Aufschlag auf Zeitschriftenabo durch Sonderausgabe

27. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufschlag auf Zeitschriftenabo durch Sonderausgabe

Hallo,

ich habe Ende 2018 bei einer Aktion ein vergünstigtes Abo der Zeitschrift "Playboy" abgeschlossen. Die Rechnung habe ich damals umgehend bezahlt und später kündigte ich das Abo wieder rechtzeitig binnen des ersten Jahres.
Nun erhielt ich allerdings zu meiner Überraschung eine Mail vom Verlag mit einer Rechnung über 7,80 € für die letzte Ausgabe.
Auf meine Nachfrage warum ich diese Rechnung bekomme, da ich doch den Betrag für das Abo schon direkt zu Beginn vollständig beglichen habe, schrieb man mir, dass der Verlag im November kurzfristig ein Sonderheft herausbrachte, wodurch ich nun insgesamt 13 Hefte geliefert bekommen habe.

Ist diese extra Rechnung rechtlich gesehen in Ordnung?
Ich habe diese Sonderausgabe schließlich nie explizit bestellt..

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von edonkey3000):
Ich habe diese Sonderausgabe schließlich nie explizit bestellt..

Eventuell aber implizit?
Was sagen denn die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von edonkey3000):
Ich habe diese Sonderausgabe schließlich nie explizit bestellt..

Eventuell aber implizit?
Was sagen denn die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema?


Nicht, dass ich wüsste.

Die AGB habe ich noch auf dem Rechner. Bei welchem Punkt könnte ich denn sowas finden?

Das hier ist das Inhaltsverzeichnis der AGB:

Zitat:
1. Geltungsbereich
2. Begründung des Vertragsverhältnisses
3. Lieferung und Leistung
4. Prämien
5. Elektronische Abonnements (E-Paper)
6. Zeitschriften-Gutscheine und Zeitschriften-Gutscheincodes
7. Zahlung
8. Preise und Versandkosten
9. Widerrufsbelehrung
10. Kundendaten, Änderung der Daten
11. Gewährleistung
12. Laufzeit und Beendigung des Vertrages
13. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)


Könnte es evtl. dieser Punkt sein?

Zitat:
7.3 Die NVG wird daher den Bezugspreis anpassen, wenn ein Verlag den Preis für einen
Zeitschriftentitel ändert. Im Übrigen können Preiserhöhungen auf Grund nachweisbar gestiegener
Vertriebs-, Lohn-, Druck- und/oder Papierkosten im Verhältnis dieser Erhöhungen erfolgen, sofern
der Kunde über die Preiserhöhung informiert und diese ihm gegenüber nachgewiesen wird.


Allerdings bin ich ja meines Wissens nach nicht informiert worden...

Ich könnte sonst auch die AGB hochladen, wenn das gewünscht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von edonkey3000):
Bei welchem Punkt könnte ich denn sowas finden?

3. 7. 8. 12. und eventuell 5. wenn man ein E-Paper hatte.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein E-Paper hatte ich nicht. Beim durchgehen der Punkte konnte ich jetzt nichts finden, das die nachträgliche Rechnung legitimieren würde...

Ich habe die entsprechenden Punkte mal herauskopiert:

Zitat:

3. Lieferung und Leistung

3.1 Die Lieferung der Zeitschriften-Titel ist verlagsabhängig und beginnt ca. 4 Wochen, spätestens 12
Wochen nach Bestellung (je nach Erscheinungszeitraum der Zeitschrift). E-Paper werden innerhalb
von 24 Stunden nach Zahlungseingang per E-Mail zur Verfügung gestellt (Gutscheincodes alternativ
postalisch spätestens 2 Wochen nach Zahlungseingang).

3.2 Der Bezug des Angebots ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich. Ein Anspruch
auf Lieferung außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht.

3.3 Die Belieferung erfolgt in der Regel erst nach Bezahlung der auf den jeweiligen
Abrechnungszeitraum entfallenden Bezugsgebühren, bei Gutscheinen und Gutscheincodes in der
Regel erst nach Bezahlung des Kaufpreises.

3.4 Bei Lieferstörungen auf Grund höherer Gewalt (auch Streik und Aussperrung) wird die NVG von
der Pflicht zur Lieferung frei - der Kunde wird von der Zahlungsverpflichtung ebenfalls befreit.

