Autounfall mit finanzierten Auto

19. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Challa123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall mit finanzierten Auto

Ich hatte einen Unfall bei dem die Gegenseite 75% Schuld vom Gericht bekommen hat (ja, das ging vor Gericht, da die nicht zahlen wollten). Ich habe nun das Geld ausgezahlt bekommen. Hatte nach dem Unfall auch einen Gutachter beauftragt. Nun ist meine Frage, muss ich alles reparieren lassen was in dem Gutachten steht? Ich habe von meiner Finanzierungsbank eine Freigabeerklärung bekommen.


-- Editiert von Moderator topic am 21. Oktober 2024 11:51

-- Thema wurde verschoben am 21. Oktober 2024 11:51




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9597 Beiträge, 2033x hilfreich)

Zitat (von Challa123):
Nun ist meine Frage, muss ich alles reparieren lassen was in dem Gutachten steht?


Sie möchten also mit einem Auto fahren, was Schäden aufweist... na dann viel Spass

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#2
 Von 
Challa123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe danach sogar tüv bekommen, also scheint der Schaden ja nicht die Verkehrssicherheit zu betreffen. Aber danke für die super tolle und vor allem hilfreiche Antwort.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4254 Beiträge, 1205x hilfreich)

:forum:
Mit Verkehrsrecht hat die Fragestellung ja nun rein gar nichts zu tun. Hier geht es wohl eher um Vertragsrecht. Wer ist denn der Eigentümer des Fahrzeugs? Falls es die Bank sein sollte: Was besagen die Vertragsbedingungen für einen solchen Fall? Falls man selbst der Eigentümer sein sollte, kann man machen was man will.

Zitat (von cirius32832):
Sie möchten also mit einem Auto fahren, was Schäden aufweist... na dann viel Spass
Sorry, aber was ist das denn für ein unqualifizierter Kommentar? Ich habe kürzlich (als Freundschaftsdienst und nicht mein Auto) ein Fahrzeug zur HU vorgeführt, dass an allen Ecken und Enden Schrammen und Beulen hat (für die ich nicht verantwortlich bin). So lange es sich nicht um scharfkantige Beschädigungen handelt und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, stellt das kein Problem dar. Ergebnis der HU: Ohne erkennbare Mängel. Nächste Vorstellung zur HU in 2 Jahren.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12780 Beiträge, 4607x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Hier geht es wohl eher um Vertragsrecht.


Eher Versicherungsrecht.
Wurde das Fahrzeug finanziert, ist grundsätzlich derjenige, der im Kaufvertrag steht der Eigentümer und damit Anspruchsinhaber, da das Fahrzeug nur zu sicherungszwecken an die Bank übereignet würde.
ABER auch da gibt es die sprichwörtlichen Ausnahmen von der Regel.
Wurde das Fahrzeug beispielsweise über die BMW Bank finanziert, sieht es anders aus.

Es kommt also auf den Vertrag mit der finanzierenden Bank an.

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4254 Beiträge, 1205x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Demonio):
Hier geht es wohl eher um Vertragsrecht.

Eher Versicherungsrecht.


Zitat (von spatenklopper):
Es kommt also auf den Vertrag mit der finanzierenden Bank an.
Ah ja, logisch.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12780 Beiträge, 4607x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ah ja, logisch.


Jetzt wo du es sagst.... :cheers:

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Challa123):
Nun ist meine Frage, muss ich alles reparieren lassen was in dem Gutachten steht?
Nein, der Schaden muss reguliert werden, nicht die Reparatur.
Natürlich kannst du fiktiv abrechnen lassen (sofern andere vertragliche Vereinbarungen dem nicht im Weg stehen).

-- Editiert von User am 21. Oktober 2024 14:21

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