Aufgebrummte Rechnung rechtens?

23. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Domiking001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufgebrummte Rechnung rechtens?

Guten Tag,
Ich habe mich kürzlich bei einer Website registriert, die mir heute eine E-Mail mit einer Mahnung geschrieben hat, und ich bin mir unsicher ob ich das ernst nehmen sollte. Sie haben mir für eine Bestellung nie eine Bestätigungs-Mail geschickt, was meiner Meinung notwendig ist für einen Vertrag abzuschliessen. Könnt ihr mir vielleicht helfen wie vorgehen?

Inhalt der Mail:
Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen!

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XXX ,Sie haben sich auf unserer Webseite am 15.08.2020 für eine 5-Tage-Testphase registriert.

Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.

Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 395,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,99€ ;) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.

Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.

Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.

-- Editiert von Domiking001 am 23.08.2020 22:18

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Domiking001):
Sie haben mir für eine Bestellung nie eine Bestätigungs-Mail geschickt, was meiner Meinung notwendig ist für einen Vertrag abzuschliessen.

Nö, ist nicht notwendig.



Zitat (von Domiking001):
Sie haben sich auf unserer Webseite am 15.08.2020 für eine 5-Tage-Testphase registriert.

Und, hat man das?



Zitat (von Domiking001):
Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben,

Das hat man nicht getan?



Über das Widerrufsrecht wurde korrekt belehrt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Domiking001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Domiking001):
Sie haben mir für eine Bestellung nie eine Bestätigungs-Mail geschickt, was meiner Meinung notwendig ist für einen Vertrag abzuschliessen.

Nö, ist nicht notwendig.



Zitat (von Domiking001):
Sie haben sich auf unserer Webseite am 15.08.2020 für eine 5-Tage-Testphase registriert.

Und, hat man das?



Zitat (von Domiking001):
Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben,

Das hat man nicht getan?



Über das Widerrufsrecht wurde korrekt belehrt?

Es wurde mir nicht klar mitgeteilt das es eine Testphase ist, ich war mit bis zu dieser E-Mail nicht im klaren von dieser.

Es gab und gibt keine Option dies zu machen.

Ausserdem habe ich die gebotenen Dienstleistungen nicht benutzt, da sie nicht funktionierten, weshalb ich mich auch nicht weiter mit der Website beschäftigte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Domiking001):
Es wurde mir nicht klar mitgeteilt das es eine Testphase ist,

Dann wäre das wundern über eine Rechnung um so verwunderlicher - denn dann hätte man ja direkt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen



Zitat (von Domiking001):
Es gab und gibt keine Option dies zu machen.

Was?



Zitat (von Domiking001):
Ausserdem habe ich die gebotenen Dienstleistungen nicht benutzt, da sie nicht funktionierten,

Dann hätte man entsprechend reklamieren müssen.



Zitat (von Domiking001):
weshalb ich mich auch nicht weiter mit der Website beschäftigte.

Das ist grundsätzlich ein Fehler.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Domiking001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Domiking001):
Es wurde mir nicht klar mitgeteilt das es eine Testphase ist,

Dann wäre das wundern über eine Rechnung um so verwunderlicher - denn dann hätte man ja direkt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen



Zitat (von Domiking001):
Es gab und gibt keine Option dies zu machen.

Was?



Zitat (von Domiking001):
Ausserdem habe ich die gebotenen Dienstleistungen nicht benutzt, da sie nicht funktionierten,

Dann hätte man entsprechend reklamieren müssen.



Zitat (von Domiking001):
weshalb ich mich auch nicht weiter mit der Website beschäftigte.

Das ist grundsätzlich ein Fehler.


Ich wusste eben nicht das es kostenpflichtig war.

Ich sehe zumindest jetzt keine Option, das Abo zu beenden, vielleicht ist das Teil der Falle.

Da ich eben dachte es wäre ein kostenloser Service habe ich nichts reklamiert, sondern einfach woanders weitergesucht.

Ich bin dazu noch minderjährig, falls das irgendwas bringt.

Ich weiss ich habe einen grossen Fehler gemacht, ich frage mich nur ob ich da irgendetwas machen kann um den Betrag nicht zu zahlen, könnten Sie mir bitte in dieser Hinsicht helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Domiking001):
Ich sehe zumindest jetzt keine Option, das Abo zu beenden,

Entgegen vieler Gerüchte gibt es das System "Post" noch ...



Zitat (von Domiking001):
Ich wusste eben nicht das es kostenpflichtig war.

Da wäre dann die Frage, ob das einfach nur auf dem weit verbreiteten Verhalten "nix lesen und schnell schnell weiterklicken" basiert oder ob da bewusst eine Abo-Falle gebaut wurde.



Zitat (von Domiking001):
Ich bin dazu noch minderjährig, falls das irgendwas bringt.

Das bringt sogar sehr viel.

Da sollten die Eltern schreiben, das man noch minderjährig ist und sie dem schwebend unwirksamen Vertrag widersprechen und ihn nicht genehmigen.
Und das man - sollten weiter Schreiben kommen - da nicht weiter diskutieren wird, sondern das an die Polizei weiterleitet und den Anwalt eine negative Feststellungsklage machen lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Domiking001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Domiking001):
Ich sehe zumindest jetzt keine Option, das Abo zu beenden,

Entgegen vieler Gerüchte gibt es das System "Post" noch ...



Zitat (von Domiking001):
Ich wusste eben nicht das es kostenpflichtig war.

Da wäre dann die Frage, ob das einfach nur auf dem weit verbreiteten Verhalten "nix lesen und schnell schnell weiterklicken" basiert oder ob da bewusst eine Abo-Falle gebaut wurde.



Zitat (von Domiking001):
Ich bin dazu noch minderjährig, falls das irgendwas bringt.

Das bringt sogar sehr viel.

Da sollten die Eltern schreiben, das man noch minderjährig ist und sie dem schwebend unwirksamen Vertrag widersprechen und ihn nicht genehmigen.
Und das man - sollten weiter Schreiben kommen - da nicht weiter diskutieren wird, sondern das an die Polizei weiterleitet und den Anwalt eine negative Feststellungsklage machen lässt.


Vielen, vielen Dank für ihre schnelle und kompetente Hilfe. Ich werde hier das Endergebnis reinposten wenn ich es hoffentlich geregelt habe. Es war sehr dumm von mir so etwas zu machen und ich werde in Zukunft nicht mehr so unvorsichtig sein.

Sie haben mir wirklich geholfen, vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.745 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen