Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

18. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mimi75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

Hallo Zusammen,
Ich arbeite für einen AG, eigentlich vier Stunden täglich vereinbart, Montag bis Freitag. Die Realität schaut so aus... Teils zehn bis zwölf Stunden, zu Spitzenzeiten bis mitten in die Nacht und du gut wie jedes Wochenende. Vertrag sagt Kündigungsfrist beide Seiten 4 Wochen zum 15. Oder Monatsende. In besonderen Fällen auch außerordentlich.
Letzte Woche Freitag hat mich der AG jedoch am Telefon angeschrien und mir völlig haltlose Anschuldigungen an den Kopf geworfen. Am letzten Montag im Büro hat er mich dann persönlich massiv beleidigt. Kampfemanze, charakterlos und schlimmer als der C.... Damit ist mein Vorgänger gemeint, gegen den ein Strafantrag wegen Urkundenfälschung und Betrug läuft.
Ich habe ab kommenden Montag Urlaub, aber wäre in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung möglich? Und falls ja, wäre die an Frist gebunden oder fristlos möglich?
Vielen Dank

-- Editiert von Moderator topic am 18.09.2021 20:09

-- Thema wurde verschoben am 18.09.2021 20:09

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Kann man in deinem Arbeitsvertrag lesen: Arbeitszeit: Mo bis Freitag je 4 Std. Wie wurden die Mehrarbeitsstunden vergütet?

Zitat (von Mimi75):
aber wäre in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung möglich?
Möglich ist das. Doch was willst du erreichen? Hast du einen Anschlussjob in Aussicht? Oder willst du nur möglichst schnell weg dort?

Selbst kann man fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Die Gründe wären dann die ehrverletzenden Handlungen, also die groben Beleidigungen des Vorgesetzten. Hast du dafür Zeugen?
Wenn du fristlos kündigst, wird man dir die letzte Lohnabrechnung nicht pünktlich überstellen. Du wirst allem Geld lange und genervt hinterherlaufen. Falls du ALG 1 brauchst, würde dir ganz gewiss eine 12wöchige Sperrzeit ins Haus flattern.

Zitat (von Mimi75):
Ich habe ab kommenden Montag Urlaub,
Und wie viele Tage sind genehmigt?

Anderer Vorschlag:
Du könntest selbst mit 4 Wochen Frist ordentlich zum 31.10. kündigen.
Schon zu Beginn des Urlaubs könnten dich die Überforderung/Überlastung und die Unverschämtheiten deines Chefs derart gesundheitlich umhauen, dass dein Hausarzt erstmal deine Arbeitsunfähigkeit feststellt. Die AU-Bescheinigung des Arztes könntest du unverzüglich dem AG vorlegen.
Dein AG hat dir nach EntgFG max. 6 Wochen Lohn fortzuzahlen, hat auch den Urlaub zu bezahlen bzw. abzugelten.

ICH würde mir überlegen, ihn für derartige Ausdrücke und die Ausbeutung schlechthin möglichst lange zahlen zu lassen.

Die Beleidigungen kannst du bei der Polizei anzeigen, ganz unabhängig von der (arbeitsrechtlichen) Kündigungsfrage.
Habt ihr einen Betriebsrat?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Mimi75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz lieben Dank schonmal. Sorry, mein Fehler, da Gewohnheit. AG Auftraggeber. Ich bin dort Freiberufler mit Beratervertrag. Die Stunden werden alle vergütet, aber die letzte Rechnung auch erst alle er eine bestimmte Arbeit vorgelegt bekommen hatte, die er unbedingt haben wollte.
Ich möchte da schnellstmöglich weg. Es ist einfach keine Basis mehr.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Mimi75):
Ich bin dort Freiberufler mit Beratervertrag.

Also kein Arbeitsrecht ...


:forum:



Was sagt der Beratervertrag zum Thema?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Mimi75):
Ich bin dort Freiberufler mit Beratervertrag.

Also kein Arbeitsrecht ...


:forum:



Was sagt der Beratervertrag zum Thema?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Mimi75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, dann nutze ich besser die Frage an den Anwalt. Aber vielen Dank euch

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