Autoverkauf an Unbekannten Ausländer

10. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
go284378-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf an Unbekannten Ausländer

Hallo,

meine Freundin hat ihren alten Golf IV verkauft. Ich war Zeuge des vorgangs.

Während ich das Geld gezählt habe, hat meine Freundin den Verkaufsvertrag fertig gemacht (aus ADAC-Vorlage), sowie die Veräußerungsanzeige. Ich habe mal das Wort Passnummer gehört, als dann der Käufer weg war, habe ich allerdings gesehen, dass meine Freundin sich den Pass hat nicht zeigen lassen.

Wir haben jetzt nur:
eine Telefonnummer (Mobil, aus Deutschland)
einen Nachnamen
Eine gültige Adresse aus Frankfurt (die PLZ war in der letzten Ziffer falsch)
Die Unterschrift

Kann aber alles falsch sein, die Telefonnummer ist sicher auch nicht richtig registriert. Kann ich mit so einer Veräuserungsanzeige überhaupt zur Versicherung und zur KFZ-Meldestelle gehen und das Auto quasi endgültig loswerden?

Was kann einem blühen?

Klar ist, dass das Vorgehen falsch war, aber leider ist es zu spät...

Wie verhält man sich nun richtig, wenn die Ummeldung nicht erfolgt (was ich für sehr wahrscheinlich halte)?

Wenn wir jetzt noch ein Jahr Steuer und Versicherung zahlen müssen und sonst nix passiert, wäre es nicht weiter schlimm. Probelmatisch wird es nur, wenn er das Auto ins Ausland bringt und dort dann von mir aus ummeldet und legal fährt, oder wenn er Straftaten mit dem Auto ausübt.

Also, was ist jetzt zu tun?

Im Prinzip haben wir doch nichts falsch gemacht, wir dürfen doch das Auto verkaufen an wen wir sollen, sogar mit einem rein mündlichen Vertrag. Das Auto gehört jetzt jmd. anders und wir sollten aus der Pflicht sein. So wie ich den Staat allerdings kenne, wird es so nicht mal ansatzweise sein. Das Auto vorher abmelden ging nicht, da wir mitten in Frankfurt wohnen und der einzige verfügbare private Stellplatz für unser neues Auto reserviert ist. Unangemeldet darf man ein Auto ja nicht auf der Strasse stehen lassen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Die Rubrik Auto hätte besser helfen können.
Mir fällt aber auf, das eure Annahme falsch war. Ein abgemeldetes Auto darf noch am Tag der Abmeldung bewegt werden. Ohne Abmeldung an Ausländer, insbesondere ohne Adresse in D, verkaufen kann viel Ärger bringen.

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go284378-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich kann mein Auto nicht morgens abmelden, und dann hoffen, dass das Auto innerhalb von 1 oder 2 Tagen verkauft ist.

Desweiteren bin ich den ganzen Tag auf der Arbeit, das macht das Ganze sehr schwer.

Allerdings habe ich folgendes gefunden im FVZ:

quote:
oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs (§ 13 Abs. 4 Satz 4 und 5 FZV).


D.h. noch 4 Wochen Steuer und Versicherung löhnen und dann wird das Auto stillgelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
D.h. noch 4 Wochen Steuer und Versicherung löhnen


Und ggs. Parkbußgelder und ähnliche Spielereien, für die der Halter (und nicht der Fahrer) der Ansprechpartner ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

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