7. Zahlung

7.1 Die Bezugsgebühr für den jeweiligen Rechnungszeitraum (bei Gutscheinen: der Kaufpreis) ist
unmittelbar nach Rechnungsstellung durch die NVG oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen
jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Eine Zahlung ist in der Regel per Bankeinzug, per Rechnung und
in ausgewählten Fällen auch per PayPal oder per Kreditkarte möglich. Die Belastung Ihrer Kreditkarte
bzw. der Einzug bei einem Bankeinzug erfolgt mit dem Abschluss der Bestellung. Die sog. Pre-
Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt. Bei Bestellung mit Pay Pal
wird die Zahlung sofort übermittelt. Hier wird, sofern nichts abweichendes während der Bestellung
angegeben wurde, die gesamte Gebühr für den Bezugszeitraum des Abonnements in Rechnung
gestellt

7.2 Sofern Zuzahlungen zur Prämie per Nachnahme erfolgen, wird eine zusätzliche
Nachnahmegebühr fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt.

7.3 Die NVG wird daher den Bezugspreis anpassen, wenn ein Verlag den Preis für einen
Zeitschriftentitel ändert. Im Übrigen können Preiserhöhungen auf Grund nachweisbar gestiegener
Vertriebs-, Lohn-, Druck- und/oder Papierkosten im Verhältnis dieser Erhöhungen erfolgen, sofern
der Kunde über die Preiserhöhung informiert und diese ihm gegenüber nachgewiesen wird.

7.4 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der NVG.

8. Preise und Versandkosten

Alle Preise, die auf der Website der NVG angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zzgl. etwa anfallender Versandkosten. Falls gesonderte
Versandkosten anfallen sollten, so werden diese zu Beginn des Bestellprozess gesondert
ausgewiesen. Bei Zeitschriften-Abonnements fallen keine Versandkosten an.

12. Laufzeit und Beendigung des Vertrages

12.1 Um Ihr Abonnement zu kündigen, rufen Sie bitte den Kundenservice der Neuen
Verlagsgesellschaft mbH unter der Telefonnummer +49(0)781/6394639 an oder senden Sie uns eine
E-Mail an kundenservice@burdadirect.de.

12.2 Kündigungsfristen Zeitschriften-Abonnements, einschließlich E-Paper
Es gelten folgende Kündigungsfristen, sofern bei der jeweiligen Aktion nicht anders angegeben:
Das Abo verlängert sich nach Ablauf des Verpflichtungszeitraums (6 Monate, 12 Monate oder 24
Monate) um weitere 12 Monate, sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen vor
Ablauf des Bezugszeitraums in Textform, per Fax oder E-Mail gekündigt wird. Das Geld für bereits
bezahlte, aber aufgrund der Kündigung noch nicht versandte Hefte bzw. nicht mehr zum Download
bereitgestellte E-Paper wird dem Abonnenten zurückerstattet.
Ein auf 3 oder 4 Monate abgeschlossenes Miniabonnement verlängert sich automatisch, wenn der
Kunde nicht bis 4 Wochen vor Ablauf gekündigt hat. Danach ist das Abonnement jederzeit zum
nächstmöglichen Heft kündbar.

12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die
nachweisliche, vertragswidrige Weiterleitung von E-Paper-Inhalten an Dritte oder deren
vertragswidrige Vervielfältigung, Verbreitung oder Digitalisierung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Was genau haben Sie denn damals bestellt? 12 Monate ohne Anzahl von Heften? 12 Monate mit 12 Heften?
Weil: eigentlich liefert der Playboy innerhalb von 12 Monaten 14 (!) Hefte (incl. Sonderausgaben).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Was genau haben Sie denn damals bestellt? 12 Monate ohne Anzahl von Heften? 12 Monate mit 12 Heften?
Weil: eigentlich liefert der Playboy innerhalb von 12 Monaten 14 (!) Hefte (incl. Sonderausgaben).


Erstmal danke für die Antwort!

Es handelt sich, so wie ich das verstanden habe, um ein ganz normales 12 monatiges Abo, das über eine Freundschaftswerbung zustande kam.

Aus der Eingangsbestätigung der Bestellung:

Zitat:

[...]
Artikel Einzelpreis Anzahl Gesamt
PLAYBOY Prämienabo (Artnr.: 06793) EUR 78,00 1 EUR 78,00
70 € Amazon.de Gutschein (Artnr.: D899) EUR 0,00 1 EUR 0,00

davon MwSt. 7% Betrag: 5,10 EUR

Gesamtsumme: 78,00 EUR

[...]

Lieferbedingungen:

Die Lieferung der Zeitschriften-Titel ist verlagsabhängig und beginnt ca. 4 Wochen, spätestens 12 Wochen nach Bestellung (je nach Erscheinungszeitraum der Zeitschrift).

Der Bezug des Angebots ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich.

