Hallo,
wir verschieben einen JGA auf Grund der aktuellen Kontaktsperre.
Wir haben dafür eine Stripperin über eine Agentur gebucht und die Agentur heute darüber informiert, dass
der Auftritt nicht wie geplant stattfinden kann(behördliche Auflage).
Die Buchung liegt noch keine 14 Tage zurück.
In den AGB der Agentur ist nichts zum Widerruf zu finden, sondern nur zu Stornierungen. Wir möchten nicht stornieren, nur verschieben. Jetzt sollen wir aber 25% Stornogebühr bezahlen. Stornierung ist per Definition doch eine endgültige Absage, oder nicht?
Jetzt stellen sich zwei Fragen:
Kann ich den Vertrag mit der Agentur widerrufen?
Bei anderen Agenturen schließen die AGB ein Widerrufsrecht aus.
Sind die 25% rechtens, obwohl wir nicht stornieren möchten?
Besten Dank für jede Hilfe.
MfG,
Patrick
Auftritt Stripperin widerrufen? (Buchung über Agentur)
23. März 2020
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Frage vom 23. März 2020 | 19:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftritt Stripperin widerrufen? (Buchung über Agentur)
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#1
Antwort vom 23. März 2020 | 20:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119581 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatStornierung ist per Definition doch eine endgültige Absage, oder nicht? :
Ja. Und den betreffenden Termin sagt man der Schilderung nach ja nun auch endgültig ab.
ZitatKann ich den Vertrag mit der Agentur widerrufen? :
Kommt ganz darauf an, wie der Vertrag geschlossen wurde und ob es was zum Thema "Widerruf" in den vertraglichen Vereinbarungen gibt.
Zitatsondern nur zu Stornierungen. :
Und was genau steht dort?
#2
Antwort vom 23. März 2020 | 22:04
Von
Status: Praktikant (722 Beiträge, 126x hilfreich)
Da Sie eine Dienstleistung zu einem festen Termin gebucht haben ist es eine Stornierung. Ein anderer Termin wäre dann eine erneute Buchung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. März 2020 | 08:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatStornierung ist per Definition doch eine endgültige Absage, oder nicht? :
Ja. Und den betreffenden Termin sagt man der Schilderung nach ja nun auch endgültig ab.
Spielt es denn gar keine Rolle, dass wir auf Grund der Allgemeinverfügung den Termin verschieben müssen?
ZitatKann ich den Vertrag mit der Agentur widerrufen? :
Kommt ganz darauf an, wie der Vertrag geschlossen wurde und ob es was zum Thema "Widerruf" in den vertraglichen Vereinbarungen gibt.
Der Vertrag wurde online abgeschlossen. Es gibt keinen Punkt Widerruf in den AGB.
Zitatsondern nur zu Stornierungen. :
Und was genau steht dort?
§ 3.4. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 30 Tage vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne das Kosten für den Auftraggeber entstehen.
§ 3.5.Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung:25% der Rechnungssumme, Stornierung bis 15 Tage vor der Veranstaltung:50% der Rechnungssumme, Stornierung eines Auftrages unter 10 Tagen eine Ausfallgage von 100 % zu berechnen ist und die Ausfallgage innerhalb von 5 Tagen nach Stornierung des Auftrages auf die Bankverbindung der strip-agentur24.de zu überweisen ist.
Im Falle einer Stornierung ( unabhängig von Stornofristen ) fallen 25 % Bearbeitungsgebühr des vereinbarten Betrages an und sind innerhalb von 5 Tagen an die Agentur zu überweisen.
