Guten Abend,
ich habe folgendes Problem:
vor knapp 2 Wochen habe ich ein Auto angezahlt aber noch kein Kaufvertrag unterschrieben.
Der Verkäufer meinte zu mir, dass ich das Auto innerhalb einer Woche haben kann.
Nun Sind es aber fast 2 Wochen. Er hat Probleme das Auto durch den TÜV zu bekommen.
Kann ich widerrufen und die Anzahlung zurück fordern?
Wie ist hier die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
Robert
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Auto angezahlt, kein Kaufvertrag - widerrufen?
10. März 2011
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Frage vom 10. März 2011 | 22:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto angezahlt, kein Kaufvertrag - widerrufen?
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#1
Antwort vom 11. März 2011 | 12:29
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1117x hilfreich)
quote:
Kann ich widerrufen
Ein Widerrufsrecht steht dir grundsätzlich nicht zu, da du nicht im Fernabsatz bestellt hast.
quote:
Der Verkäufer meinte zu mir, dass ich das Auto innerhalb einer Woche haben kann.
Ob das ein Fixtermin ist, der bereits Verzug des VK ab Ablauf begründet, ist fraglich, von der Beweisbarkeit mal abgesehen.
Du wirst also um eine beweisbare (!) Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wohl nicht herumkommen.
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