Auftrag / Vertrag frühzeitig beendet

28. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
masterluke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Auftrag / Vertrag frühzeitig beendet

Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum gelandet.

Folgender Hintergrund - 3 beteiligte Parteien
A, B und C; A und B stehen in direkten Geschäfts-/Vertragsverhältnis ebenso wie B und C; A und C haben keinen direkten Vertrag, Kontakt gab es jedoch bereits in der Vergangenheit

A beauftragt B damit, in einem regelmäßigen Zeitraum Berichte über die aktuelle Situation eines Ladengeschäftes zu erstellen - in dem Sinne Erlebnisbereichte.

B ist in dem Sinne nur "Vermittler" und gibt den Auftrag weiter an C, der in dann ausführt.

B vereinbart 12 dieser Aufträge über einen festen Zeitraum mit C und sichert eine Prämie bei Erfüllung zu.

Nach 3 Aufträgen die C fristgerecht und wie vereinbart durchgeführt hat, bittet A darum, C nicht mehr einzusetzten mit folgender Begründung: C würde wiederholt Sachverhalte darstellen, die so nicht stimmen. Ein Kontakt wäre nicht möglich gewesen zwischen A und C.

Nun, C hat weder einen Anruf noch eine Nachricht erhalten. Ebenso wurden von C die Sachverhalte nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt, d.h. die Aussage von A ist nicht wahr.

B zieht nun C von dem Auftrag ab. Der Versuch der Klärung zwischen A und C wird verhindert.

B will nun lediglich die 3 durchgeführten Aufträge sowie die Prämie bezahlen.

Die Geschäftsbeziehung zwischen B und C wird von C beendet, da dieser nicht gewillt ist Geschäftspartner mit derartigem Verhalten zu dulden.

Es geht C jedoch um folgendes:
- eines Aussage steht im Raum, welche die Integrität für 3 in Frage stellt. Die Aufträge setzten jedoch eine solche Integrität voraus. Auch persönlich legt C sehr viel wert auf Integrität. Inwieweit handelt es sich hier um Verleumdung / üble Nachrede?
- Aufgrund einer falschen bzw. nicht verifizierbaren Aussage wird C der Auftrag entzogen - d.h. der Gewinn für 9 der Aufträge ist nicht realisierbar.

Wie würdet Ihr den Sachverhalt beurteilen? Was ist eure fachkundige Einschätzung und wie würdet Ihr persönlich vorgehen?

C, wie Ihr schon gemerkt habt meine Wenigkeit - überlegt sich im Moment weitere Straf- und Zivilrechtliche Schritte in die Wege zu leitet. Es geht weniger um den entgangenen Gewinn, sondern primär um den Angriff auf die persönliche Integrität.






7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Inwieweit handelt es sich hier um Verleumdung / üble Nachrede?


Kommt darauf an, ob es sich um Meinungsäußerungen ("C schreibt immer, daß es da sauber ist, dabei halte ich 2mm Staub auf den Tischen nicht für sauber") oder Tatsachenbehauptungen ("C behauptet, der Laden lasse keine Türken rein") handelt.

Ebenso ist dann relevant, ob Verleumdung oder üble Nachrede vorliegt.
Ersteres verlangt, daß A Urheber der Äußerungen ist und diese nicht erweislich wahr sind.
Letzteres verlangt, daß A wider besseres Wissen Dinge "weitertratscht", die erweislich unwahr sind.

Diesbezüglich stünden C dann Unterlassungs und ggfs. Schadensersatz zu (wenn er nachweisen kann, daß B ihn ohne die Äußerungen weiter beschäftigt hätte).

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#2
 Von 
masterluke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

In diesem Fall würde folgendes fast zutreffen:

C schreibt immer, daß es da sauber ist, dabei halte ich 2mm Staub auf den Tischen nicht für sauber.

Mit folgender Einschränkung: Die Aussage ist in 2 Behauptungen aufgeteilt, 1 Behauptung ist nachweislich nicht tragbar, die andere Behauptung würde dem von Dir aufgeführten Bespiel entsprechen.

Stehen C Unterlassung / Schadensersatz also auch bei Verleumdung zu?



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#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
C schreibt immer, daß es da sauber ist, dabei halte ich 2mm Staub auf den Tischen nicht für sauber.


