Autovermietung verweigert Auszahlung der Kaution

30. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
thelars
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autovermietung verweigert Auszahlung der Kaution

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe es mit einem durchaus merkwürdigen, aber nicht ganz gewöhnlichen Problem für mich zu tun. Nachdem ich häufiger bei einer großen deutschen Autovermietung Kunde war und es immer problemlos lief, so ist es diesmal doch sehr verstörend.

Ich habe kürzlich über ein Wochenende ein Fahrzeug online vorreseriert, die Bestätigung erhalten und wollte den Wagen dann am nächsten Tag abholen. Jedoch gab es an diesem Tag massive IT-Probleme und die Server waren von der Niederlassung aus nicht zu erreichen.

Deshalb war es auch erforderlich, dass der Vertrag handschriftlich ausgefüllt wurde. Zudem musste die Kaution bar hinterlegt werden und nicht - wie üblich - per Kreditkarte. Die Rückgabe erfolgte jedoch sehr früh am Montagmorgen und der Einwurf von Schlüssel und Papieren in die dafür vorgesehene Box.

Jetzt wird jedoch von Seiten der Autovermietung / Niederlassung behauptet, ich hätte 1) die Reservierung nicht abgerufen 2) es wäre kein Mietverhältnis im System hinterlegt und 3) dementsprechend auch keine Kaution bezahlt worden, welche man mir erstatten würde.

Als Nachweis über das Mietverhältnis habe ich jedoch besagtes, handschriftlich ausgefülltes Vertragsformular. Dieses wurde jedoch bei einem persönlichen Gespräch vor Ort als FÄLSCHUNG betitelt und mir der Vorwurf der versuchten Betruges gemacht. Das ganze eskalierte mit Beleidigungen und einem Hausverbot für meine Person.

Was bleibt nun? Eine schriftliche Fristsetzung verstrich...

Gruß
Lars

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Was bleibt nun?


Ich würde erst mal bei der Zentrale Lärm machen. Das hat bei mir immer geholfen, wenn eine Filiale mal Mist gebaut hat (z.B. mir einmal Tankkosten aufdrücken wollte, als das gemietete Kfz nur an einer anderen Station verfügbar war und ich so kulant war, mit einem anderen Wagen der Firma zu dieser Station zu fahren).

Ansonsten ab zum Anwalt.

quote:
Jetzt wird jedoch von Seiten der Autovermietung / Niederlassung behauptet, ich hätte 1) die Reservierung nicht abgerufen 2) es wäre kein Mietverhältnis im System hinterlegt und 3) dementsprechend auch keine Kaution bezahlt worden, welche man mir erstatten würde.


Und keiner aus der Niederlassung weiß mehr, daß dort an dem Tag die Technik nicht funktionierte und die Verträge handschriftlich gemacht wurden? Wollen die allen Kunden von jenem Tag Betrug vorwerfen?

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#2
 Von 
thelars
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Ich hab mich zwei Wochen gar nicht um die Sache gekümmert, weil ich davon ausging, die würden es schon überweisen. Bei der Schlüsselübergabe fragte man mich extra nach meiner Bankverbindung, um die von mir bar entrichtete Kaution zurück zu erhalten.

Nach einer Woche fiel mir auf, dass diese noch nicht überwiesen wurde. Dann kam ich nochmals eine Woche später zufällig an der Station vorbei und und wollte bei dieser Gelegenheit einfach mal persölich nachfragen.

Als ich mein Anliegen äußerte, konnte man sich zwar an den Ausfall und das dadurch entstandene Chaos erinnern, versicherte mir aber, dass selbstverständlich alles ins System eingepflegt wurde und mein Vorgang nicht existent sei. Man konnte das Original des Vertrages auch in dem Aktenordner zu diesem Tag nicht finden.

Es wurde auch nicht einfacher, da ich mich an das Kennzeichen nicht erinnern konnte und auch nicht an den Namen des Kollegen. Und der ausgefüllte Vertrag ist auf einem englischsprachigen Vertragsformular, welche man hierzulande schon seit Jahren nicht verwenden würde. Denn die vorgestanzte "Vertragsnummer" ist sogar einige Stellen zu kurz.

