Automatische Vertragsverlängerung von 24 Monaten?

31. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wandiii
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)
Automatische Vertragsverlängerung von 24 Monaten?

Hallo,

ich habe schon im Internet und hier im Forum geschaut, aber mir ist es noch nicht so ganz klar.

Ich habe einen DSL Vertrag. In den AGBs ist eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung von 24 Monaten enthalten.

Aber 24 Monate Vertragsverlängerung sind doch rechtlich ungütlig oder? Ein Vertrag darf sich nur um max. 12 Monate automatisch verlängern, oder liege ich falsch?

Falls ja, ist diese Klausel in den AGBs dann unwirksam? Welche Verlängerungsfrist/Kündigungsfrist greift dann (3 Monate)?

Grüße

Mario Schurzky

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Aber 24 Monate Vertragsverlängerung sind doch rechtlich ungütlig oder? Ein Vertrag darf sich nur um max. 12 Monate automatisch verlängern, oder liege ich falsch?


Korrekt.

quote:
Falls ja, ist diese Klausel in den AGBs dann unwirksam?


Ja.

quote:
Welche Verlängerungsfrist/Kündigungsfrist greift dann (3 Monate)?


Die gesetzliche.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nennung des Anbieters wäre sinnvoll, zumindest in Andeutungen wie "Räuber aus Montabaur" oder "Italienerin aus Hamburg". Es gibt leider einige skurrile Vertragskonstrukte bei DSL+Handy, die "sehr flexibel interpretierbar" sind.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wandiii
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Es handelt sich um den Anbieter Tele2. Glaub in den AGBs warn desöfteren schon Klauseln drin, die eigentlich so nicht hätte rein gedurft.

Aber das soll nicht bedeuten, dass ich mit Tele2 unzufrieden bin. Mir kommt das eigentlich ganz gelesen, weil ich wollte damals bei 1&1 meinen Vertrag dahin gehend geändert haben, dass ich 3 Monate Kündigungsfrist habe und nicht 12 Monate und das wurde damals abgelehnt, zuviel Aufwand extra etwas auszuhandeln.

Nun habe ich also über Umwege doch einen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten wie mir scheint.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Merkwürdig - Tele2 hat 2 Monate Kündigungsfrist zum Ablauf der 12 bzw. 24 Monate mit jeweils 12 Monaten Verlängerung. Insoweit ist das vollkommen ok.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
dass ich 3 Monate Kündigungsfrist habe und nicht 12 Monate


12 Monate "Kündigungsfrist" gibt es hoffentlich nirgends, das wäre nämlich unwirksam. Du meinst wohl eher Vertragsverlängerung, oder?

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#6
 Von 
Wandiii
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Mahlzeit :) ,

ja ich meine natürlich automatische Vertragsverlängerung, Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.

Wegen den AGBs, ich hab gerade bei Tele2 im Netz geschaut, die haben seid Oktober 2009 neue AGBs, da steht das nun korrekt mit 12 Monaten automatischer Vertragsverlängerung drin.

Bei der Durchsicht meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass ich vor 2 Jahren einfach so auf elektronische Rechnung umgestellt wurde (hab mich schon gewundert, wieso ich keine Rechnungen mehr per Post bekomm, aber da der Betrag fest ist und immer korrekt abgebucht wurde, hat mich das nicht gestört).

Nun muss ich mit erschrecken feststellen, in der Rechnung von Juni 2009 (welche ich gerade erstmalig abgerufen habe) wird auf geänderte AGB hingewiesen und wenn ich nicht innerhalb von 4 Wochen wiederspreche gelten diese als akzeptiert.

In meinen alten AGB ist aber folgende Klausel enthalten:

5 Pflichten des Kunden
5.1
Der Kunden wird sämtliche für die Anmeldung zum Tele2 DSL Service erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig angeben.
[color=red]Insbesondere wird er eine gültige E-Mail Adresse benennen. Sofern der Kunde über keine gültige E-Mail Adresse verfügt, ist Tele2 berechtigt, eine solche für den Kunden einzurichten.
Zwischen den Partein besteht Einvernehmen, dass die von dem Kunden mitgeteilte oder von Tele2 eingerichtete neue E-Mail Adresse als Empfangsadresse für Mitteilungen über die Abrufbarkeit bzw. den Zugang von Rechnungen der Tele2 sowie sonstige Informationen zum DSL Service der Tele2 gilt.[/color]
...


