Hallo liebe Forumsmitglieder.
Vor ein paar Tagen habe ich hier schon tolle Hilfe gefunden im Forum Mietrecht. Danke dafür!
Mein Fall geht weiter & ich hoffe hier nochmal auf eure Hilfe.
Ich habe an die Nachmieterin meiner Mietwohnung die Einbauküche und Waschmaschine verkauft (schriftlicher Kaufvertrag).
Diese teilt mir jetzt kurz vor Wohnungsübergabe (31.05.) mit, diese Dinge nun nicht mehr zu wollen.
Da es mir in der Kürze der Zeit nicht ohne finanziellen Verlust möglich ist die Dinge anderweitig zu verkaufen, möchte ich aber auf den Kaufvertrag bestehen.
Die Nachmieterin behauptet gegenüber dem Vermieter diese Dinge nicht gekauft zu haben.
Deshalb besteht der Vermieter auf eine Wohnungsübergabe ohne diese Gegenstände in der Wohnung.
Meine Fragen:
1. Ist der Kaufvertrag rechtskräftig? (lade gleich Mal hoch)
2. Kann ich die Nachmieterin zur Abholung der Gegenstände bis 31.05. auffordern?
3. Wenn sie die Gegenstände nicht abholt: kann ich diese von einer Spedition abholen & einlagern lassen und ihr die Kosten in Rechnung stellen?
4. Wie gehe ich jetzt vor: Rechnung schicken und dann Mahnverfahren?
Schon Mal vielen Dank im Voraus!
VG Schantalle
Auf Kaufvertrag bestehen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Mist, wie lade ich hier ein Bild hoch?
Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.
Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.
Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
<a href="https://ibb.co/XyLgZ8L"><img src="https://i.ibb.co/s5RGvHR/IMG-20190523-211255.jpg" alt="IMG-20190523-211255" border="0"></a>
Danke Harry
-- Editiert von Schantalle am 23.05.2019 21:14
Der Kaufvertrag ist zwar etwas unglücklich formuliert, da nicht klar ist, wer Käufer und wer Verkäufer ist und in wessen Eigentum die Gegenstände übergehen.
Im Hinblick auf den § 133 BGB
halte ich die Vereinbarung dennoch für einen wirksamen Kaufvertrag.
Danke hh!
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