Außerordentliche Kündigung- Fitnessstudio-Vertrag

19. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kandary
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung- Fitnessstudio-Vertrag

Guten Tag,

ich fühle mich ungerecht behandelt und dachte ich frage hier vorher noch einmal nach bevor ich versuche selber juristisch aktiv zu werden.

Ich bin am 15.04.2014 umgezogen, mein neuer Wohnort ist ca. 95km, von meinem Fitnessstudio entfernt. Meine Schwester war irgendwann zwischen dem 13.04 und 15.04 beim Fitnessstudio vor Ort um meine Kündigung mündlich anzukündigen, ich selbst war mit der Wohnung beschäftigt.

Ihr wurde dann in etwa folgendes mitgeteilt :"ja ist kein Thema, ich gebe die Kündigung weiter".

Sie hat ein paar Tage später dann noch meinen Mietvertrag vorgezeigt, da ich noch keinen Nachweis vom Einwohnermeldeamt bekommen hatte. Das war am 23.04.

Noch am selben Tag rief mich eine Dame aus Studio an, die mir sagte, ich solle doch meine Kündigung noch schriftlich einsenden, z.B. per E-Mail. Sie gab mir eine E-Mail Adresse, an welche ich auch direkt meinen Kündigungswunsch aufgrund einer Sonderklausel geltend gemacht habe.

Ich habe noch am selben Tag (23.04.) meine Kündigung an die mir mitgeteilte E-Mail Adresse gesendet und am 29.04. die Bestätigung des Einwohnermeldeamtes nachgereicht und, wie ich schon in der ersten E-Mail, um eine Antwort gebeten. Auf beide E-Mails gab es keine Reaktion (Das Fitnessstudio antwortet grundsätzlich nicht auf die Kündigungen wurde mir dann gesagt, außer postalisch). Da ich verunsichert war, ob meine Kündigung überhaupt angekommen war habe ich vor Ort angerufen und nachgefragt, ob ich denn nun auch wirklich gekündigt sei.

Die Dame schaute im Computer nach und sagte mir in etwa dies :"ja ich finde Sie nicht mehr im System... dann wird das wohl schon in Ordnung sein so!". Ich ging davon aus, dass nun alles in Ordnung sei. Am 14.05. schaute ich meine Transaktionen durch und musste feststellen, dass am 01.05. ein Betrag vom Fitnessstudio abgebucht wurde. Ich hielt dies für einen Fehler und ließ diesen Betrag am Tag danach zurückbuchen. Anschließend schickte ich meine Schwester noch einmal zum Fitnessstudio, da ich ja wie gesagt nun weit weg wohne.

Die Dame im Fitnessstudio sagte ihr dann, sie hätten keine Kündigung von mir erhalten und sie würde sich telefonisch mit mir auseinandersetzen. Dies geschah auch am selben Tag (15.05). Sie sagte mir, sie hätten keine Kündigung erhalten und teilte mir abermals eine E-Mail Adresse mit, wo ich meine Kündigung hinschicken sollte... diesmal scheinbar die richtige, denn ich bekam eine Woche später die Bestätigung dass meine Kündigung zum 15.05. erfolgreich war. Allerdings wurde diese Kündigung jetzt durch eine Fehlinformation schon um einem Monat verschleppt.

Wenige Tage später, am 22.05 ca. bekam ich eine Mahnung vom Fitnessstudio, weil ich den Betrag habe zurückbuchen lassen. Im Brief stand, sie werden den Betrag + Mahngebühren in Höhe von 11€ am 30.05. noch einmal abbuchen.
Ich beschwerte mich beim Fitnessstudio telefonisch, persönlich vor Ort und auch per Brief. Ich habe versucht dem Fitnessstudio nahe zu bringen, dass es meiner Meinung nach gegen geltendes Recht verstößt, genauer ging es dabei um den §307.

