Auslegung des möglichen Widerrufes einer Kündigung

31. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go609849-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslegung des möglichen Widerrufes einer Kündigung

Hallo,

ich habe im Sommer letzten Jahres meinen Fitnessstudiovertrag mit erhaltener Kündigungsbestätigung ordentlich gekündigt. Im Nachhinein hatte ich vor die Kündigung zurückzunehmen, um einen Splitvertrag mit 2 Studios zu machen.

Den Splitvertrag hab ich auch erhalten.

Jetzt im Nachhinein hat das eine Studio einfach den eigentlich gekündigten Vertrag verlängert, obwohl ich den Vertrag gekündigt hatte meiner Auslegung nach.

Bezüglich des Widerrufes der ordentlichen Kündigung schrieb ich folgenden Text:

Moin liebes Clever-Fit Team,

ich habe gestern mit (NAME) vom Clever-Fit XY telefoniert. Mir ging es dabei, darum den Vertrag (Mitglieds-ID: 1234567), den ich derzeit habe, zu splitten. Sprich, dass ich im Monat mehr als 4 mal in XY trainieren gehen kann.

Er meinte dafür, dass ich meine Kündigung zurücknehmen müsste bei euch, damit ihr das Ok zum Splitvertrag gebt.

Das würde ich machen, aber wie sieht es dann im Nachgang aus bezüglich Kündigungsfrist etc. ?

Viele Grüße

Max Mustermann

Würdet ihr diese Mail bereits als Widerruf der ordentlichen Kündigung ansehen? Eigentlich ja nicht oder? Denn damit erkläre ich doch lediglich dass ich es machen würde, ich aber erst noch eine Nachfrage dazu habe oder?

Ich freue mich auf eure Hilfe und bedanke mich bereits im Voraus.

Viele Grüße
Lukas

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8 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go609849-36):
Würdet ihr diese Mail bereits als Widerruf der ordentlichen Kündigung ansehen?

Nö aber wohl das:
Zitat (von go609849-36):
Den Splitvertrag hab ich auch erhalten.




Zitat (von go609849-36):
Bezüglich des Widerrufes der ordentlichen Kündigung

Eine Kündigung kann man mangels Widerrufsrecht nicht widerrufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go609849-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö aber wohl das:

Zitat (von go609849-36):
Den Splitvertrag hab ich auch erhalten.


Vielen Dank für ihre Antwort.

Ok, ich verstehe was sie meinen, dass das konkludent sein soll. Der Splitvertrag ist auch alles mit in Ordnung.

Verlängert hat sich der ordentlich gekündigte Vertrag. Wenn es hier gar kein Widerrufsrecht gibt, kann sich dieser Vertrag denn überhaupt automatisch verlängertn?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go609849-36):
Wenn es hier gar kein Widerrufsrecht gibt, kann sich dieser Vertrag denn überhaupt automatisch verlängertn?

Selbstverständlich, was soll das eine mit dem anderen zu tun haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go609849-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich, was soll das eine mit dem anderen zu tun haben?


Vielleicht verwechseln wir die Verträge.

Ich habe einen Fitnessstudiovertrag der ganz normal läuft und mit dem alles ok ist.



Automatisch hat sich jetzt der Vertrag verlängert, der jedoch ordentlich gekündigt wurde mit dem Schreiben was ich oben ansprach.

Das kann ja eigentlich nicht sein oder? Der Vertrag ist gekündigt zum Laufzeitende und dürfte doch nicht einfach so verlängert werden, da wir ja festgestellt haben, dass ein Widerruf einer bereits ausgesprochen Kündigung (mit Kündigungsbestätigung !) nicht möglich ist.

Viele Grüße und besten Dank. !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go609849-36):
Automatisch hat sich jetzt der Vertrag verlängert, der jedoch ordentlich gekündigt wurde mit dem Schreiben was ich oben ansprach.

Nur das sich diese Kündigung nun wieder aufgehoben / aufgelöst hat, weil genau das ja die Bedingung zu der Zustimmung zu dem Splitvertrag war. Und die Zustimmung wurde ja erteilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
go609849-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur das sich diese Kündigung nun wieder aufgehoben / aufgelöst hat, weil genau das ja die Bedingung zu der Zustimmung zu dem Splitvertrag war. Und die Zustimmung wurde ja erteilt.


Ja, aber diesen Widerruf der Kündigung habe ich ja faktisch nie erklärt, sondern lediglich um weitere Infos gebeten, wie sich das dann verhält bezüglich Kündigungsfrist.

Der Splitvertrag kam ja zustande, weil das Studio diese Frage anscheinend als Widerruf der Kündigung interpretiert hat. Ich habe den Splitvertrag mit dem Gedanken unterschrieben, dass ich jetzt einen einzigen Vertrag habe und der alte Vertrag sozusagen mit dem neuen Vertrag abgelöst wird (so wie auch mündlich zumindest vereinbart).

Rein rechtlich hab ich den Widerruf doch nicht erklärt. Diese Nachricht kann meiner Einschätzung nach nicht als Widerruf der ordentlichen Kündigung ausgelegt werden. Ich habe ja nur um weitere Infos gebeten in der Email oben.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go609849-36):
Der Splitvertrag kam ja zustande, weil das Studio diese Frage anscheinend als Widerruf der Kündigung interpretiert hat.

Und weil man selber den Splitvertrag in Anspruch genommen hat. Ohne Antwort auf die Rückfrage zu haben.



Zitat (von go609849-36):
Ich habe den Splitvertrag mit dem Gedanken unterschrieben

Was man sich bei der Unterschrift denkt, ist nicht relevant, wenn das dann nicht Vertragsbestandteil wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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