Auf der Homepage angebotenen Artikel gibt es nicht.

9. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)
Auf der Homepage angebotenen Artikel gibt es nicht.

Hallo an alle Wissenden.

Folgender Sachverhalt: Das hiesige Verkehrsunternehmen bietet auf seiner Internetseite ein sogenanntes "Schüler-Ticket" an. Dieses Ticket gilt demnach im Jahresabo zum Preis von 22,70 Euro monatlich. Das Ticket soll natürlich auf den Namen des Schülers ausgestellt werden, ist nicht übertragbar und gilt ansonsten uneingeschränkt.

Als ich dieses Ticket dann für meinen Sohn bestellen wollte, sagte man mir, dass es dieses nicht gäbe, sondern nur die reguläre Monatskarte zum Preis von rund 45,00 Euro. Auf Grund meiner telefonischen Nachfrage beim zuständigen Abteilungsleiter erfuhr ich dann, dass dieses Ticket nur dort tatsächlich gekauft werden kann, wo der jeweilige Schulträger einen entsprechenden Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen geschlossen habe. Dieses sei aber im gesamten Tarifgebiet nicht der Fall, so dass es defacto dieses Ticket derzeit nicht gibt. Auf meine Frage, warum dieses dann auf der Internetseite angeboten würde und es dort keinerlei Hinweis auf diese einschränkenden Voraussetzungen gebe, hieß es dann, es handele sich um einen genehmigten Tarif, der auch bekannt gegeben werden müssen. Die entsprechenden Einschränkungen ergeben sich aus den Tarifbedingungen, die in der Kundencentern einsehbar seiein. Nachdem es schon seit Anfang dieses Schuljahres zahlreiche Beschwerden gegeben habe, habe man sich aber auch im Dezember entschlossen, dieses Angebot von der Internetseite zu entfernen. Geschehen ist dieses bis heute allerdings nicht.

Zwischenzeitlich liegen mir die Tarifbedingungen vor. Diese enthalten keinerlei Hinweis darauf, dass dieses Ticket nur dann zum Verkauf angeboten wird, wenn es entsprechende Verträge mit den Schulträgern gebe. Als Voraussetzung ist lediglich genannt, dass das Kind eine allgemeinbildende Schule besuchen muss und das für die monatlichen Zahlungen eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss.

Ich habe nur vor, mich direkt an die Geschäftsleitung des Unternehmens zu wenden und auf Ausstellung dieses Tickets zu dem angebotenen Preis zu bestehen. Rein gefühlsmäßig bin ich der Meinung, dass ein solches, öffentlich angebotenes Ticket, auch tatsächlich verkauft werden muss. Kann mir jemand bestätigen, dass ein solcher Rechtsanspruch besteht, und woraus sich dieser (oder eben auch das Gegenteil) ergibt? Ich bedanke mich schon jetzt für viele hilfreiche Antworten.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Ihr Vorhaben in allen Ehren, aber wenn man Ihr Angebot eine Schülerticket für 22,50 zu erwerben nicht annehmen will, kann man das leider nicht ändern. Der Hinweis ist nicht verbindlich und nicht als Angebt an Sie zu verstehen, was nur noch Ihrer Annahme bedarf.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ich bin da allerdings schon anderer Meinung. Seit Monaten ist dem Unternehmen bekannt, dass die Information auf der Website offensichtlich fehlerhaft ist. Dennoch wird diese nicht geändert.

Darüber hinaus ist das gleiche Angebot auch in den Tarifbedingungen des Verkehrsunternehmens enthalten. Ebenfalls ohne entsprechende Einschränkungen. Alle anderen, auf der Homepage aufgeführten Tickets könnens problemlos, zu den genannten Preisen erworben werden. Bei einigen anderen Tickets gibt es sowohl auf der Website, als auch in den Tarifbestimmungen Einschränkungen, die aber auch klar und deutlich genannt sind. Nicht aber bei diesem Schüler Ticket. Insofern sehe ich das eigentlich schon als verbindliches Angebot. Haben Sie vielleicht konkretere Informationen bzw. Quellen für Ihre Einschätzung? Ich meine, mir ist ja durchaus bekannt, dass die Preise auf der Website, oder auch z.B. eine Preisauszeichnung an einer Ware, nicht unbedingt verbindlich ist. Hier geht es aber darum, dass ein Ticket angeboten wird, welches es tatsächlich gar nicht gibt. Und das ist in meinen Augen zumindest irreführende, und damit unzulässige, Werbung.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

>> Und das ist in meinen Augen zumindest
>> irreführende, und damit unzulässige,
>> Werbung.

Sollte dem so sein, wäre das eventuell ein Fall des UWG. In dem Fall könnte eine Meldung an die Verbraucherzentrale dem Abhilfe schaffen, sofern diese dann nach Prüfung eine entsprechende Abmahnung erwägt.

Dass bedeutet jedoch nicht zwingend, dass der potentielle Kunde ein entsprechendes Ticket dann zu dem Preis bekommt. Das müßte man wenn, dann zivilrechtlich einklagen - mit sehr, wirklich sehr, ungewissem und aus meiner Sicht vermutlich eher negativem Ausgang. Und im schlechtesten Fall kämen Gerichtskosten und die Anwälte beider Seiten dazu und man hätte erst kein Ticket.

Gruß
Xavienne

-- Editiert von xavienne am 10.01.2008 01:17:29

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#4
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist das nicht ähnlich zu verstehen wie die Job Tickets bei der Bahn? Wenn ein größerer Mitarbeiterkreis eines Unternehmens mit dem Zug zu Arbeit fährt, kann man ein Job Ticket beantragen bei der Bahn. Dazu muss das Unternehmen ein wenig mitfinanzieren und die Bahn gibt auch *Nachlass*, damit der Preis rechenbar ist.
Wenn jetzt kein Unternehmen dieses Angebot des Job Tickets annehmen würde, kann die Bahn doch auch damit werben. Theoretisch ist dieses Angebot ja möglich!

Ich denke das der Schulträger eben auch hier einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen abschließen müsste, dies Aufgrund der geringen Nachfrage aber bis jetzt nicht gemacht hat. Vielleicht muss man mal klären, ob mehr Personen mit dem Bus fahren würden und daraufhin den Schulträger ansprechen ...

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@ahasihe:

Das Problem ist aber, dass der Vertragsabschluss durch den Schulträger eben gar nicht Voraussetzung für den Erwerb dieses Tickets ist. Dieses wird zwar vom Verkehrsunternehmen - unter Verweis auf die Tarifbedingungen - behauptet, die Tarifbedingungen enthalten aber eben keine solche Regelung. Alle in den Tarifbedingungen genannten Voraussetzungen für den Erwerb dieses Tickets sind erfüllt. Dennoch weigert sicht das Unternehmen, ein solches auszustellen. Und das halte ich eben für mehr als fragwürdig.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)


Oke, das klingt dann auf jeden Fall komisch !

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