6. Tarife, Rechnungsstellung
6.3
Tele2 wird dem Kunden eine Online-Rechnung unter Ausweise der gesetzlichen Mehrwertsteuer monatlich stellen. Tele2 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass ein Rechnungsmonat nicht dem Kalendermonat entspricht. Die Online-Reichung weist den jeweiligen Abrechnungszeitraum aus.
[color=red]
Tele2 wird den Kunden über die Abrufbarkeit bzw. den Zugang der Online-Rechnung per E-Mail under der E-Mail Adresse gemäß Ziffer 5.1 dieser AGB unterrichten.[/color]


Ende des Auszugs aus den AGB Tele 2 (Stand Oktober 2005)


Da ich auch meine ganzen E-Mails der letzten Jahre gespeichert habe, ist mir aufgefallen, dass ich nie eine solche Benachrichtigung von Tele2 bekommen habe, dass meine Online-Rechnung zur Verfügung steht.

Wie gesagt ich habe im April 2008 ein Schreiben von Tele2 bekommen, dass ich auf E-Rechnung umgestellt worden bin. Das Schreiben hatte ich wohl abgeheft und wirklich vergessen. Als E-Mail Adresse ist dort meine Haupt-E-Mail Adresse eines lokalen Providers angegeben, die ich nun seid 12 Jahren benutzte.

Ich habe aber wie gesagt niemals eine Benachrichtigung erhalten, dass meine Online-Rechnung verfügbar ist, sonst hätte ich mich ja erinnert, dass ich von Tele2 so ein schreiben bekommen habe.

Habe ich nun die neuen AGB angenommen oder nicht? Ist sowas überhaupt zulässig, AGB-Änderungen einfach elektronisch mitzuteilen?

Ich hab vor kurzem mein Konto gewechselt und da wollten viele alles schriftlich oer Post mit Unterschrift haben (nix elektronisch) aber ich soll alles elektronisch akzeptieren? Ist da nicht ein Ungleichgewicht?










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-- Editiert am 01.06.2010 14:01

-- Editiert am 01.06.2010 14:01

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn eine Umstellung und AGB-Änderung erfolgt, dann hat im Zweifelsfall der Anbieter ein Problem, da er die Zustellung nicht beweisen kann.
Den Zugang der Rechnungsinfo per Mail muss man selbst meist aktivieren im jeweiligen Portal.

Wenn du monatelang nie nach einer Rechnung fragst, kann das auch als konkludente Zustimmung zu AGB und Verfahrensweise gewertet werden.

Ich bevorzuge nach wie vor Papierrrechnung (sofern noch ohne Zusatzkosten), da ich sonst dem Vertragspartner einen finanziellen Vorteil einräume und solche AGB-Änderungen etc. in elektronischer Form viel eher übersehen werden. Auf Papier entgeht mir NICHTS ;)

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 01.06.2010 14:35

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wandiii
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Mr. Cool ich stimme dir vollkommen zu.

Mir sind Papier-Rechnungen auch lieber. Papierrechnungen kann ich abheften, sind viel schwerer zu übersehen und etwas schwarz auf weiß haben, ist irgendwie auch sicherer.

Tele2 hat mich jedoch einfach so auf elektronische Rechnung umgestellt. In den AGBs steht auch drin, falls ich auf Papierrechnung besteh, fallen dafür eventuell Gebühren an. Das ist wohl der Sparzwang heutzutage, die paar Cent, welche eine Papierrechnung mehr kostet, müssen halt auch eingespart werden.

Die Telekom hat mich auch einfach auf E-Rechnung umgestellt, ebenso T-Mobile.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Falsch - wenn eine Umstellung erfolgt, kann man widersprechen und es fallen KEINE Gebühren an. Vodafone hat das auch schon versucht ... ohne Erfolg.

Auch AGB-Änderungen kann man widersprechen und dann bleibt es meist bei den alten AGB, denn sonst müsste der Anbieter sich vom Kunden trennen und seinem Geld :grins:

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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