Das Fitnessstudio bestätigte mir also am 15.05 meine Außerordentliche Kündigung (heißt ja dann eigentlich fristlos?). Im Vertrag jedoch steht, dass der Vertrag nach der außerordentlichen Kündigung noch für den Folgemonat bezahlt werden muss.

Ich habe also am 15.05 eine um 1 Monat verschleppte fristlose Kündigung anerkannt bekommen und soll aber noch für eine Leistung zahlen, die ich nicht in Anspruch nehmen kann. Also wurde am 01.06 wieder fröhlich der monatliche Beitrag abgebucht. Am 03.06. kam dann eine Mahnung eines Inkasso-Unternehmens ich sollte doch die ausstehende Summe vom 05.2014 + eine Inkasso-Gebühr bis zum 15.06 überweisen. Ich schaute anschließend auf mein Konto und stellte fest, dass der Betrag, wie vom Fitnessstudio angedroht, am 30.05. bereits erfolgreich abgebucht wurde.

Das Inkasso-Unternehmen wurde also eingeschaltet, obwohl die Summe beglichen wurde. Ich beschwerte mich abermals und man räumte ein, beim Inkasso-Unternehmen vorschnell gehandelt zu haben. Den Beitrag von 05.2014 und 06.2014 wollte man mir jedoch nicht erstatten. Die Dame verwies mich auf den Vertrag, in dessen Kleingedruckten ja stand, dass man nach einer außerordentlichen Kündigung noch den Folgemonat zu zahlen habe. Ich solle mir das nächste mal das Kleingedruckte besser durchlesen empfahl mir die Dame noch.

So viel zur Geschichte. Es geht um einen Betrag von ca. 100€, einen Anwalt einzuschalten wäre hier vermutlich teurer als der Streitwert. Ich könnte jedoch versuchen an einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu kommen, da ich zur Zeit Master-Student mit geringen Einkommen bin.

Meiner Meinung nach hat das Fitnessstudio nicht richtig gehandelt und mir Kosten übertragen die gegen das Gesetz verstoßen.

Soweit ich gelesen habe, darf das Fitnessstudio nur diejenigen Kosten verlangen die durch eine Rücklastschrift entstanden sind. Das sind bei 50€ einmal die Verzugszinsen von einem halben Monat und die Porto-Kosten des Briefes, die Kosten der Buchhaltung dürfen mir nicht in Rechnung gestellt werden, die hat das Fitnessstudio zu tragen (geht zumindest so aus einem Urteil gegen 1&1 hervor). Es dürften hier also nicht mehr als 2,50€ - 3€ an Mahnkosten auf mich zukommen (es waren aber 11€).

Ebenfalls darf das Fitnessstudio mir keine Kosten zumuten für die ich keine Gegenleistung in Anspruch nehmen kann. Es dürfte also nicht verlangen für einen Folgemonat zahlen zu müssen, den man nicht nutzen kann, auch wenn dies so im Vertrag steht. Der Vertrag sollte dann an dieser Stelle unwirksam sein aufgrund des §307.

Sehe ich das so richtig und ist das Fitnessstudio im Unrecht oder bin ich es?

Sollte ich nun zum Anwalt gehen und mich beraten lassen oder lieber doch nicht?

Ich hoffe es ist nicht zu viel Text geworden und Sie mir irgendwie helfen können, ich bin etwas ratlos momentan.


Mit freundlichem Gruß

Simon Nicasius


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-- Editiert Kandary am 19.06.2014 20:31

-- Editiert Kandary am 19.06.2014 20:37

-- Editiert Kandary am 19.06.2014 20:39

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8 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

quote:
Das Fitnessstudio antwortet grundsätzlich nicht auf die Kündigungen wurde mir dann gesagt, außer postalisch