§3.6. Es kann bei kurzfristigen Ausfällen der gebuchten Künstlerin/des Künstlers durch Krankheit oder Fällen höherer Gewalt ausfallen wie z.B. Unfall, Glatteis, politische Unruhen, Orkan, erkrankt, verhindert sein oder den Termin aus anderen Gründen nicht wahrnehmen vorkommen, dass der Kunde nicht mehr vom Ausfall der/des gebuchten Künstlerin/Künstlers und über das Stellen einer Ersatzkünstlerin/ eines Ersatzkünstlers informiert werden kann. Eine Erstattung / Preisnachlass unsererseits kann nicht erfolgen. Sollte der Künstler / die Künstlerin aus dem eigenen Verschulden nicht bei der Show rechtzeitig oder gar nicht eintreffen ist allein der Künstler dafür verantwortlich und nicht die Agentur. Der Auftrag kann durch die Agentur bei dem Ausfall des Künstlers bis maximal 1 Woche vor Antritt des Auftrages aufgehoben werden, ohne das Kosten für die Agentur entstehen.
#4
Antwort vom 24. März 2020 | 09:13
Von
Status: Gelehrter (10646 Beiträge, 4200x hilfreich)
Wann sollte der JGA denn ursprünglich stattfinden?
ZitatWir haben dafür eine Stripperin über eine Agentur gebucht und die Agentur heute darüber informiert, dass der Auftritt nicht wie geplant stattfinden kann(behördliche Auflage). :
War womöglich nicht die beste Idee, da die Agentur den Vertrag nämlich auch nicht erfüllen kann.
Man hätte also ruhig auf eine Stornierung seitens der Agentur warten können.
Aber davon ab, wenn sich die Agentur so dumm und kleinkariert anstellt, würde ich einfach mitteilen, dass es sich wohl um ein Missverständnis handelt und man gerne am Termin festhält.
Soll die Agentur / Stripperin mal sehen wie sie das mit Kontakt und "Betriebsschließung" hinbekommt.
#5
Antwort vom 24. März 2020 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119581 Beiträge, 39744x hilfreich)
§ 3.5. ist rechtswidrig und damit nichtig.
Damit wären 25% vom Tisch und nur noch 5% im Spiel ...
ZitatDer Auftrag kann durch die Agentur bei dem Ausfall des Künstlers bis maximal 1 Woche vor Antritt des Auftrages aufgehoben werden, :
Gut, dann würde ich diese Möglichkeit wählen, je nachdem wann der Termin ist.
#6
Antwort vom 25. März 2020 | 09:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat§ 3.5. ist rechtswidrig und damit nichtig. :
Damit wären 25% vom Tisch und nur noch 5% im Spiel ...
Können Sie mir das etwas näher erläutern, warum das rechtwidrig ist?
#7
Antwort vom 25. März 2020 | 09:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWann sollte der JGA denn ursprünglich stattfinden? :
ZitatWir haben dafür eine Stripperin über eine Agentur gebucht und die Agentur heute darüber informiert, dass der Auftritt nicht wie geplant stattfinden kann(behördliche Auflage). :
War womöglich nicht die beste Idee, da die Agentur den Vertrag nämlich auch nicht erfüllen kann.
Man hätte also ruhig auf eine Stornierung seitens der Agentur warten können.
Aber davon ab, wenn sich die Agentur so dumm und kleinkariert anstellt, würde ich einfach mitteilen, dass es sich wohl um ein Missverständnis handelt und man gerne am Termin festhält.
Soll die Agentur / Stripperin mal sehen wie sie das mit Kontakt und "Betriebsschließung" hinbekommt.
Die Agentur hat uns schriftlich mitgeteilt, dass der Auftfitt dennoch stattfinden könne.
Also es hätte wohl keine Stornierung seites der Agentur gegeben.
#8
Antwort vom 27. März 2020 | 09:04
Von
Status: Gelehrter (10646 Beiträge, 4200x hilfreich)
ZitatDie Agentur hat uns schriftlich mitgeteilt, dass der Auftfitt dennoch stattfinden könne. :
Nach aktueller Rechtslage ist eine Durchführung des Auftritts ausgeschlossen.
#9
Antwort vom 27. März 2020 | 09:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119581 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatNach aktueller Rechtslage ist eine Durchführung des Auftritts ausgeschlossen. :
Nö.
Kann man gar nicht sagen, da der TS die entsprechende Rückfrage gar nicht beantwortet hat.
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