Außerordentliche Kündigung Telefon bei Umzug ?

6. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fendermann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung Telefon bei Umzug ?

Ich möchte einen Vertrag für Telefon und Internetzugang. Diese Verträge haben meist eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Wenn ich aber nun z.B. nach 8 Monaten in eine neue Wohnung in einer anderen Stadt ziehe, kann ich dann den Vertrag vorzeitig beenden? Wer hat Erfahrung darin? Danke für Tipps

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Fendermann,

kann dir nur berichten, wie es bei der T-Com ausschaut, falls du dort etwas beauftragen willst.

Wenn du dich für das Call&Surf Paket entscheidest, hat dies eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Und du kannst dies bei Umzug <mitnehmen>.

Folgendes ist auf der T-Com-Seite zu lesen:

-Liebe Kunden,
wir möchten Sie gerne bei der schnellen und reibungslosen Abwicklung Ihres Online Umzugsauftrages unterstützen und Ihnen eine Checkliste der wichtigsten Daten an die Hand geben, nach welchen Sie im Laufe der Beauftragung gefragt werden.

* Ihre Kundennummer oder Ihre Bankkontonummer bzw. die Zugangsdaten für Meine T-Com, sofern Sie bereits registriert sind
* Ihre bisherige Anschrift
* Ihre neue Anschrift
* Der bisheriger Anschlussinhaber (Adresse/Telefonrufnummer sofern bekannt/vorhanden)
* Abschalttermin am alten Ort (Nachmittag/Vormittag)
* Anschalttermin am neuen Ort (Nachmittag/Vormittag)-


Denke eher nicht, dass du ein Sonderkündigungsrecht hast, zumal du ja auch noch vorher weißt, dass du bald umziehen wirst.

Warte mal, ob noch andere Meinungen kommen!

Viele Grüße,
Micha

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#2
 Von 
redcooper85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend

Sonderkündigungsrecht hast du im Falle eines Umzuges Nur, wenn am Neuen standort kein DSL ODER nur DSL als Rückfalloption /heisst 768 kb oder 384 kb statt der vollen 1000er Leitung)

Falls DSL verfügbar ist, musst du den Umzug beantragen, der ausser bei den Call & Surf Tarifen mit 99.95 € zu Buche schlägt, ausser du hast mit einem Hotline mitarbeiter und / oder T-Punkt etwas anderes ausgemacht, was du dann aber schriftlich haben musst.

Fazit: Ist an deinem Neuen Wohnort DSL verfügbar, musst du den Vertrag mitnehmen, falls kein DSL anliegt, hast du Sonderkündigungsrecht, ABER dir werden alle Kosten anteilig berechnet, die mit Vorzeitiger Kündigung verbunden sind, zb. Nachberechnung der Hardware die du bekommen hast...

Alle Angaben beziehen sich auf die DTAG / T-ONLINE ist bei anderen anbieter aber nicht viel anderst

Gruss

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#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Hier wäre die Angabe des Anbieters wichtig. TCOM hat in den alten Standardverträgen 6 TAge Kündgungsfrist und keine 24 M.
Irgendwelche Schlaumeier meinten jetzt wohl das Gehabe beim Mobilfunk auf Festnetz übertragen zu müssen und seither gibt es nicht nur 12M. sondern auch 24Monate Knebelfristen (ohne Zugaben nach 24M.).

Auch ist die Handhabung bei den Anbietern extrem unterschiedlich - hängt aber auch mit der Subventionierung zusammen.

-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
OGC5484
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

Nachtrag zu redcooper:
DSL nicht mehr verfügbar - keine Nachberechnung der HW/Bereitstellung wenn der Anschluß bei der T-Com bleibt!

Wenn DSL geringer verfügbar - entweder Bandbreitenwechsel möglich/ohne Kosten oder Sonderkündigung mit Nachberechnug der HW/Bereitstellung. Wie hoch die Nachberechnung ist kannst du dir folgendermaßen ausrechnen:
Hardware:
Marktpreis minus Subventionierter Preis=X
X geteilt durch MVLZ=Y
Y mal Restvertragslaufzeit= zu zahlender Betrag

Bereitstellung:
Bereitstellungsentgelt geteilt durch MVLZ=X
X mal Restvertragslaufzeit=zu zahlender Betrag

ALLE ANGABEN BEZIEHEEN SICH AUD DIE DTAG/T-Com/T-Online!!!

Bei weiteren Fragen 01805/3305000
:pc:


-----------------
"Ich bin keine Signatur - ich putze hier nur ;-)
"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
OGC5484
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

Bitte nicht auf meine Tipfehler achten
:grins:

-----------------
"Ich bin keine Signatur - ich putze hier nur ;-)
"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
redcooper85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hat aber jemand Fleissig unsere AGB`s gelernt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
OGC5484
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

HAHA redcooper85 !
Nicht AGB`s gelernt nur fleissig die AGB`s studiert.
Bin halt ein kleiner Streber das müsstest du ja am besten wissen!
:cheers:

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"Ich bin keine Signatur - ich putze hier nur ;-)
"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
redcooper85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

*OFF TOPIC*

Bei dem Job den wir haben ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
OGC5484
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

Tritt doch unseren Job hier nicht so breit. :neck:

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"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn ich bei Vertragsrecht richtig aufgepasst habe, sieht das ganze so aus.
Der Leistungsort ist meines Wissens eine Hauptpflicht. Fällt dieser weg, dann wird der Vertrag nichtig. Allerdings entstehen hier Schadenseratzansprüche seitens des TK Anbieters.
Am neuen Ort ist es immer ein neuer Vertrag.
Arcor hat im Kleingedruckten diesen Schadensersatz festgesetzt. Das Problem ist immer die Beweisbarkeit, seitens des TKs, weil er dann seine Bücher offenlegen müßte.
Allerdings braucht man bei diesem Spiel einen langen Atem, und die Zeit welche dabei drauf geht, steht in keinem Verhältnis, als wenn man sich mit den TKs einigt und denen ein paar Euros zusteht.

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