Automatische Vertragsverlängerung bei Handykauf rechtens?!

11. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frederik86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Automatische Vertragsverlängerung bei Handykauf rechtens?!

Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe auf eure Hilfe bei folgendem Anliegen.

Bei der Firma Winsim habe ich am 19.01.2018 einen 24 Monatigen Handyvertrag mit Handy abgeschlossen.
Ende der Laufzeit wäre somit der 20.01.20 gewesen.

Zum 11.08.2018 habe ich ein weiteres Handy im Shop mit Ratenkauf erworben.
Als Hinweis wurde mir angezeigt das, sollte der Handyvertrag vor dem Ablauf des Ratenkaufs für das zweite Handy ablaufen, wäre der offene Restbetrag auf einmal zu bezahlen.

Soweit so gut.

Nun habe ich mir meine letzte Rechnung mal genauer angeschaut. Dort ist meine Kündigung bereits vermerkt.
Allerdings mit einem Ablauf des Vertrages zum 11.08.2020.

Bei meiner Handybestellung habe ich einen kleinen Hinweis gelesen das der Vertrag sich bei Abschluss eines Ratenkaufs für ein weiteres Handy um weitere 24 Monate verlängert.

Ist dies rechtens? Ich frage mich das weil mir bei meinem Handykauf angezeigt wurde das bei Kündigung der Restbetrag sofort vollständig zu begleichen ist, was für mich auch vollkommen okay ist.

Ich bin eigentlich nicht bereit noch weitere 7 Monate die Grundgebühr zu zahlen, obwohl mein Vertag, wenn man nach dem 24 Monaten geht zum 20.01.20 abgelaufen wäre.

Ich danke euch für eure Hilfe.

Liebe Grüße

Frederik

-- Editiert von Frederik86 am 11.02.2020 14:16

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Frederik86):
Bei meiner Handybestellung habe ich einen kleinen Hinweis gelesen das der Vertrag sich bei Abschluss eines Ratenkaufs für ein weiteres Handy um weitere 24 Monate verlängert.
Und damit hast Du Dir die Frage selbst beantwortet. Was soll dabei nicht rechtens sein, wenn beide Vertragspartner darüber einig sind? Der Anbieter scheint die Geräte immer nur mit Vertrag(-sverlängerung) bei Ratenzahlung anzubieten. Die fragliche Kündigungsklausel mag mit Monatsverträgen, Altlasten oder Kündigung aus wichtigem Grund seitens des Anbieters(!!) zusammenhängen. Letztendlich ist das eine Mischkalkulation und wird bei solchen Aktionen zu einer Rabattierung führen. Da hat der Kunde dann auch nichts dagegen.

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