Ich hatte einen Unfall bei dem die Gegenseite 75% Schuld vom Gericht bekommen hat (ja, das ging vor Gericht, da die nicht zahlen wollten). Ich habe nun das Geld ausgezahlt bekommen. Hatte nach dem Unfall auch einen Gutachter beauftragt. Nun ist meine Frage, muss ich alles reparieren lassen was in dem Gutachten steht? Ich habe von meiner Finanzierungsbank eine Freigabeerklärung bekommen.
-- Editiert von Moderator topic am 21. Oktober 2024 11:51
-- Thema wurde verschoben am 21. Oktober 2024 11:51
Autounfall mit finanzierten Auto
19. Oktober 2024
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2024 | 06:14
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall mit finanzierten Auto
#1
Antwort vom 19. Oktober 2024 | 10:14
Von
Status: Unparteiischer (9597 Beiträge, 2033x hilfreich)
Zitat :Nun ist meine Frage, muss ich alles reparieren lassen was in dem Gutachten steht?
Sie möchten also mit einem Auto fahren, was Schäden aufweist... na dann viel Spass
#2
Antwort vom 19. Oktober 2024 | 10:45
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe danach sogar tüv bekommen, also scheint der Schaden ja nicht die Verkehrssicherheit zu betreffen. Aber danke für die super tolle und vor allem hilfreiche Antwort.
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#3
Antwort vom 19. Oktober 2024 | 22:02
Von
Status: Master (4254 Beiträge, 1205x hilfreich)
Mit Verkehrsrecht hat die Fragestellung ja nun rein gar nichts zu tun. Hier geht es wohl eher um Vertragsrecht. Wer ist denn der Eigentümer des Fahrzeugs? Falls es die Bank sein sollte: Was besagen die Vertragsbedingungen für einen solchen Fall? Falls man selbst der Eigentümer sein sollte, kann man machen was man will.
Sorry, aber was ist das denn für ein unqualifizierter Kommentar? Ich habe kürzlich (als Freundschaftsdienst und nicht mein Auto) ein Fahrzeug zur HU vorgeführt, dass an allen Ecken und Enden Schrammen und Beulen hat (für die ich nicht verantwortlich bin). So lange es sich nicht um scharfkantige Beschädigungen handelt und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, stellt das kein Problem dar. Ergebnis der HU: Ohne erkennbare Mängel. Nächste Vorstellung zur HU in 2 Jahren.Zitat :Sie möchten also mit einem Auto fahren, was Schäden aufweist... na dann viel Spass
#4
Antwort vom 21. Oktober 2024 | 10:07
Von
Status: Philosoph (12780 Beiträge, 4607x hilfreich)
Zitat :Hier geht es wohl eher um Vertragsrecht.
Eher Versicherungsrecht.
Wurde das Fahrzeug finanziert, ist grundsätzlich derjenige, der im Kaufvertrag steht der Eigentümer und damit Anspruchsinhaber, da das Fahrzeug nur zu sicherungszwecken an die Bank übereignet würde.
ABER auch da gibt es die sprichwörtlichen Ausnahmen von der Regel.
Wurde das Fahrzeug beispielsweise über die BMW Bank finanziert, sieht es anders aus.
Es kommt also auf den Vertrag mit der finanzierenden Bank an.
#5
Antwort vom 21. Oktober 2024 | 10:19
Von
Status: Master (4254 Beiträge, 1205x hilfreich)
Zitat :Zitat (von Demonio):
Hier geht es wohl eher um Vertragsrecht.
Eher Versicherungsrecht.
Ah ja, logisch.Zitat :Es kommt also auf den Vertrag mit der finanzierenden Bank an.
#6
Antwort vom 21. Oktober 2024 | 10:49
Von
Status: Philosoph (12780 Beiträge, 4607x hilfreich)
Zitat :Ah ja, logisch.
Jetzt wo du es sagst....
#7
Antwort vom 21. Oktober 2024 | 14:19
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6066x hilfreich)
Nein, der Schaden muss reguliert werden, nicht die Reparatur.Zitat :Nun ist meine Frage, muss ich alles reparieren lassen was in dem Gutachten steht?
Natürlich kannst du fiktiv abrechnen lassen (sofern andere vertragliche Vereinbarungen dem nicht im Weg stehen).
-- Editiert von User am 21. Oktober 2024 14:21
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