Hallo, ich brauche einen Rat. Ich habe vor sechs Tagen einenTelefondienstleister beauftragt, für mich einen Wechsel des Anschlusses und des Internetzuganges von meinem bisherigen Anbieter auf seinen Dienst vorzunehmen. Dies geschah in einem Shop des Netzbetreibers. Auf dem mir ausgehändigtem Zettel steht groß "Auftrag" und im weiteren Text wortwörtlich:
" Das Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald mir Arcor diesen Auftrag bestätigt hat."
Nun meine Frage: Kann ich den Auftrag noch zurückziehen, solange ich keine Vertragsbestätigung erhalten habe oder ist der Auftrag einem Vertrag gleichzusetzen, bei dem ich kein Widerrufsrecht habe?
Es ist dringend. Danke!
-- Editiert von Ford Prefect am 06.11.2004 16:53:41
Auftrag=Vertrag?
6. November 2004
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Frage vom 6. November 2004 | 16:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftrag=Vertrag?
#1
Antwort vom 7. November 2004 | 21:50
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf doch erstmal, und dann sieh weiter.
Gruß Hanns
#2
Antwort vom 7. November 2004 | 22:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probieren tue ich das auf alle Fälle. Mit einem rechtlichem Hintergrund wäre es aber bestimmt eindrucksvoller, da Verkäufer in der Regel immer sagen"Das ist nicht möglich". Trotzdem Danke für das Interersse.
Und jetzt?
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