Auftraggeber zahlt Rechnung nicht an Freelancer / Nutzungsrecht ggf untersagen

21. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
loewenbiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftraggeber zahlt Rechnung nicht an Freelancer / Nutzungsrecht ggf untersagen

Hallo liebe Leser,

ich versuche meinen Fall so kurz und konkret zu halten, wie es möglich ist!

Ich wurde als Freelancer (Grafikdesign) damit neu beauftragt, für einen Kunden eine Anzeige zu gestalten. Die einzige getroffene Vereinbarung (schriftlich per Mail) war der festgelegte Stundensatz von 30,00 Euro exkl. MwSt. und ein Kontaktverbot zum Kunden.

Nach mehr als zufriedenstellender Erledigung (laut Kunde) wurde ich um die Rechnung gebeten. Hier ist ein Aufwand von 3 Stunden zu verbuchen.

Heute Morgen hat sich der Auftraggeber telefonisch gemeldet und mir mitgeteilt, die Rechnung nicht begleichen zu wollen, da zu teuer. Einige Punkte meiner Arbeit wären völlig sinnlos, wie z.B. "Projektmanagement" und "Reinzeichnung". Das Gespräch war sehr laut und unsachlich.

Nun meine Fragen. Was kann ich tun ohne Rechtsschutz?

1. Wie kann ich an den ausstehenden Betrag gelangen, bzw. diesen einfordern?

2. Darf der Auftraggeber die Unterlagen einfach an den Kunden weitergeben? Bezogen auf das Urheberschutzgesetz. Darf ich das untersagen? Kann ich den Kunden in dem Fall kontaktieren?


Nach einigen Recherche in den letzten Stunden, konnte ich im Web Archiv ähnliche und negative Fälle mit diesen Auftraggeber finden. Dies scheint wohl die gängige Praxis zu sein.

Weitere Fragen beantworte ich gerne!

Lieben Dank für die kommenden Antworten :)

-- Editiert von Moderator am 21.08.2019 15:10

-- Thema wurde verschoben am 21.08.2019 15:10

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von loewenbiss):
Was kann ich tun ohne Rechtsschutz?


Einen Mahnbescheid auf den Weg bringen. Dafür braucht man keine Rechtsschutzvers.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von loewenbiss):
Was kann ich tun ohne Rechtsschutz?

Genau das selbe wie mit Rechtschutz.



Zitat (von loewenbiss):
Wie kann ich an den ausstehenden Betrag gelangen, bzw. diesen einfordern?

Als erstes mal eine gerichtsfeste Mahnung auf den Weg bringen, damit er in Verzug kommt.
Dann wäre ein Mahnbescheid bzw. eine Zahlungsklage angesagt.



Zitat (von loewenbiss):
Darf der Auftraggeber die Unterlagen einfach an den Kunden weitergeben?

Ja, denn offenbar hat man keinerlei Sicherung eingebaut



Zitat (von loewenbiss):
Kann ich den Kunden in dem Fall kontaktieren?

Können kann man es sicherlich, es ist mehr eine Frage des dürfens.

Wenn das Kontaktverbot zum Kunden rechtssicher ist, dann kann das am Ende recht teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
loewenbiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schaut es mit den Nutzungsrechten aus? Da hier vorsätzlich nicht gezahlt wird, liegt derzeit doch eine aufgeschobene Bedingung der "Vertrages" dar, korrekt? Damit kann ich doch die Weitergabe oder zumindest die Veröffentlichung untersagen?

Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von loewenbiss):
Wie schaut es mit den Nutzungsrechten aus?

Die hat man der Schilderung nach vollumfänglich und bedingungslos übertragen. Da wird man wohl weder Nutzung noch Veröffentlichung untersagen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von loewenbiss):
Einige Punkte meiner Arbeit wären völlig sinnlos, wie z.B. "Projektmanagement" und "Reinzeichnung".


Na ja ... bei drei Stunden Arbeit von "Projektmanagement" zu sprechen, sehe ich auch als übertrieben an. Und "Reinzeichnung"? Im Zeitalter der Digitalisierung? Da würde ich als Auftraggeber auch mal nachfragen ...

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#6
 Von 
loewenbiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Na ja ... bei drei Stunden Arbeit von "Projektmanagement" zu sprechen, sehe ich auch als übertrieben an.


Ich denke 15 Minuten Projektmanagement sind völlig in Ordnung. Zumal der Gesamtaufwand mehr als eine Stunden beträgt, wenn man die Telefongespräche mit berücksichtigen würde.

Zitat:
Und "Reinzeichnung"? Im Zeitalter der Digitalisierung? Da würde ich als Auftraggeber auch mal nachfragen ...


Der Begriff mag altertümlich sein, allerdings erkennt man den Aufwand erst, wenn man nicht branchenfremd ist!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
loewenbiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die hat man der Schilderung nach vollumfänglich und bedingungslos übertragen. Da wird man wohl weder Nutzung noch Veröffentlichung untersagen können.


Sollte dies wirklich so sein wie geschildert, dann wäre das natürlich ein Armutszeugnis, m.E.

Man lässt andere für sich arbeiten, zahlt nicht und verlangt selbst Geld beim Kunden und hat alle Rechte am Werk? Hmmm ...

0x Hilfreiche Antwort



#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von loewenbiss):
Man lässt andere für sich arbeiten, zahlt nicht und verlangt selbst Geld beim Kunden und hat alle Rechte am Werk?


Die Rechte am Werk erlangt der andere durch die Aushändigung/Ubergabe/zur Verfügung Stellung.
Damit hat man seinen Teil des Vertrages erfüllt.
Das der andere Teil seinen Vertragsteil (hier Zahlung) nicht erfüllt, ändert daran nichts.

Harry sprach bereits Sicherungsmaßnahmen an.
Auch die Bezahlung bei Übergabe wie bei vielen Kaufverträgen üblich, ginge in die Richtung der eigenen Absicherung.

Berry

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