Aus Täuschung folgt Handyvertrag

25. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Marko N.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Aus Täuschung folgt Handyvertrag

Hallo zusammen!

Folgendes möchte ich Vortragen. Am 22.05.2009 habe ich mich entschlossen mich wegen Möglichkeiten bei einer Vertragsverlängerung meines Vertrages zu erkundigen.
Ich ging hierzu zu einem mobilcom / freenet Shop. Mein aktuellen Vertrag hatte ich bei debitel die vor ca 6 Monaten von mobilcom aufgekauft worden. Dementsprechend ist es ein Konzern und er hatte auch Zugriff auf das debitel-System (eigenen Angaben zu Folge) und informierte sich auch telefonisch wegen einiges Details.
Der Händler (Franchise-Nehmer) gab mir gegenüber an, meine laufenden Vertrag könne ich auf 9,95€ runterschrauben. Diese Angaben erfolgten nachdem er einige Minuten an seinem Rechner im System schaute. Er könne aber nur Neuverträge abschließen, erklärte aber im gleichen Atemzug, das der Händler (der ehemalige _dug Shop jetzt ebenfalls mobilcom - wo ich emine alten Vertrag erwarb) diese Transaktion durchführen könne.

Während er den Auftrag bestätigen ließ, fragte ich wegen dieser Tarifänderung nach wurde jedoch enttäuscht, weil Tarifänderungen hier gar nicht möglich sind. Bis dahin habe ich mir nicht weiter Gedacht.

Nach dem ich dann den Kundeservice angerufen habe, wurde mir gesagt ich könne maximal, auf 14,95€ runter gehen.

Nun das gab ich vorerst in Auftrag wollte mich aber auch noch einmal selber schlau machen.

Nun komme ich zu dem Punkt wo es kritisch wird. eben gerade habe ich erfahren, das die Händler Zugriff auf das debitel System haben (mobilcom-Kundenservice) aber im gleichen Atemzug konnte ich in Erfahrung bringen das mein Vertrag auf gar keinen Fall und zu keinem Zeitpunkt (ohne Vertragsverlängerung oder Kosten - wie auch vom Verkäufer versichert) in einen Tarif für 9,95€ hätte wechseln können.

Ich habe die SIM-Karte nur testweise eingelgt und ein paar Funktionen des Handy ausprobiert - für den ersten Eindruck.

Kann ich diese Handyvertrag in irgendeiner Weise Nichtig machen oder anfechten? Nicht das das so sehr schmerz, auch wenn ich Azubi bin, aber so (pardon) verarscht zu werden, habe ich noch nicht erlebt.

Vieln Dank im Voraus für eure Mühen.

Mit freundlichen Grüßen,

Marko

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

> Kann ich diese Handyvertrag in irgendeiner Weise Nichtig machen oder anfechten?

Wieso? Sie schrieben doch "Nun das gab ich vorerst in Auftrag", bezogen auf die 14,95 EUR, die ja anscheinend auch möglich sind.

Daß der VK vor Ort Ihnen 9,95 EUR zugesichert hat, müßten Sie im Zweifel beweisen können.

Vielleicht können Sie ja noch mal mit einem Zeugen hingehen und das Gespräch fortführen, vielleicht bestätigt der VK ja die 9,95 EUR noch einmal.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Autsch - mir schwant übles! :sad:

1. Bei Ladengeschäft KEIN Widerrufsrecht
2. Ohne Zeugen kaum eine Chance
3. Nur mal so einen Vertrag unterschreiben ohne Belege tut man nicht und bereits die Anmeldung im GSM ist eine Nutzung.
4. Freenet/Mogelcom/Deppitel ist bekannt für Tricksereien und da muß man noch vorsichtiger sein

Wenn ich es richtig deute, hast du mal so ohne schriftliche Zusicherungen einen Vertrag unterschrieben und willst da jetzt wieder raus? Und zusätzlich ein nettes neues Handy erhalten und dich nicht gewundert das man es dir mal eben so schenkt? :augenroll:

Und hätte ich gesehen, da bereits eine andere vollumfängliche Antwort geschrieben wurde, hätte ich mir die Mühe nicht mehr gemacht ;)


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 25.05.2009 18:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marko N.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun ganz Recht, ich hab vorerst in Auftrag den Tarfi auf den günstigsten - in dem Fall für 14,95€ - umzustellen, wollte aber auch nciht unnötig lange mit dem Kundenservice telefonieren.