Das wäre ja ein frühzeitigerer Ansatz gewesen.
Da lohnt sich kein Widerstand. Bei schriftlicher Kündigung auf dem Postweg wäre ein Monatsbeitrag eingespart worden.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Soweit ich gelesen habe, darf das Fitnessstudio nur diejenigen Kosten verlangen die durch eine Rücklastschrift entstanden sind. Das sind bei 50€ einmal die Verzugszinsen von einem halben Monat und die Porto-Kosten des Briefes, die Kosten der Buchhaltung dürfen mir nicht in Rechnung gestellt werden, <hr size=1 noshade>

Das stimmt soweit.
Aber die zusätzlichen Bankgebühren, die für das Fitnesstudio durch die Rückbuchung entstanden sind, kommen auch noch dazu.
Auf 11€ kommt man dann aber immer noch nicht.
11€ wären dagegen berechtigt, wenn die neue Adresse nicht nachweisbar(!) dem Studio mitgeteilt wurde und man erst deine neue Adresse herausfinden musste. Adressermittlungskosten dürfen nämlich auch in Rechnung gestellt werden. Bei Porto + Bankgebühr + Adressermittlungskosten wären die 11€ gerechtfertigt.

quote:<hr size=1 noshade>Ebenfalls darf das Fitnessstudio mir keine Kosten zumuten für die ich keine Gegenleistung in Anspruch nehmen kann. <hr size=1 noshade>

Das Problem ist, dass das "nicht Nutzen können" nicht vom Fitnesstudio sondern von dir selbst verursacht wurde.

quote:<hr size=1 noshade>Sollte ich nun zum Anwalt gehen und mich beraten lassen oder lieber doch nicht? <hr size=1 noshade>

Zu hohe Kosten bei voraussichtlich geringem Gewinn.

Ich würde das Ganze als Lehrgeld verbuchen und beim nächstem Mal solche Sachen nicht per Mail sondern nachweisbar schriftlich erledigen (Einwurfeinschreiben). Die 3,10€ Porto hätten sich ja in diesem Fall gelohnt, denn die Misere ist je letztendlich "nur" dadurch ausgelöst worden, dass du die Kündigung vom 23.04 nicht beweisen kannst.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kandary
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich habe zu dem Thema außerordentliche Kündigung folgendes gefunden:"
Der BGH hat klargestellt: Wer wichtige Gründe für eine Kündigung hat und diese darlegt, darf vorzeitig aus seinem Fitnessstudio-Vertrag aussteigen. Klauseln, die eine Kündigung an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen, sind unwirksam. Außerdem ist es nicht erlaubt, dem Kunden vorzuschreiben, dass er innerhalb kürzester Zeit kündigen muss. Im zu entscheidenden Fall hatte der Studiobetreiber gefordert, dass der Kunde spätestens binnen zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes den Vertrag kündigen sollte.

Ein Sportstudiovertrag kann sogar fristlos gekündigt werden. Dies wurde für folgende Fälle angenommen:

Umzug des Fitnessstudios (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.12.1991, Az. 17 U 109/91 )
Umzug in eine andere Stadt aufgrund eines berufsbedingten Stellenwechsels des Ehemanns (Amtsgericht München, Urteil vom 17.12.2008, Az. AZ 212 C 15699/08 )

In diesen Fällen kann der Kunde trotz Zahlung des vollen Monatsbeitrages das Angebot praktisch gar nicht mehr nutzen. Ein Festhalten am Vertrag darf ihm daher nicht zugemutet werden.

Aufgrund des Umzuges haben Sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

Eine solche außerordentliche Kündigung ist stets fristlos. Sie brauchen also keine Frist von drei Monaten o.ä. einzuhalten, sondern sind sofort mit Zugang der Kündigung aus dem Vertrag befreit.

Selbst wenn es eine Klausel im Vertrag geben würde, die dieses untersagt/verbietet, wäre dieses unwirksam gem.Paragraph 307 BGB und daher unbeachtlich.
"


heißt das dann nicht, dass wenn ich dann offiziell am 15.05. aus dem Vertrag meines Fitnessstudios gekündigt bin, dass ich auch keinen Monat danach mehr zu zahlen habe?