Das Wort "Betrug" fiel nicht, aber man fragte mich, ob ich versuchen würde, eine "krumme Nummer abzuziehen". Darauf sagte ich ihm, was ich von ihm halten würde. Wir tauschten weitere verbale Freundlichkeiten aus und waren kurz davor, aufeinander loszugehen. Eine Dame mittleren Alters zerrte mich an der Jacke aus dem Ladengeschäft und verabschiedete mich mit den Worten: "Hausverbot auf Lebenszeit. Tauchste nochmal auf, gibt es richtig Ärger."

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Und der ausgefüllte Vertrag ist auf einem englischsprachigen Vertragsformular, welche man hierzulande schon seit Jahren nicht verwenden würde. Denn die vorgestanzte "Vertragsnummer" ist sogar einige Stellen zu kurz.


Das ist natürlich Pech, wenn ausgerechnet bei dir ein völlig unpassendes Formular verwendet und der Vorgang dann ausgerechnet bei dir nicht nachträglich ins System eingebucht wurde und ausgerechnet bei dir auch kein Original auffindbar ist. Diese Häufung von Zufällen würde ein Außenstehender möglicherweise nicht mehr für glaubwürdig halten.

Vielleicht gibt es aber noch Möglichkeiten, das aufzuklären:

Konntest du den Mitarbeiter nicht mal brauchbar beschreiben? (Klar, die Namen merke ich mir auch nie, wenn ich sie überhaupt wahrnehme.)

quote:
Jetzt wird jedoch von Seiten der Autovermietung / Niederlassung behauptet, ich hätte 1) die Reservierung nicht abgerufen


Es müßte doch auffallen, daß ein Mietwagen einen höheren Kilometerstand hat als im System nachgepflegt. Wenn du den "nicht abgerufen" hättest, müßte der Kilometerstand ja genau so sein wie vorher im System hinterlegt. Wenn alles andere richtig nachgepflegt wurde, muß es also genau einen Wagen geben, der "falsch" drinsteht. (Außer du hast das Pech und der Wagen steht mittlerweile an einer anderen Station, das wären aber dann doch etwas zu viele "Zufälle"...) Selbst wenn der seitdem wieder vermietet wurde, muß doch bei Abholung ein höherer Stand dringestanden haben als bei der letzten Rückgabe (derjenigen, die vor dir erfolgte).

Wenn du da natürlich schon halb gewalttätig geworden bist vor Ort, könnte natürlich die Neigung der Mitarbeiter, für dich Spurensuche zu betreiben, auf Null gesunken sein. Dann müßtest du klagen, mit der vollen Beweislast, daß die von dir eine Kaution bekommen haben...



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#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Existiert denn nun ein Einzahlungsbeleg für die Kaution (z.B. auf dem Vertrag)?
Falls nicht eindeutig schriftlich bestätigt wurde, dass das Geld eingezahlt wurde, sehe ich hier keine Chance.
Viell. könnte man mit Mühe und Not nachweisen, dass das Auto verliehen wurde. Aber das ist völlig irrevant!!!
Die Bareinzahlung der Kaution beweist das nicht.


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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Die Bareinzahlung der Kaution beweist das nicht.


Das stimmt zwar grundsätzlich, aber es wäre auch die Frage, ob das Unternehmen ein Kfz ohne Kaution herausgegeben hätte.

Wenn man nachweisen kann, daß andere Mietverträge an dem Tag in der Filiale gegen Barkaution ohne schriftlichen Nachweis auf dem Vertrag geschlossen wurden, wäre das zwar immer noch kein 100%iger Beweis, aber doch ein sehr starkes Indiz dafür, daß das auch hier der Fall war. Was wollte das Unternehmen dann substantiiert argumentieren, daß das ausgerechnet beim TE nicht der Fall war?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Kann man nun davon ausgehen, dass es keinen Einzahlungsbeleg gibt?

quote:
Wenn man nachweisen kann, daß andere Mietverträge an dem Tag in der Filiale gegen Barkaution ohne schriftlichen Nachweis auf dem Vertrag geschlossen wurden, wäre das zwar immer noch kein 100%iger Beweis, aber doch ein sehr starkes Indiz dafür, daß das auch hier der Fall war. Was wollte das Unternehmen dann substantiiert argumentieren, daß das ausgerechnet beim TE nicht der Fall war?


Wer legt denn freiwillig hunderte Euros auf den Tisch, ohne auf einen schriftlichen Einzahlungsbeleg zu bestehen?
Warum steht nichts von der Barkaution auf dem handschriftlichen Vertrag?

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