Aufwandsentschädigung rechtens?

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Aufwandsentschädigung rechtens?

Ich hatte seit 2005 DSL über einen Funk Anbieter bei uns im Ort. Diesen Anbieter habe ich nun außerhalb der Kündigungsfristen gekündigt. Normalerweise hätte ich erst zum 30.9.2011 kündigen können. Gegen eine Einmalzahlung von 100€ konnte ich den Vertrag zum 30.11.2010 kündigen. Innerhalb 14 Tage nach Vertragsende sollte ich das Equipment (Netzwerkkabel, Netzteil, Antenne, Router) an den Anbieter zurückschicken, da mir das Equipment ansonsten mit 299€ in Rechnung gestellt wird.

Natürlich, auch aufgrund des Arbeits- und Weihnachtsstresses habe ich diese Frist versäumt. Pünktlich am 16.12.2010 kam eine Rechnung über 299€ da ich das Equipment nicht zurückgeschickt habe. Geschockt davon und auch etwas verärgert über mich selbst, da ich es vergessen hatte zurück zu schicken habe ich das Equipment am 18.12.2010 an den Anbieter zurück geschickt.

Danach kam eine Gutschrift über 270€ , die 29€ wären eine Aufwandsentschädigung. Jetzt frage ich mich ob das so Rechtens ist? Ja ich weiß das ich die Frist verpennt habe, ja ich weiß das es sich „nur" um 29€ handelt, dennoch würde ich gern wissen ob ich die 29€ zu zahlen habe


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ich kann generell ersteinmal keine unrechtmäßigkeit Entdecken.

Es ist ja wohl zusätzlicher Aufwand entstanden.


Aber eventuell hilft ja ein Schreiben in dem man eine deaillierte Begründung fordert was denn für ein Aufwand genau angefallen sein soll.





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