Hallo!
In meinem Vertrag heißt es:
"Treten die aufschiebenden Bedingungen nicht bis zum 31. Oktober 2020 - einschließlich - ein und verzichtet der Käufer nicht auf das Eintreten der aufschiebenden Bedingungen, ist der Vertrag nicht entgültig unwirksam; vielmehr steht in diesem Falle jedem der Vertragsparteien die Befugnis zu, nach einer schriftlichen Ankündigung von vierzehn Tagen von dem bis dahin schwebend unwirksamen Vertrag zurückzutreten; das Rücktrittsrecht erlischt, wenn vor zulässiger Rücktrittserklärung die aufschiebenden Bedinungen eingetreten sind bzw. auf ihren Eintritt verzichtet worden ist; der Vertrag ist in diesem Falle entgültig wirksam."
Ich bin der Verkäufer. Mir sind das zuviele Kommata und Semikolon, kann mir jemand sagen, ob mein Rücktrittsrecht ab dem 31. Oktober 2020 entgültig erlischt oder ob ich weiterhin mit einer Frist von vierzehn Tagen zurücktreten kann?
Würde mich über eine rasche Antwort freuen, vielen Dank!
-- Editiert von Moderator am 13.10.2020 16:26
-- Thema wurde verschoben am 13.10.2020 16:26
Aufschiebende Bedingungen - Rücktrittsrecht
13. Oktober 2020
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Frage vom 13. Oktober 2020 | 14:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufschiebende Bedingungen - Rücktrittsrecht
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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