Autoverkauf Vertrag

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.01.2022 10:26:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf Vertrag

Hallo,

Mit meinem Exfreund habe ich ein Tauschgeschäft vereinbart, dass sein Lackierer sein Auto lackiert und mein Auto bekommt. Dafür hätte er mir ein Auto mitfinanziert. Da wir uns getrennt haben haben wir mündlich ausgemacht, dass ich 2000€ bekomme, da das Auto mit Papiere schon bei Ihm ist und ich es nicht wieder holen kann, da es 650km sind. Jetzt warte ich bis Ende der Woche auf eine Anzahlung um den Vertrag fertig zu machen. Jedoch habe ich Angst, dass er dies nicht macht. Kann ich dann auf die mündliche Abmachung zählen? Oder habe ich dann alles verloren, wenn er den Vertrag nicht macht?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

wir wissen sicher nicht wie ehrlich der Exfreund ist.

Zitat (von fb503499-1):
Oder habe ich dann alles verloren, wenn er den Vertrag nicht macht?


Du meinst sicherlich erfüllt. Ja, kann darauf hinauslaufen. Kommt halt darauf an, wer bei einem möglichen Streit die besseren Argumente und ggf. Beweise hat.

Zitat (von fb503499-1):
und ich es nicht wieder holen kann, da es 650km sind.
Na ja, bei 2000 € Wert sollten selbst 600 € kein großes Hindernis darstellen.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von fb503499-1):
Kann ich dann auf die mündliche Abmachung zählen?


Wir wissen nicht, was genau man von den Abmachungen beweisen kann und wie der Ex tickt.



Zitat (von fb503499-1):
Oder habe ich dann alles verloren, wenn er den Vertrag nicht macht?

Kommt darauf was genau man von den Abmachungen beweisen kann und wie der Ex tickt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12303.01.2022 10:26:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe Nachrichten, wo er dem Vertrag zustimmt mit 2000€ und wo er behauptet es sei noch mein Auto bis der Vertrag unterschrieben ist.
Ich habe nunmal keine Möglichkeit das auto zu holen, es sei denn ich beauftrage eine Firma, jedoch brauche ich dazu die Papiere und diese wollte er nicht zusenden.
Kann ich ein Einschreiben senden indem steht er soll schriftlich festlegen ob er dem Kaufvertrag zustimmt oder ob ich ihn holen muss und er mir dann die Papiere zukommen lassen muss? Falls er wieder unstimmig ist. Sodass es vor Gericht eine Wirkung hätte?

Hoffe ich formuliere es verständlich genug..

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Kannst du denn im Streitfall beweisen, daß das Kfz dir gehört? Kaufvertrag usw.?
Und daß er die Papiere überhaupt hat?

Dann könntest du ihn per Einschreiben/Rückschein mit 14 Tagen Frist zur Herausgabe der Papiere auffordern (oder zu was du sonst willst) und bei Fristablauf zum Anwalt.

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#5
 Von 
guest-12303.01.2022 10:26:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Kannst du denn im Streitfall beweisen, daß das Kfz dir gehört? Kaufvertrag usw.?
Und daß er die Papiere überhaupt hat?


Der Kaufvertrag steht ja noch aus, da die Anzahlung fehlt. Ich habe den Chat, in dem er schreibt "es ist dein Auto". Papiere hat er bei sich liegen.

Zitat (von BigiBigiBigi):

Dann könntest du ihn per Einschreiben/Rückschein mit 14 Tagen Frist zur Herausgabe der Papiere auffordern (oder zu was du sonst willst) und bei Fristablauf zum Anwalt.


Geht das auch mit Klärung des Eigentums? Also ob er ihn jetzt kauft oder ob ich ihn holen muss.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von fb503499-1):
Der Kaufvertrag steht ja noch aus, da die Anzahlung fehlt.


? Du schreibst, daß dir dein Ex "dein Auto mitfinanziert". Wer ist der Verkäufer, und wieso gibt es darüber keinen Kaufvertrag? Du schreibst "da das Auto mit Papiere schon bei Ihm ist", und es soll keinen Kaufvertrag darüber geben? Ist das Auto vom Laster gefallen oder wie? Und der VK hat es ohne Anzahlung herausgerückt? Sehr dubios das ganze.

Zitat:
Ich habe den Chat, in dem er schreibt "es ist dein Auto".


Wenn es ihm nie gehört hat, kann er dir auch kein Eigentum übertragen.

Zitat:
Papiere hat er bei sich liegen.


Und das kannst du im Streitfall wie genau beweisen?

Zitat:
Also ob er ihn jetzt kauft oder ob ich ihn holen muss


Da kannst du reinschreiben, was du willst.

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#7
 Von 
guest-12303.01.2022 10:26:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):

? Du schreibst, daß dir dein Ex "dein Auto mitfinanziert". Wer ist der Verkäufer, und wieso gibt es darüber keinen Kaufvertrag?