Werber und Heftempfänger dürfen nicht übereinstimmen.

Der Transport und Lieferung der Zeitschrift sind kostenlos.


Das Schreiben hier, habe ich nach der Bestellung bekommen:

Zitat:

Unser Service für Sie!

Lieber Herr XXXXX,

vielen Dank, dass Sie sich aufgrund der Empfehlung eines Freundes in unserem Zeitschriftenkiosk für
das Freundschaftsabo PLAYBOY entschieden haben. Lassen Sie sich von PLAYBOY überzeugen und
genießen Sie nun alle exklusiven Vorteile rund um Ihr Abonnement:

- Belieferung direkt ins Haus: Ab der Heftfolge 3/2019 vom 07.02.2019 kommt Ihr
Freundschaftsabo PLAYBOY monatlich pünktlich und zuverlässig für zunächst 12 Monate zu
Ihnen nach Hause.

- Mit Sicherheit zufrieden: Möchten Sie das Abonnement weiterhin beziehen? Dann müssen Sie
nichts weiter tun. Nach Ablauf der Bezugsdauer von 12 Monaten verlängert sich das
Abonnement automatisch um weitere 12 Monate. Falls Sie die Zeitschrift PLAYBOY nicht mehr
beziehen möchten, können Sie die Belieferung unter Berücksichtigung einer Frist von 6 Wochen
vor Ablauf der Bezugsdauer und ohne Angabe von Gründen unter der Rufnummer
+49(0)781/6394639 oder in Textform kündigen.

- Von Mensch zu Mensch: Für Ihre Wünsche und Fragen sind wir gerne für Sie da. Die
Kontaktdaten und Servicezeiten entnehmen Sie bitte den obigen Angaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Leitung Kundenservice
Neue Verlagsgesellschaft mbH

PS: Die Belehrung zum Widerrufsrecht finden Sie umseitig. Die bereits erhaltenen Hefte können im Falle
eines Widerrufes behalten werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf https://playboy-abo.de/aboarten/ steht tatsächlich der folgende Satz, wie ich gerade gesehen habe:

Zitat:

JAHRESABO

Sichern Sie sich jetzt die Vorteile eines Abonnements und erhalten Sie 12 Ausgaben PLAYBOY + ein Dankeschön.


Allerdings habe ich das Abo damals nicht über diese Seite abgeschlossen und sonst stand auch nirgends was von 12 Ausgaben... :???:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von edonkey3000):
monatlich pünktlich und zuverlässig für zunächst 12 Monate zu
Ihnen nach Hause.

Also ein Abo über 12 Monate, nicht über 12 Ausgaben.



Kamen die berechneten Ausgaben innerhalb von 12 Monaten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von edonkey3000):
monatlich pünktlich und zuverlässig für zunächst 12 Monate zu
Ihnen nach Hause.

Also ein Abo über 12 Monate, nicht über 12 Ausgaben.



Kamen die berechneten Ausgaben innerhalb von 12 Monaten?


Ja, kamen alle innerhalb der 12 Monate. Die Ausgabe, die extra berechnet wurde ist die 2/20 (Januar 2020).

In der Kündigungsbestätigung steht auch, dass dies die letzte Ausgabe wäre.

Zitat:

[...]
wir bedauern sehr, dass Sie Ihr PLAYBOY Abonnement kündigen. Ihrem Wunsch entsprechend,
beenden wir die Belieferung mit 2/2020 vom 09.01.2020.
[...]

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Also Abo über 12 Monate ohne bestimmte Anzahl von Ausgaben abgeschlossen. Somit keinerlei Zahlungspflicht für irgendeine Extra-Ausgabe.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, ich habe dem Kundenservice geschrieben, dass ich ein Abo über 12 Monate abgeschlossen habe und es nicht in Ordnung ist, dass sie mir die 13. Ausgabe in Rechnung stellen.
Bin mal gespannt was sie jetzt sagen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich wollte nur mal Rückmeldung geben, dass seit meiner besagten letzten Mail, sich niemand mehr vom Playboy/Burda Verlag bei mir gemeldet hat...
Ich finde es ja gut, dass sie ihren Fehler scheinbar eingesehen haben und mich nun endlich in Ruhe lassen, allerdings hätten sie sich auch ruhig für ihr Fehlverhalten entschuldigen können... Schließlich musste ich mich deshalb in meiner Freizeit damit herumärgern...
Naja, das ganze hat mich zumindest gelehrt, dass man auch großen Unternehmen wie dem Playboy / Burda Verlag nicht einfach so über den Weg trauen kann. ;)

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