Antwort vom 13.3.2009 | 17:16
Von Status: Praktikant (951 Beiträge, 345x hilfreich)
Pflichten kann man in der Regel nicht ohne Zustimmung desjenigen abtreten, dem gegenüber man diese Pflichten hat.
Wenn ich bei dir 200 EUR Schulden hätte, könnte ich die nicht an Wladimir Sobotkin, 3. Brücke unter der Moldau, Prag-West, "abtreten" und dir sagen "sieh mal zu, wie du dein Geld von dem bekommst".
Rechte kann man in der Regel abtreten (wenn dein Nachbar dir die Scheibe eingeworfen hat, könntest du diesen Schadensersatzanspruch an mich abtreten und ich könnte das Geld von deinem Nachbarn fordern).
> was muss diese beinhalten?
Das würde ich lieber einen Anwalt klären lassen, da wird dir hier kaum jemand eine rechtlich wasserdichte Anleitung geben können/wollen, für die er dir dann womöglich mit 1 Mio. EUR haften dürfte, weil sie dann im Streitfall doch nicht ausreichend war und ein so hoher Schaden dadurch entstanden ist.