Ich meine von mir aus ist der April halt verschenkt, durch Verschleppung des Fitnessstudios aber ist es nicht falsch dann noch für Juni Geld zu verlangen obwohl ich mitte Mai aus dem Vertrag befreit bin? Und müsste der Mai dann nicht nur die hälfte Kosten, weil ich ja aber mitte Mai befreit wurde vom Vertrag?

Mir gehts hier eher ums Prinzip, denn das Studio meint, nur weil es in ihrem Vertrag steht und ich es unterschrieben habe, gelten automatisch keine Gesetze mehr die gegen diese Klauseln sprechen.

Und da ich meinen Mietvertrag vorgezeigt hatte und es auch ebenfalls in der Kündigung angegeben hatte wo ich nun wohne, sind also keine Kosten für die Ermittlung entstanden. Sind die Mahnkosten dann nicht auch ungerechtfertigt? Ich meine, wenn ich dem Anwalt 60€ gebe, ist es mir immer noch lieber als es diesem Fitnessstudio zu geben die sich so asozial verhalten haben.

Ich will halt nur wissen, ob ich im Recht bin. Ich kann ja wie gesagt einen Beratungshilfeschein und wenn es nötig sein sollte eine Prozesskostenhilfe beantragen.

Edit: Ich hatte meine urspürunglichen E-Mails zur Kündigung vom 23.04 und 29.04 als Weiterleitung dann an die neue E-Mail Adresse versendet und dort eine Lesebestätigung gefordert und erhalten. In dieser E-Mail steht dann also auch das Datum der ursprünglichen Kündigung drin.

Mit freundlichem Gruß

Simon Nicasus


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-- Editiert Kandary am 20.06.2014 18:10

-- Editiert Kandary am 20.06.2014 18:12

-- Editiert Kandary am 20.06.2014 18:17

-- Editiert Kandary am 20.06.2014 18:18

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)



quote:<hr size=1 noshade>heißt das dann nicht, dass wenn ich dann offiziell am 15.05. aus dem Vertrag meines Fitnessstudios gekündigt bin, dass ich auch keinen Monat danach mehr zu zahlen habe? <hr size=1 noshade>

Im Prinzip schon.
Das hier Amtsgericht München, Urteil vom 17.12.2008, Az. AZ 212 C 15699/08 hilft da aber nicht wirklich. Denn wenn man das Urteil genau liest, erkennt man, dass es gar nicht um eine fristlose Kündigung ging, sondern vielmehr um die Nicht-Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit. Die Klägerin hatte die Kündigung am 13.6.06 zum 31.8.06 abgegeben. D.h. nach Abgabe der Kündigung hat sie noch 2,5 Monate weiter bezahlt.

quote:<hr size=1 noshade>Mir gehts hier eher ums Prinzip, denn das Studio meint, nur weil es in ihrem Vertrag steht und ich es unterschrieben habe, gelten automatisch keine Gesetze mehr die gegen diese Klauseln sprechen. <hr size=1 noshade>

Das ist ja nun bei Fitness-Studios nichts ungewöhnliches.

quote:<hr size=1 noshade>Und da ich meinen Mietvertrag vorgezeigt hatte und es auch ebenfalls in der Kündigung angegeben hatte wo ich nun wohne, sind also keine Kosten für die Ermittlung entstanden. Sind die Mahnkosten dann nicht auch ungerechtfertigt? <hr size=1 noshade>

a) Ist das Vorzeigen des Mietvertrags beweisbar?
b) Im Ausgangsbeitrag liest es sich so, als ob die Rückbuchung am 2.5 war, die (wirksame) Kündigung aber erst am 15.5 erfolgte. D.h. zum Zeitpunkt der Rückbuchung lag die neue Adresse noch nicht vor.
Sollten in den 11€ also Adressermittlungskosten enthalten sein, wäre es nicht aussichtsreich, dagegen vorzugehen.