Es war erst ein Deal zwischen Ihm, sein Lackierer und mir.
Lackierer bekommt meinen und lackiert den vom Ex. Dafür hätte mein Ex mit ein anderes Auto mitfinanziert.
Dann haben wir das Auto zu Ihm gebracht, um diesen Deal auszuführen.
Da wir uns dann getrennt haben wurde mündlich ausgemacht, dass er ihn mir für 2000€ abkauft.


Zitat:
Du schreibst "da das Auto mit Papiere schon bei Ihm ist", und es soll keinen Kaufvertrag darüber geben? Ist das Auto vom Laster gefallen oder wie? Und der VK hat es ohne Anzahlung herausgerückt? Sehr dubios das ganze.


Wie oben gesagt um den vorigen Deal durchzuführen wurde das Auto zu ihm geschleppt.

Zitat:
Wenn es ihm nie gehört hat, kann er dir auch kein Eigentum übertragen.


Wer besitz vom Brief hat ist Eigentümer.

Zitat:
Und das kannst du im Streitfall wie genau beweisen?


Ich hab die Papiere nicht und er hat sie daheim liegen. Wieso soll ich das Beweisen.

-- Editiert von fb503499-1 am 15.11.2018 16:45

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von fb503499-1):
Wieso soll ich das Beweisen.

Wenn man etwas behauptet, muss man es notfalls auch beweisen. Das ist die Regel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Kaufvertrag steht ja noch aus, da die Anzahlung fehlt.
Aber das ist doch der Vertrag über den Verkauf (an den Lackierer).
Du solltest beweisen können, dass es dein Auto ist, also das du es irgendwann einmal gekauft hast.

Zitat:
Wer besitz vom Brief hat ist Eigentümer.
Das stimmt so nicht. Der Brief ist nur ein Indiz, genauso wie der eingetragene Halter oder ein Vertrag - man kann alles entkräften..

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.01.2022 10:26:01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,
Aber das ist doch der Vertrag über den Verkauf (an den Lackierer).

Nein ist es nicht. Da der Deal mit dem Lackierer geplatzt ist durch die Trennung sollte das der Vertrag zwischen mir und meinem Ex sein.

Zitat:
Du solltest beweisen können, dass es dein Auto ist, also das du es irgendwann einmal gekauft hast.


Ich habe es damals ohne Vertrag von einem Freund abgekauft. Und die Papiere liegen bei meinem Ex.

Zitat:
Das stimmt so nicht. Der Brief ist nur ein Indiz, genauso wie der eingetragene Halter oder ein Vertrag - man kann alles entkräften..

Im Brief und Schein steht nicht mein Name und dass das Auto seit 2006 abgemeldet ist.

Wie legt man dann in dem Fall fest wems gehört?



-- Editiert von fb503499-1 am 16.11.2018 08:48

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von fb503499-1):
Nein ist es nicht. Da der Deal mit dem Lackierer geplatzt ist durch die Trennung sollte das der Vertrag zwischen mir und meinem Ex sein.


Warum ist jetzt der Deal mit dem Lackierer geplatzt?
Geplatzt, nach Deinen bisherigen Beiträgen ,ist die Mitfinanzierung Deines NEUEN Autos durch den Ex.

Aber eh egal, da der Lackierer aus der Sache sowieso Sache raus ist. Das ist eine Sache zwischen Dir und Deinem Ex.

Zitat (von fb503499-1):
Hoffe ich formuliere es verständlich genug..


Ehrlich gesagt?
Nö.

Zitat (von fb503499-1):
dass das Auto seit 2006 abgemeldet ist.


Darf man fragen um was für ein Fahrzeug es sich handelt?

2000€ für ein über 12 Jahre altes Auto, welches seit 12 Jahren steht, ist schon erstaunlich.....

Zitat (von fb503499-1):
Wie legt man dann in dem Fall fest wems gehört?


Am einfachsten durch einen Kaufvertrag.
Und zwar den Kaufvertrag, der hoffentlich damals geschrieben wurde, als DU das Auto gekauft hast.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein ist es nicht. Da der Deal mit dem Lackierer geplatzt ist durch die Trennung sollte das der Vertrag zwischen mir und meinem Ex sein.
Egal. Wie gesagt, um diesen Vertrag geht es nicht.

Zitat:
Ich habe es damals ohne Vertrag von einem Freund abgekauft. Und die Papiere liegen bei meinem Ex.
Dann lass dir das doch von dem Freund bestätigen.

Zitat:
Im Brief und Schein steht nicht mein Name
Wessen Name denn dann?

Zitat:
und dass das Auto seit 2006 abgemeldet ist.
Wirklich 2006, oder 2016?

Stefan

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