Aussteig aus Telekom-Vertrag

12. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Moby-V
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussteig aus Telekom-Vertrag

Hallo,
Ich hab mich mit ner Mitbewohnerin (Hauseigentümerin) verkracht, bin schon vor Monaten ausgezogen, aber der GEMEINSAME Tarif der Telekom läuft noch auf meine Rechnung (Hab das etwas schleifen lassen, mein Fehler)

Die Bewohnerin hat zum Schluss schon weder Telefon, noch Internetz genutzt. Kurz vor meinem Auszug hatte ich schon gesehn, wie sie die Telefonbuchse ausgebaut hat. Offenbar nutzt sie den Tarif nicht aktiv.

Ich kann ihn aber nicht einfach kündigen, denn da bräucht ich ihre Einverständnis, und sie kooperiert nicht.

Ich möcht aus dem Vertrag aussteigen, aber die Telekom sagt, selbst dafür bräucht ich das entsprechende Formular auch noch mal von der Bewohnerin.
+ Ummeldebestätigung meinerseits.

Die Ummeldebestätigung allein reicht jdf. nicht. Und alternativ zum Formular bräucht ich ein Schreiben eines Anwalts, in dem Dieser erklärt, dass ich bei meiner Exmitbewohnerin ausgezogen bin und nix mehr mit ihr zu tun hätt.
Und dass sie die Rechnungen künftig an sie schicken sollen, bis sie den Vertrag selbst gekündigt hat.

Also ich müsse extra Geld für nen Anwalt zahlen, damit er mir schriftlich genau das nachplappert, was ich den Telekomlern genauso gut selbst sagen könne.
Aber dann würden sie es anerkennen -.-

Frage:

Dürfen die so ne Bedingung wirklich stellen?

Wenn ja:
Was sollte so ein Schreiben kosten?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Was ist ein gemeinsamer Tarif?
Läuft ein Vertrag auf 2 Namen? Wie lange noch? Ordentliche Kündigung bereits erfolgt, denn dafür reicht i.d.R. ein Vertragspartner? An Umzug des Anschlußes gedacht?

-- Editiert von Mr.Cool am 12.11.2015 12:42

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Gemeinsame Verträge können auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Wenn Sie also beide zusammen Vertragspartner der Telekom sind, müssen Sie auch gemeinsam kündigen.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sind die wirklich so pingelig? Zumindest bei "gemeinsamen" Telefonanschluß von Ehepartnern ist mir dies nicht bekannt.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ehepartner dürfen sich ja schon familienrechtlich gegenseitig vertreten in Alltagsgeschäften.
Das ist beim Fragesteller aber nicht der Fall.

Es gibt also durchaus Unterschiede.

Das hat auch nichts mit pingelig oder nicht pingelig zu tun, sondern das ist die Rechtslage. Wenn die Telekom drauf besteht, wird man sich wohl dran halten müssen.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ok, stelle ich ja auch nicht in Frage. Mich interessiert nur die sehr "konsequente" (nicht pingelige) Handhabung in der Praxis, denn bei anderen Anbietern reicht i.d.R. nur ein Kundenkennwort um alleine über einen Vertrag zu entscheiden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
Moby-V
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Was ist ein gemeinsamer Tarif?
Läuft ein Vertrag auf 2 Namen?"
Klar, was sonst? Der Vertrag wurd zusammengelegt, nachdem ich zu ihr gezogen war.

"Wie lange noch?"
Na bis er erfolgreich gekündigt wird.

"Ordentliche Kündigung bereits erfolgt, denn dafür reicht i.d.R. ein Vertragspartner?"
Selbst wenn:
Das müsst dann noch über 1 Jahr nach Kündigung dauern.

"Gemeinsame Verträge können auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Wenn Sie also beide zusammen Vertragspartner der Telekom sind, müssen Sie auch gemeinsam kündigen."
D.H. ich müsst ein Leben lang einen Vertrag zahlen, den ich dort nicht nutzen kann.
Und ob ich ihn kündigen oder mitnehmen will: Solang die Mitbewohnerin nicht kooperiert, darf ich auf den Kosten sitzen bleiben?

Also wenn diese Anwalt-Bedingung tatsächlich vorliegt:
Was würd so ein beauftragtes Schreiben dann kosten?

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Was soll denn ein Anwaltsschreiben hier bewirken?

Durch das Schreiben eines Anwalts wird die Rechtslage auch nicht geändert.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es gibt auch noch die "harte" Lösung: Nicht bezahlen und auf Kündigung der Gegenseite warten. Wenn man Glück hat, dann wird der andere Anschlußinhaber auch zuerst gesamtschuldnerisch in die Pflicht genommen. Dauert zwar ein paar Monate und ist mit viel Ärger verbunden, bedeutet aber nicht lebenslänglich. Und man muß sich mit der anderen Vertragsnehmerin nicht unterhalten, wobei das hier sicher der bessere Lösungsansatz wäre.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Wenn die andere Partei den Vertrag ganz sicher nicht mehr nutzt, könnte man - und das will ich jetzt nicht gesagt haben - in Versuchung geraten, die Unterschrift der anderen Partei einfach zu fälschen.
Ich kenne ein mittlerweile getrennt lebendes Ehepaar, da wurde das auch so gemacht. Frau ist ausgezogen, Mann wollte den Anschluss auf eigenen Namen ändern (weil er sonst für jede Änderung die Unterschrift der Frau gebraucht hätte), er hat dann in beiderseits Namen den Vertrag auf sich umgeschrieben.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

In der Tat sind gemeinsame Verträge höchst problematisch, eben weil man im Streitfall nicht mehr herauskommt. Daher am besten alle Verträge auf nur eine Person laufen lassen. Bei mir in der Familie wird das so gehandhabt. Man google da am besten mal zum Thema Mietvertrag. Wenn die Frau kein Einkommen hat und noch drin wohnt, hat weder die Frau noch der Mieter ein Interesse daran, dass der Mann aus dem Mietvertrag rauskommt. Denn er haftet immer gesamtschuldnerisch mit. Und wenn keiner einen Änderungsvertrag unterschreibt, kann man nur die Scheidung durchziehen und sich dann (kostenpflichtig) aus dem Vertrag klagen. Ganz schön übel.

-- Editiert von creon am 16.11.2015 23:53

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