Autokauf Gewerblich von Händler - Gewährleistung? Täuschung?

28. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
hans05
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Gewerblich von Händler - Gewährleistung? Täuschung?

Guten Abend,



ich habe im Januar diesen Jahres einen älteren Transpoter von 2010 von einem Händler gekauft. Das Fahrzeug hatte einen neuen TÜV.
Im Rahmen div. Mängel wurde nun in einer Werkstatt festgestellt, dass tragende Teile durchrostet sind und das Auto ein Totalschaden ist bzw. niemals vor 6 Monaten hätte TÜV bekommen können.

Ich gehe davon aus, dass der Händller hier mitdrinhängt.

Darüber hinaus sind defekte Injektoren aufgetreten, welches ebenfalls den Restwert übersteigt.


Meine Frage ist nun:

Habe ich als gewerblicher Käufer ein Gewährleistungsanspruch? Ein Ausschluss auf der Rechnung ist nicht vorhanden, lediglich "Fahrzeug weißt Durchrostungen auf". Der Händler hat das jedoch auf ein paar Karosserieabschnitte beschränkt, und der neue TÜV hat ja bescheinigt, dass keine erheblichen Schäden vorliegen können.

Falls nein, liegt hier eine argliste Täuschung vor?

Was sollte ich machen?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von hans05):
Habe ich als gewerblicher Käufer ein Gewährleistungsanspruch?

Nö, Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft.

Man wird sich daher mit der "gesetzlichen Mängelhaftung" (genauer „Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") begnügen müssen.
Bedeutet, das man die Beweislast zu erfüllen hat, das die Mängel zumindest schon latent vorlagen, als man kaufte.
Da dem Händler erfahrungsgemäß die Meinung irgendeiner Werkstatt nicht interessieren wird, sollte man sich auf ein Gerichtsverfahren einstellen. Neben Anwalts und Gerichtskosten sollte man dann mit Kosten für das von Gericht angeordnete Gutachten von 1000-3000 EUR rechnen. Da sollte der Geldbeutel des Klägers also gut gefüllt sein.



Zitat (von hans05):
und der neue TÜV hat ja bescheinigt, dass keine erheblichen Schäden vorliegen können.

Tja, wenn er das tatsächlich gemacht hätte, dann bräuchte man gar nicht weiter zu überlegen, denn dann wären die Mängel ja erst nach dem Kauf aufgetreten.

Würde mich aber sehr wundern, wenn er das tatsächlich gemacht hätte, denn "neuer TÜV" beinhaltet so was gar nicht.



Zitat (von hans05):
Ein Ausschluss auf der Rechnung ist nicht vorhanden

Das dürfte dann auch etwas spät sein.
Ich würde mal in die AGB schauen, was sich dort findet.



Zitat (von hans05):
lediglich "Fahrzeug weißt Durchrostungen auf"

Da wäre mal der komplette Wortlaut relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hans05
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Aktuell kann ich keinen Hinweis finden dass AGB existieren. Auf der Rechnung gibt es Nix, auf der Webseite ebenfalls nicht.

Der genaue Wortlauf ist: Fahrzeug weist durchrostungen auf

Jetzt ist aber auch noch ein motorproblem da neben den massiven rostschaeden.
Insbesondere der rostschaden hätte niemals zu einer bestehenden HU geführt sodass von Manipulation auszugehen ist lt Werkstatt.

Gilt hier immernoch die 6 Monate beweislastumkehr?

-- Editiert von User am 28. Juni 2024 19:08

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von hans05):
Der genaue Wortlauf ist: Fahrzeug weist durchrostungen auf

Und man hat ein Kfz mit Durchrostungen - also vertragsgemäßer Zustand.



Zitat (von hans05):
Jetzt ist aber auch noch ein motorproblem da

Ja, und das ist nicht billig - der Verkäufer wird sich da mit allem wehren, was er hat.
Während man selber das volle Kostenrisiko trägt.



Zitat (von hans05):
Gilt hier immernoch die 6 Monate beweislastumkehr?

Nö, die galt hier nie.
(aktuell beträgt sie im übrigen 12 Monate)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hans05
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Und hast du vielleicht auch noch einen hilfreichen Tipp? Du hast ja jetzt sehr ausführlich alle Probleme, Fehler und was nicht geht aufgezählt. Hast du noch Ideen, was ggf. helfen kann?

Ich fasse nochmal zusammen:
- Kauf als Gewerbe (GmbH) von Händler
- Kaufvertrag weißt keinerlei Ausschlüsse der Mängelhaftung auf, auch kein Verweis auf AGB, keine AGB auf Webseite oder sonstwo zu finden, kein Exportkauf o.ä.
- Fahrzeug wurde rein mit kosmetischen Rostschäden beschrieben, welche auch noch repariert seien
- Kaufvertrag Vermerk: Fahrzeug weißt Rostschäden bzw. Durchrostungen auf (auch hier mit Zeugen ausschließlich auf kosmetische Schäden an Kotflügel und Tür verwiesen)
- TÜV allem anschein nach manipuliert (Rost verdeckt, arglistige Täuschung und/oder TÜV gekauft), Fahrzeug jedoch definitiv nicht Straßenverkehrtauglich
- Verkäufer suggeriert, es handle sich um ein einwandfreies Fahrzeug mit leichten Rostschäden, was fast jeder Bus hat

Und das soll so einwandfrei sein?

Was spricht dagegen, das mir Sachmängelhaftung zusteht?
Was spricht hier gegen argliste Täuschung über den Zustand?








-- Editiert von User am 28. Juni 2024 23:27

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von hans05):
Und das soll so einwandfrei sein

Irrelevant.
Es muss nur legal und / oder beweisbar sein



Zitat (von hans05):
Was spricht dagegen, das mir Sachmängelhaftung zusteht?
Was spricht hier gegen argliste Täuschung über den Zustand?

Wie ich schon schrieb, dass einem aktuell Gerichtsfeste Beweise fehlen und der Verkäufer nicht kooperativ sein dürfte.



Zitat (von hans05):
...
- Fahrzeug wurde rein mit kosmetischen Rostschäden beschrieben, welche auch noch repariert seien
- Kaufvertrag Vermerk: Fahrzeug weißt Rostschäden bzw. Durchrostungen auf (auch hier mit Zeugen ausschließlich auf kosmetische Schäden an Kotflügel und Tür verwiesen)
...

Wieso kommt jetzt plötzlich eine ganz andere Sachverhaltsschilderung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
hans05
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ich habe ja kein Müll oder Bastlerfahrzeug gekauft, so billig war es auch nicht. Das Fahrzeug war für die Nutzung gedacht.
Nun nach ein paar Monaten und ca 7000km große Motorschäden und Durchrostungen, welche keinesfalls nach dem TÜV entstanden sein können.

Das Fahrzeug wurde als einwandfrei mit ein paar (behobenen) kosmetischen Rostschäden (von außen gut sichtbar) beschrieben. Dieser Zustand wurde auch mit neuem TÜV untermauert.
Hierfür gibt es ja Zeugen.

Darüberhinaus wurde auch keine Sachmängelhaftung ausgeschlossen, hätte mich damals sonst auch stutzig werden lassen. Wie gesagt kein Bastlerfahrzeug.
Habe zwar gelesen, dass das in AGB ausgeschlossen sein könnte, finde aber keinerlei Verweis auf AGB auf dem Vertrag auch auch sonst nirgends irgendwo AGB gefunden.

Letztendlich erstmal abwarten, was der Händler vorschlägt. Erst dann wird ja die rechtliche Lage relevant.





-- Editiert von User am 28. Juni 2024 23:57

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