quote:<hr size=1 noshade>Ich will halt nur wissen, ob ich im Recht bin. Ich kann ja wie gesagt einen Beratungshilfeschein und wenn es nötig sein sollte eine Prozesskostenhilfe beantragen. <hr size=1 noshade>

Im wesentlichen hast du schon Recht.
Du musst allerdings bedenken, dass Prozesskostenhilfe nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten abdeckt. D.h. bei einer Niederlage (oder Teil-Niederlage) müssen die gegnerischen Anwaltskosten auch bei Prozesskostenhilfe aus eigener Tasche bezahlt werden.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kandary
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
b) Im Ausgangsbeitrag liest es sich so, als ob die Rückbuchung am 2.5 war, die (wirksame) Kündigung aber erst am 15.5 erfolgte. D.h. zum Zeitpunkt der Rückbuchung lag die neue Adresse noch nicht vor.
Sollten in den 11€ also Adressermittlungskosten enthalten sein, wäre es nicht aussichtsreich, dagegen vorzugehen.


die Rücklastschrift wurde am 14.05 oder 15.05 in Auftrag gegeben von mir. Die Adresse war bekannt noch bevor sie merkten, dass das Geld zurückgebucht wurde.

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-- Editiert Kandary am 21.06.2014 05:58

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kandary
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also? Was mach ich jetzt? Wäre der Weg zum Anwalt ratsam?

Könnte ich damit irgendwas gewinnen?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Angenommen, das würde vor Gericht landen (freiwillig gibt das Studio das Geld ja nicht zurück). Dann kommt es stark drauf an, ob der Richter die Geschichte, dass die Schwester sich schon im April um die Kündigung bemühte, glaubt. Es wäre beispielsweise richtig gut, wenn du die Telefonate mit dem Studio im April nachweisen könntest. Ging das schon an deine neue Telefonnummer?

Dann kommt das ganze Konstrukt des Studios ins Wanken und dann fällt der eine Monat Verzögerung bereits.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Also? Was mach ich jetzt? Wäre der Weg zum Anwalt ratsam?
Könnte ich damit irgendwas gewinnen? <hr size=1 noshade>


Das muss man letztendlich selbt entscheiden.
Je nachdem
- wie groß das Risiko ist
- wie risikobereit man selbst ist
- wie sehr es einem "ums Prinzip" geht
- ob man Zeit und Lust auf einen Rechtstreit hat

Randbedingung:
Gewinnt man vollständig, bekommt man alle Kosten erstattet
Verliert man vollständig, muss man Gericht, eigenen Anwalt und gegnerischen Anwalt zahlen
Gewinnt man teilweise, bekommt man nur einen Teil der eigenen Kosten erstattet und zahlt selbst einen Teil der gegnerischen Kosten
Ein Teil-Sieg ist daher unattraktiv, weil die gewonnene Summe (Rückzahlung) i.d.R. von den Kosten aufgefressen wird

Man sollte daher also aus wirtschaftlicher Sicht nur die Sachen einfordern, wo nachher der "Sieg" auch sicher ist.

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich den Mai-Beitrag und die Inkassokosten nicht auf dem Rechtsweg rückfordern, weil bei der ersten Kündigung (per Mail) der wirksame Zugang wahrscheinlich nicht nachgewiesen werden kann und bei den Inkassokosten weiß man halt nicht, wie er sich zusammensetzt.
Für die Juni-Beitrag ist die Sache dagegen klarer. Das lohnt sich am ehesten.

Mir persönlich wäre es das trotzdem nicht wert, da eine Klage (auch wenn man gewinnt und alle Kosten erstattet bekommt) auch Zeit und Nerven kostet.
Ich stehe im Berufleben, verdiene Geld und habe Familie.
Wenn ich die Auswahl habe zwischen "1 Nachmittag vor Gericht rumhängen wegen 40€" und "1 Nachmittag mit meinen Kindern in den Zoo gehen" wüsste ich, was ich machen würde.
Aber das ist meine Ansicht.
Muss jeder selbst wissen.



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