Dann wäre "C trifft falsche Aussagen" wohl eher noch eine Meinungsäußerung ("C's Definition von 'sauber' stimmt nicht mit meiner überein") als eine falsche Tatsachenbehauptung ("C täuscht bewußt über den Sauberkeitsgrad").

quote:
Die Aussage ist in 2 Behauptungen aufgeteilt, 1 Behauptung ist nachweislich nicht tragbar, die andere Behauptung würde dem von Dir aufgeführten Bespiel entsprechen.


Gib mal Beispiel. "Nachweislich nicht tragbar" kann in der Praxis einer Meinungsäußerung oder einer Tatsachenbehauptung entsprechen, s.o.

quote:
Stehen C Unterlassung / Schadensersatz also auch bei Verleumdung zu?


Bei einer echten Verleumdung (Tatsachenbehauptung + wider besseres Wissen + unwahr) ja.

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#4
 Von 
masterluke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Folgende Aussage wäre dann das Beispiel:

C beschreibt wiederholt Personen, die an dem besagten Tag nicht vor Ort waren.

Anzumerken ist hier, das im normalfall keine Namen genannt werden, sondern Beschreibungen in der Form: weiblich, 25-30 Jahre, normale Figur, lange blonde Haare, etc.

Was mich an der Sache stört bzw. mich für eine Tatsachenbehauptung anhört ist das "wiederholt"!

Zweite Teil der Aussage: A hat mehrfach versucht, Kontakt mit C herzustellen um Sachverhalt zu klären.

Letzteres könnte ggfs. stimmen, denn vielleicht war die Telefonnummer die A vorlag veraltet; allerdings hatte A mit C bereits per E-Mail erfolgtreich Kontakt gehabt.

Letzten Endes war aber die Aussage "C beschreibt wiederholt Personen, die an dem besagten Tag nicht vor Ort waren." meiner Meinung nach Grund dafür, das B dem C den Auftrag "entzogen" hat.

An wen würde man nun herantreten? Direkt an A? oder tritt C an B heran und verlangt z.B. vollständige Vergütung des Auftrages?



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#5
 Von 
masterluke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

PS: ...und schon einmal vielen Dank für Deine Antworten!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

quote:
- eines Aussage steht im Raum, welche die Integrität für 3 in Frage stellt.

Wer ist eigentlich "3"???



quote:
"C beschreibt wiederholt Personen, die an dem besagten Tag nicht vor Ort waren." meiner Meinung nach Grund dafür, das B dem C den Auftrag "entzogen" hat.

Deine Vermutungen wirst Du beweisen müssen.
Und wenn sie bewiesen wären, bedeutet das noch lange nicht, das Du daraus Ansprüche ableiten kannst.



quote:
An wen würde man nun herantreten? Direkt an A? oder tritt C an B heran und verlangt z.B. vollständige Vergütung des Auftrages?

Als erstes sollte man einmal die Formulierungen der vertraglichen Vereinbarungen überprüfen, welche Aufträge wie genau vereinbart waren.
Sollten sich daraus Ansprüche ergeben, muss man schauen gegen wen. In der Regel wäre das erstmal der Vertragpartner.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Was mich an der Sache stört bzw. mich für eine Tatsachenbehauptung anhört ist das "wiederholt"!


Die betreffende Aussage ist mit und ohne "wiederholt" eine Tatsachenbehauptung und keine Meinungsäußerung.

quote:
An wen würde man nun herantreten? Direkt an A? oder tritt C an B heran und verlangt z.B. vollständige Vergütung des Auftrages?


Das kann man so pauschal nicht entscheiden.

Beispiel 1:

B kann den Vertrag mit C nicht jederzeit kündigen, sondern nur wegen der "Schlechterfüllung" von C.
Dann könnte man argumentieren, es gehöre zur Schadensminderungspflicht von C, den B auf Erfüllung in Anspruch zu nehmen (und nur die daraus evtl. entstehenden nicht erstattungsfähigen Kosten von A als Schadensersatz zu verlangen). Denn das käme C u.U. billiger als sich mit der unberechtigten Kündigung abzufinden und stattdessen alle Restaufträge als Schaden bei A einzufordern.

Beispiel 2:

B kann den Vertrag mit C jederzeit (also auch ohne Fehlverhalten C's) kündigen.
Dann könnte C nur A in Anspruch nehmen, da er gegenüber B gar keine Handhabe hat.
Dann müßte er aber beweisen können, daß B ihm ohne A's falsche Tatsachenbehauptungen nicht gekündigt hätte.

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