[color=black][/color]Hallo, ich habe Anfang letzten Jahres einen Vertrag bei Base abgeschlossen.
Ich hatte viel Theater mit denen. Im September bekomme ich eine Rechnung wo Kosten zu Sonderrufnummern aufgeführt sind, die ich allerdings nicht einsehen kann da ich angeblich bei Base keinen Einzelverbindungsnachweis habend auch nachträglich nicht bekommen kann. Wie ich mich entsinnen kann und es auch in meinen Unterlagen steht habe ich keinerlei Haken gesetzt, dass ich diesen nicht haben will. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht geschrieben das ich meine Rechnung bis 80 Tage nach Erhalt der Rechnung diese reklamieren kann. Da Sie mir keinen Nachweis geben können welche Rufnummern ich angeblichen angerufen haben soll, habe ich Base rechtzeitig das Mandat zum Lastschrifteinzug entzogen. Wie zu erwarten haben Sie gegen meinen Willen den Betrag von meinem Konto eingezogen. Damit haben sie sich meiner Meinung nach 1. strafbar gemacht und 2. gegen die eigenen allgemeinen AGB's verstoßen oder sehe ich die Sache falsch?
Zudem haben sie (wahrscheinlich versehentlich) meine Vertragslaufzeit geändert ohne mich zu informieren. Das ist allerdings zu meinen Gunsten, trotzdem einerseits frech.
Gibt mir das jetzt, dass recht eine außerordentliche Kündigung vorzunehmen?
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11.11.2014
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Frage vom 11.11.2014 | 22:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 11.11.2014 | 22:45
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16039x hilfreich)
quote:
oder sehe ich die Sache falsch?
Ja und Ja.
Einfach die Rechnung weiterhin reklamieren und einen Einzelverbindungsnachweis, sowie ein Prüfprotokoll gemäß TKG einfordern.
Den falsch eingezogenen Betrag einfach per Rücklastschrift zurückbuchen und den korrekten Betrag sofort überweisen (also den abzgl. der reklamierten Sonderrufnummern).
Lass dich dabei nicht einschüchtern. Solange die weder eine genaue Übersicht vorlegen, was du angerufen haben sollst noch ein formgerechtes Prüfprotokoll musst du den strittigen Betrag auch nicht bezahlen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 12.11.2014 | 21:43
Von
Status: Unbeschreiblich (101041 Beiträge, 37177x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>habe ich Base rechtzeitig das Mandat zum Lastschrifteinzug entzogen. <hr size=1 noshade>
Das könnte man wie genau beweisen?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 13.11.2014 | 08:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
in dem Ich das ganze Schriftlich gemacht habe.
Gruß Steven
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#4
Antwort vom 13.11.2014 | 13:50
Von
Status: Unbeschreiblich (101041 Beiträge, 37177x hilfreich)
Wenn das mit Zugangsnachweis war, dann war der Einzug rechtswidrig.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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