Außergewöhnlicher Darlehensvertrag Vertrag RECHTKRÄFTIG

27. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wermon
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergewöhnlicher Darlehensvertrag Vertrag RECHTKRÄFTIG

Hallo zusammen,

Ich habe da mal eine Frage zu einer Art Darlehenvertrag.

Ist es möglich einen Darlehensvertrag zu schließen in dem sachgegenständen vom Darlehengeber festgehalten sind, die vom Darlehensnehmer veräußert werden sollen und deren Ertrag zweckgebunden sind sowie das der gesamt Erlös zu einem späteren Zeitpunkt in einer angemessen Höhe monatlich zurück gezahlt werden muss?

Hintergrund liegt darin, daß wenn jemand Leistungen oder ähnliche staatliche Hilfe in Anspruch nimmt der Erlös aus diesen verkäufen nicht angerechnet werden kann.

Wenn nun jemand einen solchen Vertrag schließt, ist dieser dann rechtskräftig und ist dieser dann (zum Beispiel für das Jobcenter) nicht greifbar?

Vorab danke ich für zahlreiche Antworten!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich bin jetzt nicht ganz durchgestiegen, wie wichtig das Darlehen noch sein mag, aber falls ich richtig verstanden haben sollte, dass zum Beispiel das Jobcenter nicht auf den Erlös zugreifen können soll: Das kann es, meines Wissen, sowieso nicht, weil ja gar kein Erlös erzielt, sondern nur das bereits vorhandene Vermögen umgewandelt wird.

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#2
 Von 
Wermon
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Als erstes danke für die Antwort.

Im Prinzip schon (Vermögensumwandlung)

Aber da in einem sehr kurzem Zeitraum eine nicht wirklich kleine Menge erwirtschaftet wurde ( es wurden viele Sachen veräußert, die sich über die vielen Jahre angesammelt hatten-nicht gewinnbedacht) könnte dies doch schnell als gewerblich gelten.

Aus diesem Grund meine gestellte Frage ob das JC bei einem solchen Vertrag Zugriff auf den Erlös der verkäufe hätte.

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#3
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Ein Thread zu dem Thema genügt - zu!

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