Sehr geehrtes Forum, sehr geehrte User und Mitleser,
ich habe im Februar 2015 einen Fitnessvertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Dieser hat eine Laufzeit von 3 Monaten und verlängert sich automatisch. Diesen kündigte ich nun außerordentlich, aufgrund des wichtigen Grundes meiner Krankheit(Ärztliches Attest liegt bei), bei der nicht absehbar ist, wann ich wieder sporttauglich bin. Das Attest war mit dem Datum vom 28.10.15 versehen, das Kündigungsschreiben vom 29.10.15. Ich reichte diese persönlich am 30.10.15 ein. Meine Frage ist jetzt, wann die Kündigung wirksam wird. Das Büro versah unter meinen Augen den eingereichten Brief mit einem Datumsstempel "eingereicht am 30.10.15". Am Montag kam es ,trotz des im Kündigungsschreiben erwähntem Widerruf der Einzugsermächtigung, zu einer Lastschrift des üblichen Betrags. Kann eine rechtmäßige Rücklastschrift meinerseits erfolgen?
Vielen Dank
-- Editier von so403186-50 am 03.11.2015 03:34
Außerordentliche Kündigung Fitnessvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatMeine Frage ist jetzt, wann die Kündigung wirksam wird. :
Zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Da der Oktober bei dir den dritten Dreimonatsturnus abschließt (2,3,4 5,6,7 8,9,10) muss wohl noch der angefangene vierte Dreimonatsturnus (11,12,1) gezahlt werden.
Näheres zu Kündigungsfristen findest du in deinem Vertrag.
ZitatKann eine rechtmäßige Rücklastschrift meinerseits erfolgen? :
Das ändert nichts daran, dass weiterhin der Monatsbeitrag geschuldet sein kann.
Liegt hier nicht eher eine außerordentliche Kündigung vor mit der Folge, dass die Fristen für die ordentliche Kündigung nicht gelten?
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ZitatLiegt hier nicht eher eine außerordentliche Kündigung vor mit der Folge, dass die Fristen für die ordentliche Kündigung nicht gelten? :
Wir wissen doch nicht was auf dem Attest steht und mit Krankheit gemeint ist.
Finger gebrochen? Grauer Star? Fußpilz?
Also, ich habe mich jetzt intensiv mit der Frage beschäftigt und bin u.a. auch über die hier genannte Quelle auf eine vermeintliche Lösung gekommen. Die Kündigung erfolgte außerordentlich und fristlos. Ich mache hier Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht aufgrund des wichtigen Grundes der Krankheit. In dem Attest ist keine Krankheit genannt; diese muss auch nicht genannt werden. Die Kündigung selbst , so wie ich es verstanden habe, wurde in dem Moment wirksam als ich sie persönlich einreichte. Somit war sie noch im Monat Oktober wirksam und es bestand keine Mitgliedschaft bzw. Zahlungsverpflichtung für die restliche Vertragsdauer. Die Lastschrift habe ich nun widerrufen. Ich bin leider kein Jurist und kann Ihnen die Gesetzbücher und Artikel nicht nennen, jedoch vertraue ich auf die Hinweise der Kanzeleien und meines befreundeten Anwalts.
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