Wie gesagt, das Geld Schmerz weniger, das sind auf 8 Monate 5€ -> 40€ die da liegen bleiben. Aber soetwas darf es doch nicht sein, das mir ein Verkäufer etwas zusichert, was de facto gar nicht möglich ist. Denn wie auch aus dem Telefonat mit der debitel hervorging, bestand die Option zu 9,95€ nie.
Es geht auch viel mehr um's Prinzip, denn letztendlich wenn jeder sich denkt - ach das bisschen - dann verdient sich der Händler an seiner Provision dumm und dämlich.

Wäre es denn in dieser Situation ratsam, einen Anwalt einzuschalten? - eine entsprechende Privatrechtsschutzversicherung - habe ich.

Edit... hätte ich die zweite Antwort gesehen...

Um das mal klarzustellen, meine Absicht war eine Vertragsverlängerung... Es ging mir gar nicht um irgendein Schnickschnal Gugle-Handy oder 'ne Lifestylequadratverpackung. Effektiv machte ich sogar einen Rückschritt (von Nokia N95 auf 6500 slide).

Also bleibt mir da nichts weiter übrig als gegebenfalls doch einen Anwalt einzuschalten?

-- Editiert am 25.05.2009 19:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Du wirst schon bei der Rechtschutz auflaufen, denn ohne Erfolgsaussichten zahlen die auch nicht. Und wie willst du deine Darstellung beweisen?

Du hast scheinbar ohne Zusatzvermerke wie " zur Ablösung meines Altvertrages" einen Neuvertrag unterschrieben. Wenn der Verkäufer jetzt was anderes sagt oder "der Käufer hat mich wohl nicht verstanden" behauptet ....

Mein persönlicher Tipp:
Wende dich zuerst an den VK, dann an den Filialleiter, erhebe mal bei möglichst viel anwesenden Kunden die Stimme etwas und sehe zu was geht :grins:

Wenn das nicht hilft eine Beschwerde an die Zentrale im möglichst freundlichen Stil und bitte um eine einvernehmliche Lösung des Problems. Das wird u.U, nicht helfen, macht dem VK aber Streß und du kannst dich (aus Prinzip) abreagieren.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marko N.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke erstmal für eure Antworten.

Dann werd ich es wohl so machen wie immer und Papa vorschicken... :grins:

Nein im Ernst, ich werde mich ersteinmal schriftlich an den Verkäufer / Shop wenden. Sollte dieser nicht zu seinen getätigten Aussagen stehen, werde ich mich mit dem Mobilfunk anbieten kurz schließen.

Sollte alles keine - wenigstens ansatzweise - Einsicht herbeiführen, kann ich es immer noch bei der Rechtsschutz versuchen, die Verbraucherzentrale informieren oder ähnliches.

Wenn ihr es wünscht, werde ich gerne berichten welcher Schritt welchen Erfolg eingebracht hat.

MfG Marko

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Das " werde ich gerne berichten welcher Schritt welchen Erfolg eingebracht hat." wird bei uns immer gerne gesehen und die threads mit Premium-Aufmerksamkeit bearbeitet :)
Good Luck!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 261x hilfreich)

@Marko: Ja, das wünschen wir. Und zwar uns. Und zwar noch viel viel öfter. ;)

Statt einer schriftlichen Kontaktaufnahme mit dem Shop sollten Sie aber m.E. eher den persönlichen Kontakt 'suchen'. Ein Brief kann ja mal verloren gehen oder zufällig in der falschen Ablage landen...

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"~~~Hoyotoho!~~~"

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