Auslegung AGB / Bonus für Vertragsperiode

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Punktesünder
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Auslegung AGB / Bonus für Vertragsperiode

Hallo,

wie ist Eure Meinung zur Auslegung der unten genannten AGB-Klausel im Fall eines sich selbst nach 12 Monaten um ein weiteres Jahr verlängernden Paket-Stromliefervertrages.

Wird die Kündigung nicht ausgesprochen, dann verlängert sich der Vertrag meines Erachtens doch zu gleichen Bedingungen für die neue Vertragsperiode. Also gleicher kWh-Preis, gleiche Abnahmemenge und gleicher Bonus am Ende des nächsten Belieferungsjahres, oder?

(Bonus ist nur als Bonus bezeichnet, nicht als Neukundenbonus oder ähnliches.
Es besteht auch nur ein Vertragsverhältnis mit dem Versorger für eine Abnahmestelle. In der nächsten Vertragsperiode besteht dann wieder nur ein Vertragsverhältnis fort.)

AGB-Klausel:
"Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus, eines „Sofortbonus" oder von Frei-kWh besteht ferner nur für ein einziges Vertragsverhältnis pro Kunde mit dem Energieversorger. Begründet der Kunde mehrere Vertragsverhältnisse mit dem Energieversorger, so besteht ein Anspruch nur für das zeitlich als erstes zustande gekommene Vertragsverhältnis"

Das Thema ist noch nicht strittig; aber ich möchte nur sicher sein, dass ich die AGB richtig auslege und die Vertragsverlängerung nicht als "Mehrere Vertragsverhältnisse" ausgelegt werden kann. Mehrere Vertragsverhältnisse im Sinn der AGB wäre meines Erachtens wenn ich mehrer Abnahmestellen und demzufolge mehrere Lieferverträge mit dem Anbieter hätte.

Danke für Eure Einschätzung

Punktesünder



-- Editiert Punktesünder am 11.01.2015 18:22

-- Editiert Punktesünder am 11.01.2015 18:22

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
und die Vertragsverlängerung nicht als "Mehrere Vertragsverhältnisse" ausgelegt werden kann


Soweit richtig.

quote:
Wird die Kündigung nicht ausgesprochen, dann verlängert sich der Vertrag meines Erachtens doch zu gleichen Bedingungen für die neue Vertragsperiode.


Es wird zu prüfen sein, wie die Bonusgewährung genau definiert wurde. Ich würde denken, der Betreiber war schlau genug, sich soweit abzusichern, daß der Bonus nur für die Erstvertragslaufzeit gilt (sonst macht es für ihn wirtschaftlich auch keinen Sinn und er könnte gleich den Preis senken). Aus deinem Zitat läßt sich dazu nichts sagen, aber vielleicht steht das woanders. Dazu kann mangels Details nichts gesagt werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.027 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen