieder.
Vor ein paar Tagen habe ich hier schon tolle Hilfe gefunden im Forum Mietrecht. Danke dafür!
Mein Fall geht weiter & ich hoffe hier nochmal auf eure Hilfe.

Ich habe an die Nachmieterin meiner Mietwohnung die Einbauküche und Waschmaschine verkauft (schriftlicher Kaufvertrag).

Diese teilt mir jetzt kurz vor Wohnungsübergabe (31.05.) mit, diese Dinge nun nicht mehr zu wollen.

Da es mir in der Kürze der Zeit nicht ohne finanziellen Verlust möglich ist die Dinge anderweitig zu verkaufen, möchte ich aber auf den Kaufvertrag bestehen.

Die Nachmieterin behauptet gegenüber dem Vermieter diese Dinge nicht gekauft zu haben.
Deshalb besteht der Vermieter auf eine Wohnungsübergabe ohne diese Gegenstände in der Wohnung.

Meine Fragen:

1. Ist der Kaufvertrag rechtskräftig? (lade gleich Mal hoch)

2. Kann ich die Nachmieterin zur Abholung der Gegenstände bis 31.05. auffordern?

3. Wenn sie die Gegenstände nicht abholt: kann ich diese von einer Spedition abholen & einlagern lassen und ihr die Kosten in Rechnung stellen?

4. Wie gehe ich jetzt vor: Rechnung schicken und dann Mahnverfahren?

Schon Mal vielen Dank im Voraus!
VG Schantalle

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Mist, wie lade ich hier ein Bild hoch?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

<a href="https://ibb.co/XyLgZ8L"><img src="https://i.ibb.co/s5RGvHR/IMG-20190523-211255.jpg" alt="IMG-20190523-211255" border="0"></a>


Danke Harry

-- Editiert von Schantalle am 23.05.2019 21:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49443 Beiträge, 17380x hilfreich)

Der Kaufvertrag ist zwar etwas unglücklich formuliert, da nicht klar ist, wer Käufer und wer Verkäufer ist und in wessen Eigentum die Gegenstände übergehen.

Im Hinblick auf den § 133 BGB halte ich die Vereinbarung dennoch für einen wirksamen Kaufvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schantalle
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke hh!

0x Hilfreiche Antwort

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